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Filesharer in Frankreich freigesprochen

Netzwelt berichtet über ein interessantes Gerichtsverfahren in Frankreich: Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht entschied, dass die Downloads legale Privatkopien waren. Über die erste Gerichtsentscheidung mit demselben Ergebnis hatte ich im Oktober berichtet.

  • Markus Beckedahl

Netzwelt berichtet über ein interessantes Gerichtsverfahren in Frankreich:

Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht entschied, dass die Downloads legale Privatkopien waren.

Über die erste Gerichtsentscheidung mit demselben Ergebnis hatte ich im Oktober berichtet.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Filesharer in Frankreich freigesprochen“


  1. Filesharer in Frankreich freigesprochen
    Man kann es nicht oft genug wiederholen: Raubkopierer¹ sind keine Verbrecher!

    Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht …

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