Die verpflichtende Chatkontrolle ist vorerst gestoppt. Die EU-Staaten finden keine gemeinsame Position zum Gesetzentwurf der EU-Kommission. Trotz vieler Verhandlungen wird sich der Rat dieses Jahr nicht mehr einigen. Damit wird das Gesetz vor der EU-Wahl im Juni voraussichtlich nicht mehr beschlossen. Die notwendige Zeit für eine Einigung ist abgelaufen.
In den letzten Tagen haben gleich drei Gremien der EU-Staaten in Brüssel die Chatkontrolle diskutiert: die Strafverfolger in ihrer Arbeitsgruppe, die Innenminister im Ministerrat und die Referenten der Ständigen Vertretungen. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal eingestufte Protokolle aller drei Sitzungen.
Spanien findet keine Mehrheit
Zum Jahreswechsel endet die Ratspräsidentschaft von Spanien. Im April forderte die spanische Regierung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesetzlich zu verhindern. Doch nach sechs Monaten, vielen Verhandlungsrunden und unzähligen Einzelgesprächen mit allen EU-Staaten ist Spanien damit gescheitert, eine gemeinsame Position zu organisieren.
Knackpunkt ist und bleibt die Chatkontrolle. Das Gesetz soll Internet-Dienste verpflichten, die Kommunikation ihrer Nutzer zu durchsuchen, um strafbare Kinderpornografie an ein EU-Zentrum weiterzuleiten. Die EU-Kommission und einige EU-Staaten wollen eine anlasslose und massenhafte Chatkontrolle.
Das EU-Parlament und andere EU-Staaten halten das für unverhältnismäßig und illegal. Das Parlament fordert, die Chatkontrolle auf unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu beschränken. Spanien kritisiert diese Position des EU-Parlaments, sie schränke die Chatkontrolle „viel zu stark ein“.
Die Ratspräsidentschaft möchte unbedingt die Kommunikation auch unverdächtiger Personen massenhaft durchsuchen. Spanien war allenfalls bereit, die Chatkontrolle zeitlich zu befristen und zunächst nur nach bereits bekannten Straftaten zu suchen, erst später auch nach unbekannten Straftaten und Grooming. Die Ratspräsidentschaft hat „intensive bilaterale Gespräche mit Mitgliedstaaten geführt“ – erfolglos.
Bedenken gegen verschiedene Teile
Spanien wollte keinen Gesetzentwurf vorschlagen, dem eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten zustimmen kann. Mehrere Staaten kritisieren „unterschiedliche Bestandteile der Verordnung“ – zum Beispiel die betroffenen Dienste, die gesuchten Inhalte, die Technik der Chatkontrolle und den Umgang mit verschlüsselten Inhalten.
Nach einem internen Streit lehnt inzwischen auch die deutsche Bundesregierung eine anlasslose und massenhafte Chatkontrolle ab, zumindest bei verschlüsselten Inhalten. Im Oktober schlug Deutschland vor, das Gesetz ohne den Chatkontrolle-Teil zu verabschieden. Doch dieser Vorschlag fand keine Unterstützung und versandete.
Seitdem liebäugelt die Bundesregierung mit der Position des EU-Parlaments, nur unverschlüsselte Chats verdächtiger Personen zu kontrollieren. Ein Vertreter des Innenministeriums sagte, Deutschland „stehe dieser Linie näher als der der Präsidentschaft“. Auch Innenministerin Nancy Faeser lobte die Parlaments-Position als „sehr hilfreich“ und „Basis für eine tragfähige Lösung“.
Weder legal noch verhältnismäßig
Polen bezeichnet den letzten Vorschlag von Spanien als „zu weitgehend und diskriminierend“. Die polnische Regierung fordert bereits seit Monaten, die Chatkontrolle auf verdächtige Personen zu beschränken. Polen verweist erneut auf den Juristischen Dienst des Rats, der den Vorschlag von Kommission und Ratspräsidentschaft als unverhältnismäßig und illegal bezeichnet.
Seit einiger Zeit ist auch Frankreich gegen die anlasslose Chatkontrolle. Die französischen Verhandler verweisen ebenfalls auf das Gutachten des Juristischen Diensts. Die Chatkontrolle muss verhältnismäßig sein, Grundrechte und Privatsphäre müssen gewährleistet werden. Beides ist bisher nicht der Fall.
Auch weitere Staaten sind kritisch, darunter Österreich, Niederlande, Estland und Slowenien.
Besser keine Einigung als schlechte
Andere Staaten fordern weiterhin eine anlasslose und massenhafte Chatkontrolle. Neben Spanien sind vor allem Rumänien und Irland enttäuscht, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist. Sie fordern „nachdrücklich“, die Chatkontrolle „nicht immer weiter zu verwässern“.
Fünf Staaten kritisieren die Position des EU-Parlaments. Damit „sei das Internet kein sicherer Ort mehr für Kinder“. Irland sagt angelehnt an Christian Lindner: „Es ist besser, keine Einigung zu haben als eine schlechte.“ Eine Einigung auf die Parlaments-Position „wäre eine schlechte Einigung“.
Diese Staaten blicken nicht allein auf die Position des Rats, sondern auch auf die danach anstehenden Trilog-Verhandlungen. Die anlasslose Chatkontrolle ist der „Kern des Vorschlags“, den dürfe auch ein Kompromiss mit dem Parlament „nicht gefährden“. Der Rat dürfe nicht schon vor dem Trilog die Position des Parlaments übernehmen. Stattdessen fordern sie eine „robuste“ Position – also eine möglichst weitgehende Chatkontrolle.
Verhandlungen ausgesprochen schwierig
Belgien übernimmt im Januar die Ratspräsidentschaft und erwartet harte Verhandlungen mit dem Parlament. Schon die Verhandlungen zur Legalisierung der freiwilligen Chatkontrolle waren „ausgesprochen schwierig“. Es könne „leider wieder der Fall sein“, dass das Parlament seine Position vehement vertritt.
Auch Spanien befürchtet, „dass die Verhandlungen mit dem Parlament schwierig werden könnten“. Doch diese Verhandlungen wird Spanien nicht mehr führen. In der Arbeitsgruppe hat sich die spanische Ratspräsidentschaft bereits verabschiedet, mit „gemischten Gefühlen“. Spanien sagte, „man habe viel erreicht, leider jedoch keine Einigung bei der Chatkontrolle“.
Freiwillige Chatkontrolle
Währenddessen hat auch die EU-Kommission eingesehen, dass die verpflichtende Chatkontrolle-Verordnung wohl doch nicht bald verabschiedet wird. Auch die lange angekündigte Reform der dazugehörigen Richtlinie hat die EU-Kommission auf unbestimmte Zeit verschoben. Stattdessen hat Innenkommissarin Johansson vorgeschlagen, die freiwillige Chatkontrolle um zwei Jahre zu verlängern.
Einige Tech-Konzerne führen bereits eine freiwillige Chatkontrolle durch. Dabei verbietet die europäische ePrivacy-Richtlinie das Überwachen von Kommunikation. Laut Bundesregierung verstößt das auch gegen deutsches Recht. Betroffene sexueller Gewalt klagen dagegen. Selbst die EU-Kommission sieht rechtliche Probleme. Vor vier Monaten hätte die EU-Kommission die freiwillige Chatkontrolle evaluieren müssen, gegen diese Verpflichtung verstößt sie bis heute.
Trotz all dieser Probleme wird die freiwillige Chatkontrolle jetzt verlängert. Das EU-Parlament hat bereits Zustimmung signalisiert. Auch die EU-Staaten befürworten die Verlängerung. Die Ständigen Vertreter wollen das Gesetz nächste Woche beschließen.
Hier die Dokumente in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 04.12.2023
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJ, BMWK, BMDV, BMFSFJ, BKAmt, BMF, BMBF
- Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 01.12.2023
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der RAG Strafverfolgung am 01.12.2023
I. Zusammenfassung und Wertung
Als Informationspunkt informierte Präsidentschaft über den Sachstand der CSA–VO.
Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung des KOM-Vorschlags zur Änderung der Europol-VO, die eine erhebliche Stärkung von Europol, insbes. durch den Ausbau des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität beinhaltete. In einer ersten Diskussion gab es hierzu erste positive Signale bei Zurückhaltung von FRA; alle MS wollten den Vorschlag noch näher prüfen.
Die kommende BEL-Präsidentschaft sagte zu, beiden Dossiers hohe Priorität einzuräumen.
Daneben wurde die Kooperation von Polizeibehörden im Netzwerk ATLAS und die Nutzung der Plattform für den Informationsaustausch Wikipol sowie der weitere Umgang mit den Gefahren durch zivile Drohnen behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt war das weitere Verfahren bei der Bekämpfung von Hass-Reden im Internet. Hierzu wurde deutlich, dass KOM die Einrichtung eines EU-weiten Netzwerks von zuständigen Ansprechstellen plant.
II. Im Einzelnen
TOP 1: Agenda
Die Agenda wurde ohne Änderungen angenommen.
TOP 2: Informationen der Präsidentschaft
CSA-Verordnung
Zum Stand der Verhandlungen verwies Präsidentschaft auf die Positionierung des EP im November 2023, die aber inhaltlich von der Mehrheit im Rat nicht geteilt werde. Man wolle keinen Rückschritt und werde weiterhin einen Standpunkt des Rates anstreben, der bessere Aufdeckungsmöglichkeiten von Kindesmissbrauch ermögliche. Die EP-Position schränke diese viel zu stark ein.
KOM teilte mit, dass sie gestern die Verlängerung der Interims-VO angestoßen habe (Dok. 16289/23, Verlängerung bis August 2026). Diese sei notwendig, um keine Rechtslücken entstehen zu lassen. Die bisherige Interims-VO laufe im August 2024 aus. Man unterstütze ansonsten inhaltlich nach wie vor den Standpunkt der Präsidentschaft.
IRL zeigte sich enttäuscht. Man habe jetzt zwei Jahre hart an dem Vorschlag gearbeitet und strebe nach wie vor einen wirkungsvollen Schutz der Kinder an. Die Gruppe von like-minded-Staaten sehe das ebenso. Ein Kompromiss mit dem EP dürfe den Kern des Vorschlags nicht gefährden. Allerdings werde man konstruktiv weiter an entsprechenden Textvorschlägen arbeiten.
DEU verwies darauf, dass die Position des EP von einer großen Mehrheit seiner Mitglieder mitgetragen worden sei. Man stehe dieser Linie näher als der der Präsidentschaft. Die Verlängerung der Interims-VO werde DEU voraussichtlich unterstützen können. Der Vorschlag zur Verlängerung der Interims-VO solle aber in der RAG Strafverfolgung statt in der RAG Telekom behandelt werden. Da die CSA–VO weiterhin parallel beraten werden müsse, könnten so Reibungsverluste vermieden werden.
FRA schloss sich DEU im Wesentlichen an. Die Verhältnismäßigkeit der Regelung sei wichtig, zudem sei die Stellungnahme des Rechtsdienstes des Rats zu berücksichtigen, die ebenfalls einen stärkeren Schutz der Grundrechte der Nutzer empfohlen habe.
Präsidentschaft schlussfolgerte, dass der Rat offenbar noch nicht bereit sei für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem EP. Wichtig sei zunächst, dass die Interims-VO verlängert werde und keine Rechtslücke entstehe.
[…]
TOP 8: Informationen der nächsten Präsidentschaft (BEL)
Nach einem Dank an die bisherige (ESP) Präsidentschaft stellte sich zunächst Hugo Remon als neuer Vorsitzender der RAGS ab Januar 2024 vor.
Die Sitzungstermine sind folgende: 19.01., 16.02., 19.03., 18.04., 08.05., 30.06.
Thematisch werden im Vordergrund stehen: CSA–VO und Europol-VO.
Daneben folgende Themen: Follow-up zu CROLEC, der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit; EU Roadmap Drogenhandel und Organisierte Kriminalität; Wikipol sowie White Paper Radiocommunication.
Zum Schluss gab es breiten Dank an die bisherige (ESP) Präsidentschaft, die sich mit „gemischten Gefühlen“ verabschiedete: Man habe viel erreicht, leider jedoch keine Einigung bei der CSA–VO.
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 05.12.2023
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJ, BMWK, BMDV, BMFSFJ, BKAmt, BMF
- Betreff: JI-Rat (Innenteil) am 05.12.2023
- Hier: CSA–VO
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
JI-Rat (Innenteil) am 05.12.2023
I. Zusammenfassung und Wertung
KOM (Kommissarin Johansson) informierte darüber, dass sie am 30. November 2023 einen Vorschlag zur Verlängerung der Interims-VO vorgelegt habe. Sie nahm insoweit auf Dok. 16289/23 Bezug. Damit solle die Bereichsausnahme von der ePrivacy-RL um weitere 2 Jahre (bis August 2026) verlängert werden. Auf diese Weise könne gewährleistet werden, dass Onlinedienste-Anbieter auch zukünftig auf freiwilliger Basis Kindesmissbrauchsmaterial suchen und melden dürften. Die Verlängerung sei notwendig, um keine Rechtslücken beim Kinderschutz entstehen zu lassen („dürfen nicht blind werden“). Die Verlängerung der Interims-VO sei aber nur eine (nochmalige) Übergangslösung. Langfristig müssten EP und Rat eine Einigung über die CSA–VO erzielen, um eine dauerhafte und rechtsichere Regelung zu schaffen.
Vorsitz begrüßte den Vorschlag der KOM zu Verlängerung der Interims-VO. Er werde sofort die seitens der Präsidentschaft erforderlichen Arbeiten aufnehmen. Parallel dazu arbeite Vorsitz weiter entschlossen daran, eine allgemeine Ausrichtung zur CSA–VO zu erzielen. Man habe seit Juni 2023 immer wieder Sitzungen anberaumt. Seit dem letzten JI-Rat habe man intensive bilaterale Gespräche mit MS geführt, die aber bislang noch zu keinem Erfolg geführt hätten.
BM’n Faeser dankte KOM für die Initiative zur Verlängerung der Interims-VO. Es dürfe keine Regelungslücke entstehen. Ferner dankte sie ESP-Vorsitz für die Bemühungen, eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur CSA–VO zu finden. Das EP habe im LIBE-Ausschuss eine Position erarbeitet, die sehr hilfreich sei und die Basis für eine tragfähige Lösung darstellen könne.
POL forderte, dass der Rat ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit im Netz und Schutz der Privatsphäre finden müsse. Der derzeitige Vorschlag gehe dabei zu weit und sei diskriminierend. Dabei müsse man auch das Gutachten des JD-Rat berücksichtigen (ebenso FRA). Man sei offen für neue Textvorschläge und wolle konstruktiv sein.
IRL zeigte sich sehr enttäuscht, dass der Rat bislang keine robuste Position zur CSA–VO gefunden habe. IRL könne insoweit auch im Namen von DNK sprechen. Dem Rat sei es nicht gelungen, aus einer Position der Stärke zu handeln. Die Verlängerung der Interims-VO sei gut, könne aber keine langfristige Lösung in Form einer CSA–VO ersetzen.
FRA betonte, dass die Stärkung der Prävention wichtig sei. Kinderschutz habe eine erhebliche Priorität. Man müsse weiter an einer Lösung arbeiten, um Grundrechte und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Verlängerung der Interims-VO sei gut, um auf dieser Grundlage weiterhin die freiwillige Aufdeckung durch die Provider fortzusetzen.
Vorsitz schlussfolgerte, dass man weiter an der allgemeinen Ausrichtung zur CSA–VO arbeiten und bis dahin die Verlängerung der Interims-VO vorantreiben müsse.
II. Im Einzelnen
entfällt
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 06.12.2023
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMWK, BMJ, BMF, BMFSFJ, BKAmt, BMDV, BMBF
- Betreff: Sitzung der JI-Referenten (RAGS) am 06.12.2023
- Hier: CSA/Verlängerung der temporären Ausnahme von der ePrivacy-RL
- Bezug: Dok. 16289/23
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der JI-Referenten (RAGS) am 06.12.2023
I. Zusammenfassung und Wertung
ESP Vorsitz erläuterte alle seine Bemühungen, zur CSA–VO eine Lösung zu finden. Zuerst habe man ein Diskussionspapier als Grundlage für eine Kompromissfindung vorgelegt, das auf Einschränkungen des Anwendungsbereiches und auf Revisionsklauseln abgestellt habe. Danach habe man einigen Mitgliedstaaten spezifisch vorgeschlagen, die Aufdeckungsanordnungen zeitlich zu befristen. Letzthin habe man noch einmal allen MS in individuellen Gesprächen vorgeschlagen, den Anwendungsbereich auf bekanntes Material einzuschränken, aber auch dies habe keine Mehrheit gefunden. Die Bedenken der MS hätten sich jeweils auf sehr unterschiedliche Bestandteile der VO bezogen (Anwendungsbereich, Aufdeckungsanordnungen, Verschlüsselung), deswegen sei die Kompromissfindung so schwierig. Da diese nun aber letztlich nicht gelungen sei, sei Vorsitz dankbar, dass KOM den Vorschlag zur Verlängerung der temporären Ausnahme von der e-privacy-RL vorgelegt habe. Diese Ausnahme erlaube es den Dienstanbietern, auf freiwilliger Basis CSA-Material aufzudecken. Trotzdem bleibe natürlich das Ziel, eine CSA–VO anzunehmen.
KOM bekräftigte, dass es sich lediglich um eine Verlängerung der bestehenden Ausnahme handele. Diese sei notwendig, da das EP realistischerweise nach den Europawahlen nicht vor Oktober 2024 mit neuen Trilogen beginnen könne. Bis dahin dürfe keine Regelungslücke entstehen, deswegen sei die Verlängerung notwendig. Sie ersetze aber keinesfalls die Annahme der CSA–VO.
Der Vorschlag der Verlängerung wurde im Grundstz von allen wortnehmenden MS befürwortet.
ITA, SWE, CZE, GRC, MLT, EST, PRT, BEL unterstützen die Verlängerung wie vorliegend, ließen aber keinen Zweifel daran, dass die CSA–VO weiterhin angenommen werden müsse und bedauerten, dass im Rat noch kein Kompromiss gefunden sei.
POL, FIN, SVK, SVN, NLD, HUN, DNK hatten Prüfvorbehalte, bezeichneten diese aber als „positive“ Prüfvorbehalte, aus denen Zustimmung hervorgehen werde.
FRA unterstütze die Verlängerung und verwies auf die im gestrigen Innen-Rat vertretene Position, dass die weitere Arbeit an der VO auf das Gutachten des JD-Rat Rücksicht nehmen müsste. Das Verfahren vor der Aufdeckungsanordnung müsse verhältnismäßig sein. ESP Vorsitz verwies darauf, dass das Gutachten sich auf den KOM Vorschlag beziehe, von dem man sich bereits weit entfernt habe.
Für DEU verwies ich ebenfalls auf die gestern im Innen-Rat von BMin Faeser vertretene Position, dass die Verlängerung unterstützt würde und die Position des EP eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen im Rat sei.
LVA, ROU unterstützen die Verlängerung, die ihrer Auffassung nach auch länger als zwei Jahre sein könne, damit genug Zeit für die Annahme der VO bliebe. Auch HUN und DNK äußerten trotz Prüfvorbehalten bereits Sympathie für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre.
IRL, HRV, ROU, CYP, DNK (DNK trotz Prüfvorbehalts) riefen nachdrücklich dazu auf, dass die CSA–VO nicht immer weiter verwässert werden dürfe. Mit dem, was EP vorschlüge, sei das Internet kein sicherer Ort mehr für Kinder. IRL vertrat die Auffassung, dass es besser sei, keine Einigung zu haben als eine schlechte, und die Einigung auf die EP-Position wäre eine schlechte Einigung. ROU rief dazu auf, sich als Rat nicht in eine ungünstige Verhandlungsposition gegenüber EP zu bringen, in dem der Rat die EP Position übernähme, bevor er eine Allgemeine Ausrichtung gefunden habe. Alle diese MS unterstützen die Verlängerung in der Erwartung, dass der Rat eine „robuste“ Position annehme.
BEL wies darauf hin, dass die Verhandlungen zu der ursprünglichen temporären Ausnahme mit dem EP ausgesprochen schwierig gewesen seien. Dies könne leider wieder der Fall sein. BEL als künftiger Vorsitz sagte ESP Vorsitz jetzt schon Unterstützung zu, damit diese Verhandlungen mit EP bald abgeschlossen werden könnten.
ESP Vorsitz bestätigte, dass die Verhandlungen mit EP schwierig werden könnten.
ESP Vorsitz stellte abschließend quasi einstimmige Zustimmung zu dem Vorschlag der Verlängerung der temporären Ausnahme fest, da die Prüfvorbehalte alle positive Vorbehalte seien. Das sei gut, um gegenüber dem EP in den kommenden Verhandlungen über den Verlängerungsvorschlag eine starke Ratsposition zu haben. Der Vorschlag solle dem AStV am 20.12. zur Annahme eines Verhandlungsmandates als Diskussionspunkt vorgelegt werden.
II. Handlungsempfehlungen
entfällt
III. Im Einzelnen
entfällt
Glückwunsch! Ihr habt einen wichtigen Anteil an diesem Etappensieg.
Gut so!
Ihr wart Teil dessen, welche maßgeblich dazu beitrugen, es zu verhindern.
Denn wenn einmal die Büchse der Pandora offen ist, kommen immer mehr Begehrlichkeiten auf.
Mein GROßES LOB an euch!
Die Berichterstattung hier zu diesen und anderen kritischen Themen war und ist immer hochinformativ und äußerst wertvoll für alle Interessierten, einschließlich der Presse!
Ich möchte mich dem Lob ebenfalls anschließen. Ohne eure Berichterstatttung hätte das Thema mit Sicherheit keinen solchen Gegenwind in der Öffentlichkeit ausgelöst bzw wäre größtenteils evtl auch gar nicht ans Licht gekommen.
Gleiches gilt auch für die anderen Themen, mit denen die Angriffe auf unsere Privatsphäre, Schutz und Freiheiten immer wieder versucht werden (VDS, EIDAS, Going dark…)
Auch wenn es nervig ist, immer wieder über solche Themen berichten zu müssen: Bleibt bitte dran.
Auch ich danke Euch allen für die engagierte Berichterstattung und Eurem Einsatz nicht nur zu diesem, sondern auch zu allen anderen Themen!
Ihr seid der Impulsgeber für die so notwendigen Veränderungen, die meine Vorredner schon genannt haben. Weiter so, Euch MUSS MAN UNTERSTÜTZEN!
Super. Immer weiter so!