Die Verbraucherschützer der SPD-Fraktion wachen gerade in der Urheberrechtsdebatte etwas auf. Bevor sie letztendlich vermutlich doch für das derzeit diskutierte Gesetz stimmen, wollen sie wenigstens nochmal Kritik geäussert haben. Das klingt dann so:
Urheberecht funktioniert nicht ohne Nutzungsrechte. Wir müssen in unserer Abwägung daher auch die Seite der Nutzer, das heißt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen. Dies bedeutet, dass wir die Nutzer weder benachteiligen noch kriminalisieren dürfen.
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* Es muss für den Eigengebrauch möglich sein, die Lieblings-CD auch in kopierter Form im Auto, auf dem Handy oder im MP3-Player zu hören. Daraus folgt aber, dass dieses Recht nicht durch unangemessenen Kopierschutz der Anbieter vereitelt wird, der nicht umgangen werden darf. Hier brauchen wir eindeutig nutzerorientierte Lösungen. Das Recht auf Privatkopie muss erhalten bleiben.* Die durchschnittlichen Nutzer – gerade Kinder und Jugendliche – können oftmals nur schwer erkennen, ob sie einen Urheberrechtsverstoß begehen. Ohne Bagatellklausel wird zunächst von den staatlichen Behörden ermittelt. Die Einstellung der Verfahren wäre eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Daher brauchen wir eine gesetzliche Bagatellklausel, die eine Kriminalisierung wirksam verhindert, wenn geistige Werke nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
* Es ist nicht hinnehmbar, dass Rechtsanwaltskanzleien aufgrund professionell betriebener Abmahnungsgeschäfte ganze Familien in den Ruin treiben, weil die Kinder im Internet aus Versehen ein geschütztes Werk heruntergeladen haben. Trotz aller energischer Bekämpfung der Piraterie von geistigem Eigentum – wir dürfen hier nicht über das Ziel hinausschießen und die Nutzer mit überhöhten Abmahnkosten konfrontieren.
Wir brauchen ein Urheberrecht, das neben den Rechten der Urheber auch die berechtigten Interessen der Nutzer nicht vergisst.
Wetten, dass der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Manfred Zöllmer, bei der Abstimmung im Bundestag „den Tauss spielen“ wird und trotzdem für eine Kriminalisierung stimmt?! Ich würde mich ja freuen, wenn es da noch Änderungen geben würde. Aber ich bin da eher pessimistisch.
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