HessenPolizei überprüft 1.600 psychisch erkrankte Menschen

Die hessische Polizei geht systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch, bei denen sie einen Hinweis auf eine „Psychische und Verhaltensstörung“ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen. Um Betroffene zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen.

Mehrere Röntgenaufnahmen eines Gehirns, über manchen ist ein Ausrufezeichen
Für die psychische Verfassung einer Person gibt es keine Röntgenbilder. cottonbro studio

„Psychisch Auffällige, Vielschreiber, Gewalttäter“ lautet der Name einer Taskforce, die es seit Februar 2025 beim hessischen Landeskriminalamt gibt. „Behörden intensivieren Umgang mit psychisch Kranken“ titelte das hessische Innenministerium zum Start der mit PAVG abgekürzten Taskforce in einer Pressemitteilung.

Die Arbeitsgruppe soll alle Personen in Hessen überprüfen, die bereits im Auskunftssystem der Polizei gespeichert sind und deren Einträge einen bestimmten Zusatzhinweis haben, den sogenannten personengebundenen Hinweis. Davon gibt es bundesweit mehrere, zum Beispiel: „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Ausbrecher“, „Ansteckungsgefahr“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Explosivstoffgefahr“. Oder eben „Psychische und Verhaltensstörung“, kurz „PSYV“. Diese Hinweise sollen der Polizei bei einer Identitätsfestellung ermöglichen, sich selbst oder die Person zu schützen.

Einen PSYV-Vermerk gibt es aktuell zu rund 1.600 Menschen in Hessen, schreibt das dortige Innenministerium auf Anfrage. Diese Menschen geht die Taskforce nun systematisch durch, um sie „im Hinblick auf eine bestehende Gefahr/ein bestehendes Risiko zur Begehung einer schweren Gewalttat“ zu bewerten. Das Ministerium betont, es gehe ausschließlich um Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Schuldfähigkeit einer Person durch ein Gutachten überprüft wird oder ein Sachverständiger bei der zwangsweisen Unterbringung in einer Klinik konsultiert wird.

Psychisch erkrankt mit „Risikomarker“

„Aus einer Erkrankung alleine resultiert nicht zwingend eine Gefahr“, heißt es. „Im Fokus“ stünden diejenigen, die „einen Risikomarker zur Begehung einer schweren Gewalttat“ aufweisen. Das Innenministerium listet exemplarisch auf, was ein solcher Risikomarker sein kann: Gewaltaffinität oder Gewaltanwendung, Substanzmittelmissbrauch, akute Krisen wie Suizidalität, Hinweise auf Wahn oder Psychosen oder aktuell ausgesprochene Drohungen gegen andere.

Einige dieser Marker dürften auf sehr viele psychisch erkrankte Personen zutreffen. Es kommt etwa sehr häufig vor, das eine Person sowohl eine Substanzabhängigkeit als auch bestimmte psychische Erkrankungen hat.

Laut Robert-Koch-Institut erhielten im Jahr 2023 40,4 Prozent der Erwachsenen in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Störung. Psychische Erkrankungen können sich bei Betroffenen ganz unterschiedlich auswirken und zeigen, sie haben teils so wenig miteinander zu tun wie ein Beinbruch mit einem Magengeschwür.

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Ein internationales Klassifikationssystem für Krankheiten listet unter „Psychische und Verhaltensstörungen“ eine Vielzahl von Erkrankungen auf. Dazu gehören etwa Demenz bei einer Alzheimer-Erkrankung, Essstörungen, soziale Phobien als auch paranoide Schizophrenie. Manche der Erkrankungen haben organische Ursachen, andere werden von äußeren Faktoren ausgelöst. Manche verlaufen chronisch, bei anderen treten Beschwerden akut und vorübergehend auf. Über einen Kamm scheren lassen sie sich nicht.

“Erfahrungswissen im Umgang mit psychisch auffälligen Personen“

Doch wie genau funktioniert die Einschätzung der Taskforce und welche Mittel stehen ihr dabei zur Verfügung? Derzeit arbeiten beim Landeskriminalamt 19 Personen in der Arbeitsgruppe, schreibt das Innenministerium. Die meisten davon stammten „aus Organisationseinheiten, welche sich grundsätzlich mit der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten beschäftigen“. Daher würden sie auch „im Umgang mit psychisch auffälligen Personen über entsprechendes Erfahrungswissen verfügen“. Hessen arbeite bereits seit mehreren Jahren mit einem „polizeilichen Bedrohungsmanagement“, bei dem Personen betrachtet werden, „von welchen konkrete Gefahren für andere Personen oder für die Allgemeinheit ausgehen“.

Innenminister setzen Vertrauen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen aufs Spiel

Die Mitglieder der Taskforce können sich außerdem Unterstützung und Expertise aus anderen Bereichen einholen, etwa von Psycholog:innen aus dem Zentrum für polizeipsychologische Dienste (ZPD). Die sollen die Arbeitsgruppe „in der Bewertung und Konzepterstellung“ unterstützen. Gemeinsam mit dem ZPD habe die Taskforce auch eine „Bewertungsvorlage“ entwickelt, auf Basis derer die Einschätzung von Gewalt- und Risikopotenzial „kriteriengeleitet“ erfolge, teilt das Innenministerium mit.

Zu den Aufgaben des ZPD in Hessen gehört es, die Polizei bei Einsätzen und Ermittlungen psychologisch zu unterstützen und auch Polizist:innen nach belastenden Ereignissen zu betreuen. Es ist an der hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit angesiedelt.

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Gefährderansprachen bei Erkrankten

Geht die Taskforce davon aus, dass eine überprüfte Person schwere Gewalttaten begehen könnte, kann sie mehrere Maßnahmen ergreifen. Grundlage dafür ist das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), also das hessische Polizeigesetz.

Laut Innenministerium könnte die Polizei dann andere Behörden oder Institutionen informieren, damit diese aktiv werden können. Sie könnte aber auch selbst agieren und Gefährderansprachen durchführen. Kommen die Beamt:innen zum Ergebnis, dass eine konkrete Gefährdung bestehen könnte, kann sie Kontakt-, Annäherungs- oder Aufenthaltsverbote aussprechen, oder Betroffene observieren oder in Gewahrsam nehmen.

Was auch möglich wäre: Die Daten der betreffenden Personen mit Hessendata auswerten, dem Datenanalysesystem der hessischen Polizei von Palantir. Dafür müssen bestimmte Vorraussetzungen aus dem HSOG erfüllt sein, beispielsweise dass es tatsächliche Anhaltspunkte für anstehende „schwere oder besonders schwere Straftaten“ gibt. „Die Anwendung kam bisher noch nicht zum Tragen“, schreibt das Innenministerium, könne aber „nach erfolgter Einzelfallprüfung herangezogen werden“.

Mehr Daten nach Entlassung aus der Psychiatrie

Seit Beginn ihrer Arbeit im Februar hat die Taskforce PAVG schon etliche Personen überprüft. „Annähernd 80 Prozent der Gesamtpersonenzahl“ seien bereits abgearbeitet, also vermutlich mehr als 1.200 der rund 1.600 Personen mit dem personengebundenen Hinweis „PSYV“. Laut Innenministerium soll der Durchlauf im zweiten Halbjahr 2025 abgeschlossen sein. Danach wird die Taskforce aufgelöst, doch die Überprüfung psychisch erkrankter Menschen in Polizeidatenbanken dürfte nicht enden: Nach „vollständiger Bewertung“ werde die temporär eingerichtete Arbeitsgruppe „in die Regelorganisation überführt“, schreibt das Innenministerium.

Für weitere Personen, die man künftig überprüfen kann, scheint das Land unterdessen selbst sorgen zu wollen: Im Juni haben CDU und SPD in Hessen einen Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz regelt unter anderem, wie und unter welchen Voraussetzungen Menschen zwangsweise in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden können. Künftig sollen bei deren Entlassung die Ordnungs- und Polizeibehörden am Wohnort informiert werden, wenn von ihnen „ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“. Das soll der „effektiven Gefahrenabwehr“ dienen.

Zu einer besseren Versorgung und Begleitung psychisch Erkrankter nach ihrer Entlassung findet sich in dem Entwurf, zu dem im September eine Anhörung im Landtag stattfinden wird, nichts. Genau dieses Defizit wird immer wieder von Betroffenenvertretungen von psychiatrieerfahrenen Menschen oder ärtzlichen und pflegerischen Verbänden kritisiert. So bemängelte etwa die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege, dass Maßnahmen wie die Taskforce zu Stigmatisierung statt wirksamer Hilfe führen könnten. Die DFPP betonte die Bedeutung, die „niedrigschwellige, bedarfsgerechte und interdisziplinäre Unterstützungsangebote“ haben und appelierte an den hessischen Ministerpräsidenten, präventive Angebote zu stärken.

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58 Ergänzungen

    1. Wird in der verlinkten Pressemitteilung erklärt:

      „Bei Vielschreibern handelt es sich um Personen, von denen grundsätzlich keine Gefährdung ausgeht, die jedoch oftmals Behörden und Institutionen mit einer Vielzahl von teils wirren und komplexen schriftlichen Eingaben binden. Oftmals sind diese Eingaben mit unbegründeten Beschwerden verbunden.“

      1. Na ja, „unbegründet“ aus Behördensicht.
        Interessanter Versuch der Stigmatisierung. Warum dürfen diese Schriftsätze überhaupt weitergeleitet werden? Komplexe Widersprüche ergeben sie nun einmal aus nicht trivialen Sachverhalten. Was kann nun der Bürger dafür, wenn die Behörde über keinen qualifizierten juristischen Sachverstand verfügt?

      2. Wirr und komplex sind nicht dasselbe. Wirr zu schreiben, kann dadurch zustande kommen, dass Zusammenhänge nicht verstanden werden. Komplex können Zusammenhänge sein etwa zum Beispiel mit mobilen Schallwirkungen, die unklar wirken. Weil solche möglichen Techniken bis heute ganz und gar nicht offen behandelt oder sogar bekämpft werden, kann das Menschen verängstigen, verunsichern oder auch aggressiv machen. Das wären alles natürliche Reaktionen auf ungewöhnliche Umstände. In dem Zusammenhang wirkt die Aussage schwierig, dass es um „unbegründete Beschwerden“ geht. Unbegründet wäre das alles wohl nicht. Schreiben ist ein demokratisches Recht. Und nun? Muss man Angst haben zu schreiben? Kommt dann die Polizei? Also lieber nicht mehr schreiben? Weil ja sowieso gar nichts ist? Und wenn doch?

  1. Bei Gefahrenhinweisen ist der Finger am Abzug besonders nervös.
    Oder anders formuliert: Psychisch Erkrankte haben das Risiko schneller erschossen zu werden.

    1. Natürlich, denn sie stellen ein größeres Gefahrenrisiko dar: im Moment einer einer akuten Bedrohung muss die Polizei ad hoc entscheiden, ob die angreifende Person den Angriff wohl durchzieht oder vielleicht doch abbricht. Je Ausnahmezustand desto wahrscheinlicher ersteres, egal ob krank, Drogen oder sonstiges.

      1. Der Gefahrenhinweis ist allerdings (noch!) nicht auf die Stirn geklebt, sondern kommt per Funk, wie „der Gesuchte hat Leute mit Messer bedroht o.ä.“. Wenn der Gesuchte dann auf Polizisten zurennt, ist es auch egal, ob es nur Pfefferspray ist, denn das Messer ist mit dabei. In der Theorie, bzw. einem Praxisfall. Wichtig ist allerdings Rechenschaftspflicht umzusetzen. Der Funk kann nämlich töten.

      2. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Personen in „psychischen Ausnahmesituationen“ erschossen. Viele waren suizidgefährdet, oder verzweifelt, und haben emotional heftig reagiert. Wir müssten nach den Vorgeschichten diese Menschen fragen. Wie ist das alles entstanden? Im „Gefahrenmoment“ wäre Deeskalationserfahrung wichtig. Wenn es irgendwie geht. Fähige Mitarbeiter:innen sollten Einsätze begleiten. Es müsste Krisendienste geben, die erreichbar sind für Menschen in Notlagen. An die sich Menschen immer vertrauensvoll wenden können. Ohne Angst haben zu müssen, dass sie nicht ernst genommen werden.

    2. Manche Sachen regeln sich eben von selbst. Egal ob neurodivers oder Flüchtling. Ausgrenzen, drangsalieren, einer wird schon aggressiv reagieren und schon funktioniert „Governance by Hetzblatt“ umso besser.

      1. „Und ab wann werden dann die Kennzeichnungen auf der Kleidung (oder moderner als Tatoo auf der Stirn) Pflicht?“

        Siehe USA. Noch ein bischen Weiter, und man nimmt einfach die Hautfarbe, Aussprache, Kleidung. Eigentlich egal. Hauptsache die Türme der ballistischen Abwehr funktionieren!

      2. Wird geprüft, welche Anlässe für Auffälligkeiten es ggf. schon Jahrzehnte vor Bekanntwerden von Regelsprengungen in der Jugend oder durch Erzieher, Massregeln, Institutionen, Therapeuten gegeben haben könnte?

        1. Wenn die Brandmauern fallen, sicherlich.

          Letztlich ist das die Gefahr der Bodenverflüssigung, dass nicht nur im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung per Gutachten eingestuft gemeint ist, sondern alsbald auch…
          – Nicht durch externe Expertise anfechtbar.
          – Irgendwas mit Ermittlungen, und irgendwo war ein Eintrag mit X.
          – Vorfeldermittlungen im Gefährderstil: Kriterien a-f sind erfüllt, egal wann und wo und wie. Also kriegt man die Ermittlung quasi geschenkt.
          – Ermittlung in die Fresse: irgendwelche Gerüchte über vergangenes Verhalten, Probleme, Irgendwas, was irgendwem nicht passt. Blockwart Ahoi!
          – Blockwart KI: Die KI ist der Auffassung, dass… irgendwas mit Score.
          (Kurzfassung)

          Und wenn man nicht genügend Kraft für Bodenverflüssigung hat, wird eben irgendeine Kacksoße drübergekippt. Bis das wieder weggebürstet ist, steht wieder ein neuer Eimer bereit.

    3. Da hatte man den Umgang, mit Psychischen Erkrankten Personen und die oft, Traumata erzeugenden, Staatlichen Übergriffe, von Polizei, Ordnungsbehörden, Betreuungsgerichten, Psychiatrischen Kliniken & Gesetzlichen Betreuung, ein bisschen Menschlicher, weniger Entwürdigend gestaltet, da all die Angeordneten, Vorgänge, bei durch Polizei Zwangsmaßnahmen, also angewandte Staatliche Gewalt, an einer, sich in einem Psychischem Ausnahmezustand, befindend, eher als: Hilfebedürftig, Schutzbefohlene, oft Schwerbehinderte Person, eher Wehrlos, Überfordert mit, der Situation gegenüber Zwangsmaßnahmen sind, oft nachhaltig erzeugte Traumata, bei den Betroffenen auslösen. Fehlende Empathie, Überwältigend, Entmenschlichend im Umgang & bei Zwangsmaßnahmen & Gewaltanwendung, mit mehreren Personen Hilfsbedürftigen Schwerbehinderten Personen, welche aufgrund Ihrer Psychischen Beeinträchtigung, nicht in der Lage sind, die Situation normal zu erfassen, sondern Panisch-hilflos gegenüber Zwangsanwendung, sowohl von der Polizei, wie auch bei Verbringung in eine Psychiatrische Klinik, der Begutachtung erstellenden „Sachverständigen“ und darauf folgend oft, den Richter, gegenüber, welcher Zwangsweise Unterbringung anordnet!
      -Das ist ein traumatisches Erlebnis-
      Ein bisschen Verständnis, eine Schwerbehinderte Person, welche eher Wehrlos ist, oft Panisch-Überfordert, der Polizei gegenüber stehend ggf. auch Re-traumatisiert aufgrund früherer Zwangsmaßnahmen, ist weit höheres Einfühlungsvermögen, Beruhigenderes Vorgehen, nicht so Entmenschlichend gegenüber der Person, Situation beruhigend, sichernd, wann immer möglich, Anstelle direkter Zwangsmaßnahmen etwas Empathie, Einfühlungsvermögen, Menschlichkeit zur Hilfebedürftigkeit nötig!
      *Auf eine Bewaffnete Aggressive Psychische Person, gilt dies eher nicht!

    4. Anonym sagt:
      8. Juli 2025 um 16:13 Uhr, Zitat:
      „Bei Gefahrenhinweisen ist der Finger am Abzug besonders nervös.
      Oder anders formuliert: Psychisch Erkrankte haben das Risiko schneller erschossen zu werden.“

      Das ist korrekt. Dazu gibt es einschlägige Statistiken. Genau genommen spiegeln diese Statistiken, dass das Risiko für neurodivergente, behinderte Personen um 400 Prozent höher liegt, von der Polizei misshandelt oder gar getötet zu werden. (siehe dazu u.a. Jodie Hare, „Autismus ist keine Krankheit – Politik für eine neurodiverse Gesellschaft“).

          1. „Nein, die USA haben eine signifikant andere Polizeidoktrin und Einsatzhürde für Schusswaffen.“
            Ja, u.a. weil die Ausbildungsdoktrin…

  2. „Um Betroffene zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen.“

    Es geht im hier vorliegenden Kontext vorbeugender Polizeiarbeit halt gar nicht um die Unterstützung der Betroffenen sondern um Gefahrenabwehr. Würde man in einer besseren Welt nicht brauchen, aber in der leben wir leider nicht.

    1. Gefahrenabwehr sollte allerdings in beide Richtungen gehen. Um die Gefahren f ü r psychisch erkrankte durch z.B. eine unzureichend geschulte Polizei, fehlende Gesundheitsversorgung oder algorhitmische Entscheidungswege, kümmert sich mal wieder keiner. Menschenrechte (hier psychisch) Behinderter werden in D. ja eh gern mit Füßen getreten.

      Es ist ein verschwindend geringer Anteil aller psychisch Erkrankter, sogar aller psychotisch/schizophren Erkrankter, die aggressiv oder gar gewalttätig werden. Gewalt g e g e n psychisch Erkrankte ist deutlich häufiger.

      Obwohl ich verstehe, dass die Polizei was gegen Messerstechereien in Zügen etc. machen muss, ist die pauschale Kriminalisierung psychisch kranker doch nicht der richtige Weg!

        1. > Wo sehen Sie hier die „pauschale Kriminalisierung psychisch kranker“?
          Die interessantere Frage ist doch: Was hindert Sie daran, diese zu erkennen?

          1. „Die interessantere Frage ist doch: Was hindert Sie daran, diese zu erkennen?“

            Das ist die übliche Rhetorik von Leuten, die für ihre hinterfragte These keine Belege haben.

            Es geht hier um eine Liste von Personen „die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Schuldfähigkeit einer Person durch ein Gutachten überprüft wird oder ein Sachverständiger bei der zwangsweisen Unterbringung in einer Klinik konsultiert wird.“

            Wo sehen Sie hier die „pauschale Kriminalisierung psychisch kranker“?

        2. Der Eintrag in eine polizeiliche Datenbank aufgrund einer aktuellen psychischen Situation ohne jede Sachkenntnis ist der Versuch einer pauschalen, willkürlichen Kriminialisierung.

          Inkompetenz generiert darüber hinaus ein massives Gefährdungspotential – bei allem Respekt gegenüber den Polizisten, die sich diesen Schuh nicht anziehen müssen. Sie sind trotzdem keine Psychologen.

          Diagnosten trifft immer noch der Arzt. Und der hat eine Schweigepflicht. Depression etwa ist kein Verbrechen.

          Wir brauchen keine polizeiliche Datenbank. Wir brauchen da effektive Systeme, die Betroffenen helfen. Noch besser wäre es, wenn wir uns als Gesellschaft vielleicht ein klein wenig Arschlochverhalten abgewöhnen würden, statt Menschen in Schubladen zu stecken oder gar zu kriminalisieren.

          1. Sie haben den Artikel nicht gelesen?

            „Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege“

          2. „Der Eintrag in eine polizeiliche Datenbank aufgrund einer aktuellen psychischen Situation ohne jede Sachkenntnis ist der Versuch einer pauschalen, willkürlichen Kriminialisierung.“

            Nur wird das laut Artikel gar nicht gemacht, da geht es „ausschließlich um Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege.“ Sie pruegeln auf einen Strohmann ein.

          3. „Nur wird das laut Artikel gar nicht gemacht, da geht es „ausschließlich um Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege.“ Sie pruegeln auf einen Strohmann ein.“

            A) Vgl. Vorgänge um ICE herum.
            B) Ärztlich attestiert, heißt alle, alle die es gibt.
            C) Gustl Mollath (als Ablenkung).

            Fehlt eben ein kleines bischen in Erscheinung treten. Reicht es z.B., irgendwo Zeuge gewesen zu sein? Geschwindigkeitsübertretung? Anzeige vom Nachbarn oder vom Random Dude wegen you name it? Palantier lässt grüßen…

      1. > Obwohl ich verstehe, dass die Polizei was gegen Messerstechereien in Zügen etc. machen muss, ist die pauschale Kriminalisierung psychisch kranker doch nicht der richtige Weg!

        Absolut, und deswegen prescht Berlin schon mal vor: Diskriminierungsfrei und Divers, versteht sich. Also, quasi… überall alle alles.

  3. „Derzeit arbeiten beim Landeskriminalamt 19 Personen in der Arbeitsgruppe“
    Da sind wieder die kleinen Helferlein, die das „KI“ Glaskugelsystem füttert und aufbauen.

    Einmal warum auch immer erfasst und man ist fürs Leben gebrandmarkt.

    Pssssst! Wissen die 19 Personen eigentlich, dass sie selbst eines Tages in dieser Datenbank auch landen? Yeah!

    1. Datenbanken werden natürlich nicht gepflegt, und die Kriterien alle 30 Jahre aus dem US-Gefängnisbetriebshandbuch abgeschrieben – so ähnlich vermutlich.

  4. Wenn der Tag lang ist und die Langeweile in der Fantasie steigt, werden die Hemmungen niedriger und die Latte tiefer gesetzt. Und schwupp werden auch kleinere Symptome aus ePA auch einfließen.

    Ein Auszug sollte man beim Einwohnermeldeamt sich holen können, auch für die Arbeitgeber! Risikobewertung von „Choleriker“ Kollegen… Das wird ein Spaß!

  5. „Psychisch Auffällige, Vielschreiber, Gewalttäter“ als einer Name Taskforce triggert bei mir die Alarmglocke „Nomen est omen“. Die Besten der Besten, Sir, nicht wahr? Leute, der Name ist peinlich!

    Ich kenne immer wieder psychisch kranke Menschen persönlich und schon länger. Attestiere hier der Polizei und dem Staat komplette Inkompetenz und Ignoranz (nur in diesen mir bekannten Fällen, dort aber immer wieder!), die auch schonmal wegen unterlassener Hilfeleistung – auch der Polizei – zu Gewalttaten und Schäden führten.

    Da warten Menschen mit Depressionen „ewig“ auf eine Behandlung, sind Scharlatanen ausgesetzt oder zahlen Hilfe aus der eigenen Tasche und Hessen geht hin und stigmatisiert solche Menschen.

    Kann sich da niemand vorstellen, dass eine Gefährdung Ursachen hat und dass eine Beseitigung der Ursachen das Problem sehr wahrscheinlich löst? Aber dann wäre ja die Polizei hier unnötig. Offenbar sind die nicht ausgelastet oder wie soll ich das verstehen?

    Zuletzt noch: Woher und mit welchem Recht haben die Behörden überhaupt diese Informationen?

    Denn wenigstens früher einmal gab es eine ärztliche Schweigepflicht. Aber gut, wenn es das Brief- und Kommunikationsgeheimnis schon nicht mehr gibt, wenn private Chats nicht mehr privat sein dürfen, Kameras überall hängen und KIs auf Bahnhöfen nach „Verhaltensanomalien“ sucht und die Steuernummer in „deinen Arm tätowiert wird“ (übersetzt eine Metapher „für deine steuerliche Identität definiert“),

    dann wundert mich nichts mehr. Demnächst also fragt der möchte gerne polizeiliche Captain mit dem defekten nazistischem Ego: „Computer, wo ist Spock“. Hoffen wir, die Antwort ist nicht „he is death, Jim“.

    Kannst du dir echt nicht ausdenken, sowas… Das grenzt an Faschismus.

    1. Sie haben den Artikel gelesen?

      „Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Schuldfähigkeit einer Person durch ein Gutachten überprüft wird oder ein Sachverständiger bei der zwangsweisen Unterbringung in einer Klinik konsultiert wird.“

      1. Und das gibt denen das Recht, solche Daten in ihre diskriminierende Datenbank „abzuheften“?
        So weit kannst du nicht denken und unterstellst, ich hätte den Artikel nicht gelesen. Hallo?

        1. Die Polizei als Behoerde muss ihre Taetigkeit verakten, damit staatliches Handeln transparent und kontrollierbar ist. Das ist ein signifikanter zivilisatorischer Schritt mit grossem gesellschaftlicher Gewinn. Diese Personen sind explizit in und mit dieser Eigenschaft Teil des Handelns und Entscheidungen gewesen, wie dem Artikel unschwer zu entnehmen ist, das ist schlicht eine vorgangsbezogen relevante Information und keine Diskriminierung. Wie man das auswertet und weiter verwendet, kann man diskutieren. Allerdings ist jedesmal der Aufschrei gross, wenn polizeibekannte Gewalttaeter dann mal final agieren.

          Sie haben weiter oben der Polizei auch mangelnde medizinische Kompetenz unterstellt, waehrend der Artikel expliziti auf vorliegende aerztliche Gutachten abhebt. Daher stellt sich die Frage, ob Sie den Artikel gelesen haben: ihre Kommentare lassen das nicht erkennen.

      2. > „Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Schuldfähigkeit einer Person durch ein Gutachten überprüft wird oder ein Sachverständiger bei der zwangsweisen Unterbringung in einer Klinik konsultiert wird.“

        Das ist ziemlich wichtig. Die Kommunikation der Behörden und Ministerien und Minster und und und, ist aber auch sehr wichtig. Man kann sich nunmehr auf wenig verlassen. Kann-Formulierungen sind auch schnell irgendwo bzw. nirgendwo. Insofern ist es sinnvoll Befürchtungen zu formulieren und zu kommunizieren. Es bleibt allerdings unabdingbar sich mit den konkreten Vorhaben auseinanderzusetzen, und diese korrekt zu bewerten. Nun wird gerne vieles lange im Unklaren gelassen (neuerdings?). Mal sehen, wie sich das ausspielt, und was vorliegen bedeutet. Also vorliegen könnte übermorgen auch bedeuten, dass irgendwann da draußen ein freiwilliger „Fortschungsbesuch“ irgendeiner Institution zu einer Diagnose nach Fussballtrainermanier geführt hatte, die aber dann möglicherweise ohne Details in irgendwelchen Daten gelandet ist. Und dann, Dank KI, wird das ausgewetet und landet irgendwo. Das ist zwar dann nicht sinnvoll, aber kann als Kriterium verwendet werden. Verwässert man die Datentrennung und die Schweigepflicht derart, kann auch „im Vorfeld“ bereits nach Risikofaktoren gesucht werden. Das letzte was man dann berücksichtigen wird, sind die völlig unterschiedlichen Methodiken, Sinnhaftigkeit von Diagnoseschlüsseln, Affinität zur Notiz je nach Gefährlichkeit der Datenumgebung damals und heute, usw. usf. Die Autokratie kommt in der Regel Schritt für Schritt. Verwässert man zu viele Bereiche, muss die Auswanderungswarnung für potentielle Zielgruppen entsprechend früher erfolgen. Das wiederum ist vermutlich genau das, was Elitenzirkel Nr. 12 erwirken will. Reinheit der Seele, nehme ich mal an.

      3. Was heißt das denn nun?
        Polizeilich in Erscheinung getreten?
        Vielleicht auch, weil die Betroffenen selbst schon Opfer von Straftaten waren?
        Und eine ärztlich attestierte psychische Erkrankung?
        Gibt es denn eine psychische Erkrankung, die nicht dadurch eine ist, dass sie ärztlich attestiert würde?

    1. Hat in diesem Kontext keine Relevanz.

      Und eine Regierung, die Willens und in der Lage ist, der Polizei Zugriff auf die ePA zu geben, kann die ePA trivial verpflichtend machen. Inklusive upload aller alten Daten durch alle Ärzte.

      1. Sie wird auf Seiten der Behandelnden verpflichtend, nicht auf Seiten der Behandelten. Wenn ein Patient eine aktive ePA hat, muss der Arzt sie dann auch verwenden.

  6. Na guck.
    Der Politikwandel macht doch gute Fortschritte!
    Die Kaderakten der Bevölkerung sind nahezu vollständig, die Befugnisse der Sicherheitsorgane schon fast auf einem guten Stand. Also alles im Lot.

    1. Die Polizei ist als Behörde verpflichtet, alle relevanten Handlungen und dazugehörigen Informationen zu dokumentieren (verakten), denn sonst wären sie weder kontrollierbar noch gerichtlich überprüfbar. Das ist ein Merkmal eines Rechtsstaats.

      „Personen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind und bei denen eine „ärztlich attestierte psychische Erkrankung“ vorliege“ waren Teil polizeilicher Handlungen und die Informationen wurden in deren Rahmen erstellt und hatten idR Auswirkungen für die Betroffenen. Natürlich muss das dokumentiert werden.

      1. Also registrierte Depression wegen Selbstmordpotential?

        – Piloten?
        – Autopiloten?
        – Staatspiloten?
        – Polizisten?

        Oh Tannebaum…

  7. Zitat:
    Die Ge­sund­heits­mi­nis­te­r*in­nen haben sich unter anderem darauf geeinigt, zu prüfen, ob mehr Datenaustausch mit den Sicherheitsbehörden möglich ist. Die In­nen­mi­nis­te­r*in­nen schlagen mehrere Punkte zur Verschärfung der PsychKGs vor, darunter die Einführung von ambulanter medikamentöser Zwangsbehandlung. Psychisch Kranke könnten nach dem Willen der In­nen­mi­nis­te­r*in­nen nach der Entlassung verpflichtet werden, Medikamente unter Aufsicht einzunehmen.

    Quelle: https://taz.de/Schaerfere-Gesetze-fuer-psychisch-Kranke/!6097740/

      1. Leute, die sich nur selber töten, sind eine andere Kategorie, zumal das als freie Entscheidung eine zulässige Entscheidung ist. Das „frei“ ist bei entsprechender Erkrankung das Problem, weswegen der Staat da eine Verpflichtung zur Hilfe hat.

        Leute, die andere und dabei sich selbst, direkt oder indirekt, töten, sind das primäre Problem der Sicherheitsbehörden.

        1. Es gibt das Phänomen der Verschiebung von Menschen in Kategorien mittels Maßnahmen. Die Maßnahmen sorgen erst für die Selbstmorde, dann.

          Beispiel: „Einführung von ambulanter medikamentöser Zwangsbehandlung“

          Wenn es um verschriebene Medikamente geht, und die Möglichkeit besteht dieses von unabhängigen Ärzten prüfen zu lassen – Grüße an Gustl Mollath! -, dann wäre das vielleicht sogar sinnvoll. Bedenkt man allerdings, dass Termine zu bekommen, gegebenenfalls noch in Mickey Mouse Comics funktioniert, und damit unter Umständen kaum ein Zeitrahmen einzuhalten wäre, so kommen wir dem angedeuteten Problemszenario näher.

          Es kann sehr wohl passieren, dass die Stigmatisierung und die Nebenwirkungen Menschen in den Selbstmord treiben. Medikamente wirken auch nicht immer, und die Einschätzungen können auch falsch sein. Gerade im Kontext überlasteter Mediziner läge nahe, dass mehr verschrieben werden würde.

          Natürlich kommt es auf die genauen Randbedingungen der Sache drauf an, wie Gesetz umgesetzt und begleitet wird. „Muss ja, geht ja nichts anders, kann man nichts machen, …“ haben wir schon so oft gehört, wäre DAS nicht konvenient?

          1. Hier werden vielleicht Kontexte der erzwungenen Medikamentengabe und der Kollision mit dem Gesetz vermengt.

            Ersteres ist nach Entlassung aus der Psychatrie gemeint, wenn ich das richtig lese. Da gibt es allerdings sehr wohl die Frage, ob da ein Begleitkonzept besteht, oder nur „Antanzen und Schlucken“ angedacht ist. Das Pflegeheimszenario mit dem Personalschlüssel nur in „wäre Gefährlich sonst“, würde sich womöglich zur Milchmädchenrechnung transformieren. Kritikpunkte sind z.T. auch im Artikel enthalten.

            Jursistisch ist die Idee, bei Verweigerung Zwangsmaßnahmen verhängen zu können? Wieder einweisen (teuer), oder was? Ich verstehe, wenn so irgendwelche Haltefristen umgangen werden, allerdings heißt es im Artikel, das gerade gewalttätige Fälle gerne schnell abgeschoben werden (sinngemäß). Vielleicht ist das auch bei Drogenentzug nach Einweisung bzw. Zwang ein Thema, und könnte so auch die Rückfälle reduzieren, aber im Artikel klingt es erst mal alles recht allgemein.

  8. Immer faszinierend, in welches Umfeld und Kontext sich die NP-Redaktion durch die freigeschalteten Ergaenzungen stellen moechte. Klar, ist reputation building, aber ob man eine Schrate&Schwurbler Reputation haben wollte?

    1. „Immer faszinierend, in welches Umfeld und Kontext sich die NP-Redaktion durch die freigeschalteten Ergaenzungen stellen moechte. Klar, ist reputation building, aber ob man eine Schrate&Schwurbler Reputation haben wollte?“

      Hi, äh, Anti-Irgendwas-Bot?
      Allerlei Implikationen, aber offensichtlich ohne Grundlage. Framing gibt’s natürlich umsonst.

    2. Man sollte ja Trolle nicht füttern. Aber man (bzw ich) kann seine Meinung sagen.

      Also: du meinst, NP würde die Freischaltung von Kommentaren nutzen, um nach „ihren Interessen“ zu manipulieren? Ich würde sagen, vielleicht 10% meiner Beiträge werden nicht freigeschaltet. Meiner Analyse nach lag das einzig an mir und ganz sicher nicht daran, dass NP eine andere Meinung als ich vertritt.

      Vereinfacht: ich hätte mich kurz und klar ausdrücken müssen. Mein Fehler. Die Regeln sind klar.

      Dein Beitrag ist zwar kurz, doch nicht klar. Es gibt keine Belege, nicht einmal eine nachvollziehbar Kritik. Aus meiner Sicht geht deine Kritik wohl vielmehr an dich selbst. Aber vielleicht verstehe ich ja nur nicht.

      Es wäre sehr interessant, wenn du deine Behauptungen einmal konkretisieren und nach Möglichkeit minimal belegen könntest.

      Sorry NP, ihr dürft das gerne wegwerfen. Doch mir geht das nazistische, diskreditierende Geschwubbel, dieser Versuch mit purem Blödsinn jemanden über jedes Stöckchen springen zu lassen und abzulenken, bis nichts mehr übrig bleibt, noch mehr auf den Sack, als mein Eigenes… whatever

    3. „Immer faszinierend, in welches Umfeld und Kontext sich die NP-Redaktion durch die freigeschalteten Ergaenzungen stellen moechte. Klar, ist reputation building, aber ob man eine Schrate&Schwurbler Reputation haben wollte?“

      Könnten Sie überblicksmäßig mal auflisten, was geblockt wurde?

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