Die Deutsche Bahn (DB) will ab Mitte 2024 die Bahncard nur noch in digitaler Form via App anbieten und auf die Variante aus Plastik verzichten. Begründet wird dieser Schritt mit einem klaren Bekenntnis zum Umweltschutz und als wegweisender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Die Frage ist: Will die DB hier am falschen Ende sparen?
Für viele Verbraucher:innen ist der öffentliche Personenverkehr essenzieller Teil ihrer Mobilität. Laut einer Pressemitteilung der DB aus dem letzten Jahr nutzten über fünf Millionen Bahn-Kund:innen die Rabatt-Karten, um kostengünstigere Fahrkarten zu kaufen. Ein Großteil, 60 Prozent nutze bereits die digitale Bahncard über die Navigator-App. Für sie ist die Neuerung offenbar keine Änderung. Doch was ist mit den anderen 40 Prozent?
Der Zwang zur digitalen Bahncard ist problematisch: Die benötigte App ist nicht vollständig barrierefrei und kann so etwa für Menschen mit Sehbehinderung zum Problem werden. Andere wollen oder können kein Smartphone nutzen. Das betrifft etwa ältere Menschen oder solche, die sich aus persönlichen Gründen dagegen entschieden haben.
Der Digital Gap ist real
Am 12. Oktober dieses Jahres stellte die damalige Bundestagsfraktion der Linken einen Antrag für ein Offlinezugangsgesetz. In diesem argumentieren die Abgeordneten, dass die Benachteiligung bereits diskriminierter Gruppen mit dem digitalen Fortschritt weiter verstärkt wird. Daher die Forderung: Solange diese Lücke besteht, darf niemand ausgeschlossen werden, indem Leistungen und Angebote rein digital verfügbar sind.
Die Argumentation wird durch zahlreiche Studien gestützt. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes mit Stand April 2023 zeigen, dass sechs Prozent der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahre bis 2022 noch nie das Internet genutzt haben. Das entspricht etwa 3,4 Millionen Menschen in Deutschland. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen beträgt der Anteil 17 Prozent, was etwa ein Sechstel der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe entspricht.
Laut den Erhebungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sei besonders auffällig, dass insbesondere ältere Altersgruppen, Frauen, Menschen mit niedrigem Bildungsgrad, Einkommensschwache, Personen mit kognitiven Einschränkungen und Menschen in Pflegeheimen das Internet signifikant weniger nutzen.
Der D21-Digital-Index 2021/22 kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Eine bedeutende Anzahl der Offline-Nutzer:innen gehören benachteiligten Gruppen an. Dabei seien 35 Prozent der Befragten besorgt darüber, mit dem technischen Fortschritt nicht mithalten zu können. Vor allem wenn öffentliche Dienstleistungen vermehrt nur noch digital beantragt oder genutzt werden können.
Aus Solidarität gegen Digitalzwang
Bereits jetzt setzen viele Vorzüge des Lebens die Nutzung digitaler Dienste voraus. Unter diesen Voraussetzungen sprechen Leena Simon und Rena Tangens (€) der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage von einer Form des Digitalzwangs:
Digitalzwang liegt vor, wenn es sich nicht um einen Extraservice handelt und ein Verzicht auf diese Leistung die Teilhabe am öffentlichen Leben einschränkt, also eine Diskriminierung entsteht, insbesondere bei staatlichen Leistungen; wenn es keine analoge Alternative gibt, obwohl das technisch möglich wäre; wenn die analoge Alternative durch etwa höhere Kosten oder größeren Aufwand so unattraktiv gemacht wird, dass sie faktisch nicht infrage kommt.
Digitalisierung darf kein ausschließlicher Selbstzweck sein, auch nicht für Angebote der Deutschen Bahn, um Kosten zu sparen. Vielmehr sollte sie Verbraucher:innen das Leben vereinfachen. Vor allem bei Diensten der Grundversorgung müsse es auch immer eine analoge Alternative geben, die für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist. Ansonsten könnten Leistungen der Grundversorgung mit immer mehr Digitalzwang und damit auch Überwachung belegt werden.
Auch wenn wir die Vorzüge von Technik lieben, sollten wir uns kollektiv gegen Digitalzwang und der damit verbundenen Ausgrenzung einsetzen. Ein Akt der Solidarität. Ein Kompromiss wäre im Fall der DB angebracht. Wer ausschließlich die App nutzen möchte, sollte auf eine Karte verzichten, auch im Sinne des Umweltschutzes. Wer aus diversen Gründen die Plastik-Karte behalten möchte, sollte auf Wunsch weiterhin eine erhalten.
die Kollegen von Digitalcourage haben auch einige interessante Informationen zu diesem thema
https://digitalcourage.de/digitalzwang
(noch?) nicht spezifisch soweit ich weiß. Sry, bin kein Anwalt. Aber im Artikel wird auf Diskriminierung hingewiesen. Bei einer Blinden Person oder Leuten die sich kein Smartphone leisten können würde son Gesetz schon Sinn machen.
Ich wäre mal auf Argumente warum man ein Handy aufgezwungen haben sollte gespannt.
Papier oder Holz statt Plastik hat möglicherweise die bessere Umweltbilanz als Elektroschrott plus Rechenzentrum plus Mobilfunk plus mehrere Tracker incl. Data-Mining.
Die Bilanz-Rechnung wäre zum Vergleich wichtig, das Umweltargument wirkt vorgeschoben.
Nicht nur die Bahn versucht, diesen Zwang zu etablieren. Auch in Berlin werden sozial Schwache durch „Personalisierung“ entsprechender Fahrkarten stigmatisiert, wie zum Beispiel von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG).
Siehe hierzu folgenden Link und hier den Kommentar einer „Unipflanze aus Westfalen“:
https://netzpolitik.org/2023/geodaten-und-personalisierung-datenschutzrisiko-deutschlandticket/#comments
und weiterführend:
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177636.vbb-desaster-bei-berliner-sozialticket-kein-zurueck-zum-berlin-pass.html
https://de.trustpilot.com/review/www.vbb-kundenkarte-berlin-ticket-s.de
Diskriminierende Sprache unter einem Artikel über Diskriminierung. Genau mein Humor.
https://krautreporter.de/1602-wieso-sozial-schwach-die-kleine-schwester-von-scheisse-ist
https://www.bszonline.de/2018/10/29/tilgt-die-formulierung-sozial-schwach-aus-den-artikeln
https://www.deutschlandfunk.de/sagen-meinen-wer-ist-wirklich-sozial-schwach-100.html
Naja allgemein versteht man darunter Menschen, die am sozialen, also übersetzt „Gesellschaftsleben“ aufgrund finanzieller Umstände kaum teilnehmen können (auch wenn man zugegebenermaßen durchaus nach anderen Bezeichungen suchen kann. Aber ob „Arme“ oder „Armutsbetroffene“ wirklich besser klingt?). Natürlich nicht zu verwechseln mit den Begriffen „unsozial“ oder „asozial“.
„Armutsbetroffen“ ist einfach ehrlich und „sozial schwach“ letztlich eine Herabsetzung bis Unterstellung.
Die FDP ist sozial schwach.
> Aber ob „Arme“ oder „Armutsbetroffene“ wirklich besser klingt?
Ich finde schon, dass es besser klingt. Weil die Betroffenen dann merken und wissen, dass über *sie* gesprochen wird. Neusprech wie „sozial schwach“ ist dafür gedacht um genau das zu verschleiern.
Ich verzichte um weniger Social Media zu nutzen seit 6 Monaten kein Smartphone mehr, und habe auf ein Tastenhandy umgesattelt. Tolle Maßnahme liebe Bahn
Zum DB Navigator ist auch noch eine laufende Klage gegen die DB erwähnenswert, wegen unzulässigen Datenweitergaben: https://www.kuketz-blog.de/update-klage-gegen-die-deutsche-bahn/
Das „Recht auf Analoges Leben“ ist in welchem Gesetzbuch niedergeschrieben?
Das „Recht auf Analoges Leben“ ist (noch) kein juristisches, sondern ein metaphorisch-gesellschaftspolitisches.
Menschen zu bestimmten, per se oft überteuerten Technologien bzw. deren Nutzung zu zwingen, ist angesichts der (auch hier diskutierten) zahlreichen Probleme, die dadurch für zahlreiche Menschen verursacht werden, moralisch und menschlich nicht zu vertreten.
I dont think that there is any right or law for it. But there should always be optional non digital choices for e.g. elder people or ppl simply not interested [and there are lots of them] in using tons of apps for such simple things like a train ticket. Appification is not what our future should look like.
Das ergab sich sozusagen von selbst. Gewohnheitsrechte spielen ja durchaus eine Rolle in der Rechtsprechung.
Andernfalls lässt sich vielleicht feststellen, dass so ein Recht wünschenswert wäre.
Alle Gesetze, die wir als selbstverständlich betrachten, waren zu einem früheren Zeitpunkt noch nirgendwo niedergeschrieben bzw. inexistent.
Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Das bedeutet: Jeder kann grds. tun und lassen, was er will. Eingriffe in dieses Recht müssen gerechtfertigt sein.
Die „Pflicht zu einem digitalen Leben“ ist in welchem Gesetzbuch niedergeschrieben?
Die „Pflicht zum Alphabetismus“ ist auch nirgendwo festgeschrieben, trotzdem wirst Du es mit individuell frei entschiedenem Analphabetismus schwer finden.
Beim Alphabetismus gibt es im Rahmen der staatlichen Daseinsfuersorge dann auch Schulen mit Schulpflicht, Alphabetisierungskurse, Vorgaben fuer Behoerden, Regelungen fuer Barrierefreiheit, etc, pp.
Diese prinzipielle Ablehnung ist mE nicht zielfuehrend, es geht um Umfang und Ausgestaltung.
Lesen zu können ist überlebenswichtig, der Besitz eines Smartphones hingegen nicht.
Wenn ich raten soll: In dem „Buch der ungeschriebenen Gesetze“!
:-)
So generell „Freie Entfaltung der Persoenlichkeit“, „informationelle Selbstbestimmung“ und „Diskrimierungsfreiheit/Barrierefreiheit“.
Liesse sich einer vertrauenswuerdigen und generell verfuegbaren Infrastruktur im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge natuerlich alles darstellen. Aber CDU/CSU/SPD/FDP wollen halt alles privatrechtlich und profitorientiert betreiben lassen.
Macht sich eigentlich jemals jemand Gedanken darüber, dass wir das Smartphone immer mehr zum Single Point of Failure in unserem Leben machen bzw. dazu gezwungen werden? So ein Gerät kann auch mal geklaut werden, verloren oder kaputt gehen, oder man ist Klimaaktivist in Bayern und fängt sich eine Hausdurchsuchung ein inkl. Beschlagnahmung aller elektronischen Geräte.
Erstere beide Punkte treffen zwar auch auf die Brieftasche mit Plastikkarten zu, aber a) kann ich prinzipiell jederzeit die Karten reinstecken, die ich akut (oder immer) brauche und den Rest daheim lassen, um mein Risiko zu reduzieren; und b) muss so eine Brieftasche mit Plastikkarten nicht in die Reparatur, wenn sie einem bloß doof runterfällt oder aus der Hand geschlagen wird, ein Smartphone in der Regel schon. An so einem Smartphone hängen außerdem schon jetzt wesentlich mehr Zugangsberechtigungen zu allen möglichen Diensten, es gibt mittlerweile für allen möglichen Kram 2FA, die hauptsächlich der Beweislastumkehr und Schuldabwälzung auf den User dient, nicht selten mit Zwang zur Nutzung proprietärer Apps, über deren Verhalten man keine Kontrolle hat.
Ich finde es geradezu gruselig, mit was für einer haarsträubenden Naivität und Selbstverständlichkeit immer angenommen wird, dass jeder ein Smartphone habe und das jederzeit verfügbar sei.
Die vorgeschobene Umweltschutz-Begründung ist ohnehin hanebüchen: Der Umwelt wäre viel mehr geholfen, wenn die Wertstoffkreisläufe funktionierten. Außerdem kann man solche Karten so ausführen, dass der Inhaber bei Verlängerung an entsprechenden Terminals eine neue Laufzeit aufdrucken lassen kann, dann muss man auch nicht jedes Jahr eine neue schicken.
Merke: Du weißt, dass eine Firma kein Vertrauen in ihr Produkt hat (siehe DB-Navigator), wenn sie dem Kunden die Alternativen kaputtmachen muss. Jede Firma, die das tut, gibt offen zu, dass ihr Produkt schlecht (v. a. für den Kunden) ist.
> „Erstere beide Punkte treffen zwar auch auf die Brieftasche mit Plastikkarten zu“
Einen Punkt der Fairness halber: Man muss eine Brieftasche nicht in der Gesäßtasche tragen, wo sie einem ganz einfach gestohlen werden kann (zu viele Männer bilden sich ein, dass sie das merken würden)
> „Merke: Du weißt, dass eine Firma kein Vertrauen in ihr Produkt hat (siehe DB-Navigator), wenn sie dem Kunden die Alternativen kaputtmachen muss. Jede Firma, die das tut, gibt offen zu, dass ihr Produkt schlecht (v. a. für den Kunden) ist.“
Ein anderer Weg, mangelndes Vertrauen eines Unternehmens in das eigene Produkt zu erkennen, besteht darin, dass es einem das Produkt komplett aufzwingen will. Das sieht man an der elektronischen Patientenakte. Das Produkt taugt offensichtlich nichts, also muss man es per Opt-out durchprügeln (und riskiert, dass sensible Daten im Darknet landen).
Zu Digitalzwang und Offlinezugangsgesetz mal eine Randnotiz.
Wenn man wirklich konsequent Digitalzwang verhindert und den Offlinezugang fördern wollte dann bedeutet das auch das komplette AUS für VoIP. Denn das geht nur wenn Internet Online bleibt, man ist also schon nur wegen des Telefons dazu gezwungen. Die Alternative wäre der komplette Rückbau auf eine 2-Drahtleitung die direkt dem jeweiligen Teilnehmer zugeordnet und wieder POTS oder ISDN ermöglichte. Techniken die Internet nicht brauchen.
Mir wär’s recht, ich wollte mein ISDN nie abgeben und an VoIP kritisiere ich neben o.g. vor allem die Zentralisierung und das was sie ermöglicht.
Und ja, mir ist klar das dies kaum passieren wird und selbst wenn doch das alles nur auf der Letzen Meile einen Unterschied macht – weil’s danach mit Sicherheit wieder auf umgesetzt würde. Aber hierbei geht’s dann ja auch um die Letzte Meile. Online-sein nur wenn man im Internet Online sein will und ansonsten einfach z.b. einen FLI4L im Dialmode=Auto nutzen und den auch einfach mal dauerhaft OFFLINE stellen zu können. Und dennoch telefonisch erreichbar sein!
Und ich weiß wovon ich rede. Ich war mit Modems ab 2400 Baud unterwegs, nutzte werbefreies Internet mit 14400 Baud und hab Telefon, Fax, Daten parallel via ISDN genutzt – bis die Telekom DSL(Lite) liefern konnte. Erst mit Zeit- und dann mit Volumen-Vertrag bis man eine Flatrate anbot und uns das ISDN weg gekündigt hat. Tja, und da sind wir nun. Die Flatrate die alle haben wollen hat dem Online-Zwang den Weg geebnet. Netter Seiteneffekt, oder? :-/
Wenn man übertreibt, sollte man sich aber überlegen, was man da übertreibt, rein konzeptionell gesehen.
Analoges Leben bedeutet nicht, alles Eichhörnchen zu erlegen, die das binäre System beherrschen.
Bei Infrastruktur wird es interessant. Und man kann durchaus argumentieren, dass private Infrastruktur in den Bereich „digital“ fällt, vor allem wenn dort bereits zu personen assoziierbare Daten anfallen. Das wäre mal eine sinnvolle Extremposition.
Die Smartphones dieser Zeit, und so einige proprietäre Betriebssysteme sind nicht gangbar. Das ist augenblicklich ein totaler Ausverkauf mit Westentaschenverkäuferstalker, der einem noch was aufschwatzen will, jede Sitzung wieder. Man denke an Websuche in Systemoberflächen, Zusammenlegung von Adress- und Suchfunktion in einem Eingabefeld, angezeigte Werbung etc. pp. Schon Sicherheitstechnisch ist das für Nichtgötter nicht machbar, rein konkret nicht machbar, und da soll jetzt Behördenkommunikation und Banking drauf?
Mit analogem Leben ist zuerst gemeint, dass ich physisch irgendwo hingehen kann, und vor Ort etwas ausfülle, im Zweifel einen Ausdruck erhalte. Anderes wird schnell mal Kafkaesk. Im Übrigen darf das durchaus ein Bildschirm in der Behörde sein, den man statt Papier nutzt, am Besten auch einen mit E-Paper und Stifteingabe bereithalten. Baut mal solche Technik (sichere Tabletts, Schreiblets, mit Business/Behördennetzwerkfunktionen ohne dämliche Big-Tech-Cloudsoße, sondern mit freie zugänglichen Protokollen. Es geht um Nutzen in erster Linie.
„Analoges Leben bedeutet nicht, alles Eichhörnchen zu erlegen, die das binäre System beherrschen.“
Die Autokorrektur unter Android ist schon echt eine Zumutung. Bekommen wir den Satz auch noch in verständlicher Form zu lesen?
:-)
Die Forderung nach einem Recht auf analoges Leben ist doch nicht nur abstrakt. Erneut versucht ein Konzern seine Kunden zu zwingen, eine proprietäre App zu installieren, von der man nicht weiß, was sie auf dem Gerät alles treibt, und die durch die Hoheit über Daten Machtverhältnisse zu Ungunsten der Kunden verschiebt. Ganz abgesehen davon, dass Menschen ausgeschlossen werden, die kein geeignetes Gerät haben oder es aus guten Gründen nicht ständig und überall mitführen möchten, und Kunden in ernsthafte Schwierigkeiten bringt, wenn deren Smartphone einmal einen Defekt hat (passiert nicht oft, aber doch immer mal wieder).
Die Frage ist, wie können wir uns wehren? Ich persönlich werde im Falle des Falles die Bahncard wohl kündigen (und vermutlich wieder mehr Auto fahren).
Letztlich nur durch Wahl einer anderen Regierung. Die derzeitige hat, wie ihre Vorgaenger, ausweislich der Kriterien fuer den Vorstandsbonus wenig Interesse an einer leistungsfaehigen, zuverlaessigen oder bezahlbaren Bahn, und schon garnicht an Kundenzufriedenheit.
Die Bahn hat damit zZt kein Interesse an einer attraktiven BC. Wer darauf mehr oder weniger angewiesen ist, schluckt die Kroete, faehrt teurer oder unflexibel, kommt alles der Bahn entgegen. Weniger Bahnfahrer erzeugt schon weniger schlechte Schlagzeilen, die grossen Verluste kommen ohnehin durch andere Faktoren.
So ein Quatsch-Artikel … weder gibt es irgendwo ein „Recht auf analoges Leben“, noch hat das was mit dem Alter zu tun! Meine Eltern sind beide 80 Jahre alt, arbeiten noch vollumfänglich im eigenen Betrieb und rufen mich sehr schnell an, wenn es bei Paypal oder Google Pay irgendein Problem gibt (was aber sehr selten der Fall ist). Diejenigen, die sich hier beschweren, wollen halt einfach nicht … alles soll unbedingt so bleiben, wie es früher war! Dann brauchen sie aber auch in keinen ICE einsteigen, sondern sollen bitte auf den nächsten D-Zug warten – der ist zwar hoffnungslos veraltet und unbequem, aber immerhin komplett analog!
Und wieder mal ein „Quatsch-Kommentar“ bzw. einer, der nichts begreift. Es geht nicht primär um das Alter und ob jemand Digitales nutzt oder nicht, sondern, darum, dass MAN GEZWUNGEN WIRD, dies zu tun.
Und wenn persönliche Daten irgendwelcher Personen ungefragt (!) irgendwo landen und Leute damit entweder Geld verdienen (ohne dass die Datenlieferanten etwas davon haben), oder irgendwelche Dienste, die heimlich Einfluss auf Gesellschaften nehmen, noch bevor deren Bürger selbst (!) demokratisch mitbestimmen können, dann ist das klar abzulehnen!
Wenn die Bahn (u. a.) Digitales ohne Tracking, sicher, ohne Weitergabe von Personendaten an andere usw. anbieten würde, dann wäre das Vertrauen auch da. Aber nein, ES WIRD ÜBER DIE MENSCHEN ENTSCHIEDEN und NICHT FÜR SIE ODER MIT IHNEN!
Denke darüber nach!
Zum Digitalzwang bei der Deutschen Bahn noch die Ergänzung, dass Sparpreis-Tickets zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht mehr am Automaten erhältlich sind, sondern nur noch online oder im Reisezentrum – in beiden Fällen muß man mindestens eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer angeben. Die oftmals wesentlich teureren Flexpreis-Tickets sind weiterhin am Automaten erhältlich.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-tickets-spartickets-1.6222621
Nun ist eine Mobilfunknummer eine niederigere Teilnahmehürde als der Besitz eines Smartphones, auf dem der DB Navigator läuft, ganz analog (und ohne Angabe personenbezogener Daten) reist man bei der Deutschen Bahn jedoch schon zum Jahreswechsel nicht mehr. Jedenfalls dann nicht, wenn man sich Flexpreis-Tickets nicht leisten kann oder will.
Ganz nebenbei generiert man damit uebrigens tracking Daten, auf die Behoerden problemlos zugreifen koennen. Nummernschildueberwachung ist nichts dagegen.
Das mittelfristige Ziel ist bekanntlich eine Gleichbehandlung von Bahnverkehr mit Flugverkehr, was die Passagierdatenerfassung angeht.
Was das Tracking von Reisedaten anbelangt, ist das 49-€-Ticket wenigstens ein kleiner Lichtblick: Hat man es im Chipkartenformat, hinterlassen Reisen mit dem Regionalverkehr keine trivial auswertbaren Datenspuren; Ticketkontrollen sind nur eine Momentaufnahme, sofern sie selten genug stattfinden.
Im Fernverkehr kommt man zum Jahreswechsel 2023/24 in der Tat nicht umhin, der Deutschen Bahn (und damit Behörden, externen Dienstleistern, ggf. Hackern, etc.) Datenspuren zu liefern. Laut https://www.bahn.de/faq/kontrolle-ticket-vorzeigen kann das Zugpersonal auf dem Vorzeigen eines Personalausweises bestehen; insofern braucht es auf jedem Fernverkehrsticket mindestens den korrekten Vor- und Nachnamen. (Das Geburtsdatum scheint nicht erforderlich zu sein, wenn man auf https://www.bahn.de/ mit Kreditkarte zahlt; dank https://www.bahn.de/faq/6-warum-kann-ich-sparpreis-tickets-nicht-mit-lastschrift-bezahlen steht Lastschrift bei Sparpreistickets auch gar nicht als Zahlungsmittel zur Verfügung. Erfahrungsgemäß begnügt sich die DB-Webseite auch mit Postfachadressen, selbst wenn sie konsequent eine „Meldeadresse“ verlangt.)
In Extremfällen, und wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht, lässt sich das eigene Reiseverhalten dahingehend verwässern, dass man Abschnitte mit dem Regionalverkehr (d.h. mit 49-€-Ticket auf Chipkarte) oder anderen Verkehrsmitteln zurücklegt. Dann ist wenigstens nicht mehr trivial nachvollziehbar, wann genau und wohin genau die Reise gegangen ist.
Speziell der Letzte Absatz wirkt aber schon eher so als würde das für Straftäter, Spione o.a. eine Methode sein. Das sollte aber generell nicht nötig sein das man solche Klimmzüge machen müsste um eigene Datenspuren zu verwässern. Und das ist; wieder einmal; der eigentliche Knackpunkt. Das Internet sollte Hilfreich sein, aber nicht ausschließlich und Daten dürfen nur da anfallen wo es wirklich unumgänglich ist. Und deren Weiterverkauf sollte verboten sein.
N.B. Zum Zwang: Ich war heute einkaufen, in einem Edeka. Und sah eine neue Sorte TK-Pizza („Baywatch Berlin“). Die gäbe es kostenlos dazu wenn der Einkauf über 10€ Warenwert läge. Das war er. Aber: Kostenlos nur bei Abwicklung über die Edeka-App – die ich nicht habe!
So „billig“ kann „Zwang“ auch aussehen. Oder damit soll Nachfrage erzeugt werden. Vermutlich beides.
Ein, frueher mal normales, Flexticket vom Automaten oder Schalter sollte noch immer nicht-personalisiert sein?
Ansonsten gehen beim Vermeiden von Ende-zu-Ende Buchungen die Fahrgastrechte fuer die Gsamtstrecke verloren und Zugbindungen bleiben bei verpassten Anschluessen an den Nahtstellen bestehen. Sprich: wenn man einen Teil der Strecke mit dem Deutschlandticket im Nahverkehr faehrt und durch Verspaetung dort den mit Zugbindung gebuchten Fernverkehr verpasst, steht man da.
Vor ein paar Jahren stellte die Coop e.G. ihr Karten system um und verschickte die neuen Nummern auf neuen Karten aus „Umweltfreundlichem PVC“.
Die Karte trägt nur einen simplen Barcode. Ich verdünne meine Geldbörse dadurch, dads ich nur Fotokopien der Barcodes (fixiert mit Tesa) nutze. Es irretierte die Kassiererin etwas, aber es ging. Inzwischen benutzte ich nur noch ein Foto der Karte auf dem Handy. Aber freiwillig.
Warum braucht die Bahncard so einen hohen Schutz?
Bei den Paketstation von DHL geht inzwischen ohne Smartphone und Internet Volumen gar nichts mehr.
Aber dort gibt’s etliche kriminelle Missbrauchs Möglichkeiten.
Schon seit Einführung des Dienstes musste man ein SMS fähiges Handy mit deutscher Rufnummer haben.
Man bekam zwar eine „Gold Karte“. Da war aber nur die Postnummer drauf, die man aber auch eintippen konnte, was für Warenbetrüger ideal war.
So mussten sie nur die mtan ihrem Strohmann übermitteln, und keine Karte duplizieren.
Heute gibt’s einen QR code, der nur mit der App auf einem zuvor registrierten Smartphone zu empfangen ist und nur 2 Minuten gilt.
D.h. eine Paketstation ist für Leute ohne Smartphone nicht mehr nutzbar.
Auch müssen sie ein Online Tarif haben, da DHL natürlich keine kostenlose WLAN bei den Stationen bereit stellt.
Aber:
Ich muß keine Paketstation nutzen sondern kann mir die Pakete nach Hause schicken lassen oder bei einer Filiale abholen.
Und, wie gesagt, die Paketstation konnte gut für Warenbetrug genutzt werden und wurde wohl auch.
Warum muß meine Bahncard jederzeit online geprüft werden können?
Hast du auch Quellen für das „mittelfristige Ziel“? Oder ist deine Quelle so etwas wie „Hab ich auf Facebook gelesen.“?
Hat Belgien schon 2017 fuer den grenzueberschreitenden Fernverkehr gefordert, die Bundesregierung war „aufgeschlossen“.
@Richard Kahl:
Im verlinkten Text steht:
„Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung nicht – allerdings wird auch nur ein sehr geringer Teil der Spartickets im Fernverkehr über diesen Weg verkauft. “
Hast Du dazu eine weitere Quelle?
Gewiss wird es in diese Richtung gehen, nur kann ich das genannten Datum nicht nachvollziehen.
Danke!
Nur wird es ab dem 01 Januar 2024 am Automaten keine Sparpreise mehr geben. Hat man daher im Oktober 2023 nicht erst umgestellt.
Ab 2024 gibt es Sparpreise nur noch online, also vollstaendig personalisiert, oder mit Personalisierung durch Mobilnummer oder EMail am Schalter.
Vielen Dank für den Hinweis. Der SZ-Passus ist insofern falsch, als dass Sparpreis-Tickets am Automaten zum Jahreswechsel 2023/2024 überhaupt nicht mehr erworben werden können. Seit spätestens Anfang Oktober diesen Jahres wird auch ein entsprechender Hinweis auf Fahrkarten gedruckt, die am Automaten gekauft wurden: „Ende 2023 entfällt der Erwerb von Sparpreisen an Automaten.“
Zu diesem Thema haben Digitalcourage und der Verbraucherzentrale Bundesverband am 25. September diesen Jahres ein gemeinsames Statement veröffentlicht: https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2023/kein-digitalzwang-bahn
Entschuldigung für die Verwirrung – oben zitierter Satz war mir im SZ-Artikel durch die Lappen gegangen.
Was ist, wenn ein Smartphone mal nicht nutzbar ist, sei es, dass es gestohlen, verloren oder einfach nur kaputt ist oder Akku leer ist? Wie abhängig wollen wir uns von diesen Dingern denn noch machen? Nicht nur Senioren tun sich mitunter schwer damit, ein Smartphone zu bedienen, auch wesentlich jüngere Semester schränken die Nutzung ein, aus unterschiedlichen Gründen. Der faktische Zwang zur Nutzung einer App für verschiedene Leistungen ist nur ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung der Menschen. Dass damit ein weiteres Stück Freiheit verloren geht, scheint vielen gar nicht bewusst zu sein! Was sich die Bahn erlaubt ist ohnehin grenzwertig. Es geradezu eine Pflicht des Eigentümers der Bahn, also dem Bund, hier einzugreifen und dem Treiben Einhalt zu gebieten!
Noe. Es waere Pflicht des Bundes, eine digitale Infrastruktur sicher, datensparsam und vertrauenswuerdig zu gestalten. Dann waere analog nur noch eine seltene Bedarfsloesung im Rahmen von Barrierefreiheit.
Natuerlich lachen CDU, SPD und FDP daueber nur. Wer das haben will, soll Auto fahren. Wer wirklich wichtig ist, fliegt.
Super, dass weder Zensur, noch anlasslose Massenüberwachung passieren, und auch nicht leichtfertig die Infrastruktur dafür schon mal hingebaut wird, und wir nichtestens ein paar digital unbereiften schon mal eine Sandkiste zum Herumtesten für diese Konzepte hingebaut haben, auch zum Testen nur für Teile der Bevölkerung, und auch nicht Stück für Stück hingeschummelt, so dass es keiner merkt, denn sonst wäre das ja ein Angriff auf die Grundfesten unseres Staates, der sich nach dem Faux-Park der 1930er ff. ja quasi schon in Abgrenzung gerade dazu, als demokratischen Fuhrpark neu definiert hatte. Gerade beim Sprung ins digitalosierte Echtleben, vom analogen Tümpelrand her gesehen, ist das besonders wichtig, um sich als Bürger einer irgendwann mal modernen Demokratie fühlen zu können.
Find‘ ich mal so, irgendwo…
Hat ein Anbieter des öffentlichen verkehrs nicht die Pflicht sein Angebot auch öffentlich, d. h. für jeden nutzbar, zu machen. Ok kein Problem, wenn mir die DB zur bahnkarte auch das entsprechende digitale Gerät, das natürlich nicht personalisiert ist zur Verfügung stellt. Also Bahncard als Gadget. Und als Monopolist oder quasi Monopolist gelten nochmals ander Regeln. Früher hätte man die Bahnvorstände geteert und geferdert. Heute sollte man sie zumindest mit Schimpf und Schande und ohne jeglich Abfindung aus dem Amt fegen.
Die Bahnvorstaende arbeiten nach den vom Eigentuemer vorgegebenen Zielen, und ausweislich ihrer Boni offensichtlich erfolgreich. Sowohl Bahnvorstand als auch Bundesverkehrsminister machen einen wirklich guten Job, halt fuer die Autoindustrie.
Die Buerger koennten andere Eigentuemervertreter mit anderen Zielvorgaben waehlen. Tun sie aber mit grosser Mehrheit nicht.
Wenn es der Bahn wirklich um die Umwelt ginge – was ich ihr keine Sekunde glaube – könnte sie andere Lösungen finden, z.B. wie bei Studierendenausweisen, wo man auch nicht jedes Jahr eine neue Plastikkarte bekommt, sondern sie jedes Mal mit der neuen Gültigkeit bedruckt.
Das bekommt jeder Verkehrsverbund mit Chipcard und Automaten seit Jahren hin.
Aber Die Bahn will nicht, da der Bahneigner das Ziel der DB als Wirtschaftsfoerderung definiert: maximale Ausgaben (sind Einnahmen der Privatwirtschaft) bei minimaler Leistung (bloss keine Konkurrenz zum Kfz).
Mich wundert es, dass diese Diskussion erst jetzt bei der Bahncard aufkommt. Mit dem 49EUR-Ticket ist es doch das Gleiche, da ist man ohne Smartphone auch aufgeschmissen. Mein Akku war letztens leer, da wollte ich im Zug per Laptop meinen QR-Code vorzeigen und musste dann feststellen, dass das gar nicht vorgesehen ist. Er wird dort in meinem DB-Account gar nicht angezeigt. Ich bekam dann ein „Strafticket“ – und musste binnen 7 Tagen ins DB-Servicecenter, mein Ticket per smartphone vorzeigen, sonst hätte ich statt 7 Euro dann 60 Euro zahlen müssen.
Ich finde das eine Frechhheit, dass man trotz gültigen und bezahlten Tickets behandelt wird, als hätte man keines. Da ist doch bereits der Digitalzwang da. Ich hoffe sehr, bald schreibt mal jemand ohne smartphone eine Verfassungsbeschwerde.
Beim Deutschlandticket gab es diese Diskussion ebenfalls. Sie hat halt ebenfalls niemanden in der Politik interessiert: konnte man dort wie so vieles folgenlos ignorieren, denn der Wähler klagt, zieht aber keine Konsequenzen.
Das Deutschlandticket gibt es übrigens auch als Chipcard, natürlich nicht von der DB.
Es mag digital-fitte alte Menschen geben. Aber meine Oma wird da ein ziemlichen Problem bekommen. Sie ist ü80 und hat selbst mit dem Touchscreen am Bankomat schon ihre Schwierigkeiten. Smartphone und Apps sind ihr völlig fremd und sie wird es auch nicht mehr lernen. Muss sich doch auch nicht. Diese Generation, die durchaus noch mit der Bahn mobil ist, einfach auszugrenzen, finde ich völlig daneben. Hinzu kommt, dass diese Apps (und das gilt auch für die Bahn) selten offene Standards bedienen und freie Software sind, sodass sie oft noch haufen Sachen im Gepäck haben die man eigentlich gar nicht haben möchte bzw. für den primären Bedarf nicht erforderlich sind.
Hallo,
herzlichen Dank für diese Informationen – und halten Sie mich bitte auf dem Laufenden. Nach allem, was man in der Praxis mit der Bahn erlebt, nun auch noch das! Das gibt einen Aufstand bei der älteren Bevölkerung. Wir sind viele.
Habe mich noch nicht genug informiert, das geht jetzt aber los. Wenn es zu einer Sammelklage kommt, bin ich dabei, da können Sie zwecks Kontaktvermittlung meine mail gern weitergeben.
Wahrscheinlich muss das mit Zielrichtung EGMR (Straßburg) wegen Altersdiskriminierung auf den Weg gebracht werden.
Ist nach meiner Einschätzung erfolglos.
Ich hatte mich bei der Antidiskriminierungsstelle Bund beschwert, dass durch den Zwang der Smartphone-Nutzung zur Freischaltung von Kredit-/Debitkarten für mich Käufe im Internet in der Regel nicht möglich sind (selbst bei Vorauszahlung will die Fa. Klarna -bei einzelnen Webanbietern eine Alternative- eine Mobilfunknummer).
Gemäß Bescheid der Antidiskriminierungsstelle ist das keine Diskriminierung.
Ich stelle unter https://transparente-datenverarbeitung.de/aktionen/bahncard.php ein Musterschreiben zur Kündigung bereit, das neben der Erklärung der Kündigung auch deutlich machen soll, dass es durchaus eine Opposition gegen diesen Zwang gibt.
Mitarbeiter der Deutschen Bahn können ab dem 01.01.2024 Dienstreisefahrkarten ausschließlich online über den Dienstleister ONESTO buchen. Das bedeutet dass alle Mitarbeiter der DB, die eine Dienstreise zu tätigen beabsichtigen entweder ihr privates Endgerät für dienstliche Zwecke mißbrauchen, oder alternativ im internen Serviceportal zwingend ein Dienst-Smartphone bestellen müssen. Da die Order von iPhones hochrangigen Angestellten vorbehalten ist wird den Mitarbeitern hier nahezu ausschließlich die Nutzung von Googles Android (managed Enterprise), sowie die damit einhergehende Einwilligung in Googles AGB samt Erstellung eines Accounts, Tracking usw. usf. auferzwungen. Wer das nicht möchte muß Dienstreisen verweigern, ohne zu wissen wie die Vorgesetzten auf ein solches Verhalten reagieren werden und welche Konsequenzen ein solches Verhalten auf das Arbeitsverhältnis hat. Hintergrund ist angeblich, dass nicht mehr alle Bahnhöfe mit DB-Ticketautomaten ausgestattet und eine Buchung am Automaten somit nicht mehr gewährleistet sei.
Meine Solidarität geht aber nicht so weit, dass ich alles in „Selbstbedienung“ per App erledige und für Verweigerer dann eine Filiale mit Personal am Leben gehalten wird. Ich finde es vollkommen angemessen, dass die Kosten dafür dann auf die Nutzer des persönlichen Service umgelegt werden. Ob die Kosten dann den „analogen“ Service unattraktiv machen, kann dabei keine Rolle spielen. Es kann durchaus sein, dass z.B. bei ständig sinkendem Briefvolumen ein Brief irgendwann fünf Euro kostet. Eine Fahrt mit einer Pferdekutsche ist wahrscheinlich auch teurer als ein Taxi.
wieso sollte ein Brief teurer werden, wenn weniger Briefe ausgeliefert werden müssen, folglich weniger Personal benötigt wird?
Einen interessanten Artikel dazu gibt es aktuell auf Heise.de: https://www.heise.de/news/Guenstiger-reisen-Digitalzwang-bei-der-BahnCard-sorgt-fuer-Unmut-9667294.html
Und dieser post eines users ist höchst interessant: https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Kritik-von-vielen-Seiten-Digitalzwang-bei-der-BahnCard-sorgt-fuer-Unmut/BahnCard-undigital/posting-43823928/show/
Offensichtlich kann man statt der Bahncard auch einen Ersatzdokument (muss man sich aber über das Kundenkonto ausdrucken) bei sich führen – ganz ohne App!
Trotzdem wird dadurch nicht viel besser.