Das Überwachen von Personen mit GPS-Empfängern an Fahrzeugen ist strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Privatdetektive hatten damit Bewegungsprofile von „Zielpersonen“ erstellt. Zum staatlichen Einsatz von GPS-Wanzen äußerte sich das Gericht nicht.
Um diesen Fall ging es laut Pressemitteilung:
Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten.
Zur Erfüllung ihres Auftrags bedienten sich die Angeklagten in großem Umfang der GPS-Technik (Global Positioning System), indem sie einen GPS-Empfänger unbemerkt an den Fahrzeugen der Zielpersonen anbrachten. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.
Das verstößt gegen die Rechte der Betroffenen laut Bundesdatenschutzgesetz. Die Privatdetektive waren nicht befugt in diese Rechte einzugreifen und haben sich strafbar gemacht.
Auch staatliche Stellen setzen solche GPS-Wanzen ein, unter anderem gegen Anti-Nazi-Aktivist/innen. Vor zwei Jahren wurde ein Server der Bundespolizei mit solchen Überwachungsdaten aufgemacht und die Daten veröffentlicht. Jemand hatte daraus Visualisierungen erstellt.
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3 Kommentare zu „Bundesgerichtshof: GPS-Wanzen sind strafbar – für Privatdetektive“
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dem artikel fehlen ein paar wichtige aspekte. man findet sie unter dem stichwort „richtervorbehalt“. nur so.
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Richtervorbehalt? Wenn privatrechtlich organisierte Schnüffelunternehmen was rausfinden wollen?
Du bist da IMO grade auf einer falschen Baustelle.
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nö, kommt auf die baustelle an. die, die ich meinte ist die überwachung durch den staat. egal. interessanter ist, dass das urteil nicht ganz so eindeutig ist, wie andre meister uns hier glauben machen will. gut nachzulesen bei udo vetter:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/06/04/private-bewegungsprofile/
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