Privatdetektive
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: Bundesgerichtshof: GPS-Wanzen sind strafbar – für Privatdetektive
: Bundesgerichtshof: GPS-Wanzen sind strafbar – für Privatdetektive Das Überwachen von Personen mit GPS-Empfängern an Fahrzeugen ist strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Privatdetektive hatten damit Bewegungsprofile von „Zielpersonen“ erstellt. Zum staatlichen Einsatz von GPS-Wanzen äußerte sich das Gericht nicht.
Um diesen Fall ging es laut Pressemitteilung:Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten.