Es kommt selten vor, dass sich ein so breites netzpolitisches Bündnis zusammenfindet, um gemeinsam zu protestieren, aber auch Vorschläge zu unterbreiten. Heute veröffentlichten fünfzehn Vereine, Verbände und NGOs einen offenen Brief an die Bundesregierung. Sie fordern: „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“.
Sie sind parteipolitisch divers, teilweise wirtschaftsnah, teilweise aktivistisch, aber vor allem eines: verärgert. Denn es hat sich eine Unart breitgemacht im politischen Berlin: Für Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben werden lächerlich kurze Zeiträume vorgesehen.
Die Fristen für diese Stellungnahmen betragen oft nur wenige Werktage und sind damit inkompatibel mit einer sinnvollen Bewertung. Eine kompetente und fundierte technische oder juristische Wertung ist in so kurzer Zeit einfach nicht mehr möglich und auch nicht zumutbar. Selbst wenn die Konsequenzen eines Gesetzesvorhabens sehr weitreichend und vielschichtig sind, sollen oft ein paar Tage reichen.
Der Brief richtet sich an die Chefetagen der Bundesministerien. Denn die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien spricht ausdrücklich von einer „rechtzeitigen Beteiligung“ von Sachverständigen und Verbänden. In der Praxis aber sind längst kurzfristige Bewertungen üblich geworden. Man kann das zwar formal noch als eine Beteiligung im Sinne der Geschäftsordnung sehen, faktisch ist es aber nur noch ein kurzes Drüberschauen.
Die Erfahrungen und die theoretische und praktische Expertise von Verbänden, Vereinen, Organisationen oder aus der Wissenschaft wird dadurch nicht mehr ausreichend wertgeschätzt, oft nicht einmal mehr berücksichtigt. Das wollen die Unterzeichner:innen verhindern und machen auch gleich ein paar Vorschläge, wie man neben den längeren Fristen auch andere Probleme angehen sollte.
Der Text des offenen Briefes
Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung
Sehr geehrte Bundesminister*innen,
die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb ist in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auch eine „möglichst frühzeitige“ Zuleitung an Verbände vorgesehen.
Leider werden seitens der Bundesministerien in zunehmendem Maße Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen in weniger als drei Arbeitswochen – teilweise von gerade einmal wenigen Werktagen – erwartet. Trauriger Tiefpunkt waren im Dezember 2020 die Anfragen zu Stellungnahmen für den 4. Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit einer Kommentierungsfrist von 28 Stunden (bei 108 Seiten) und zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes mit einer Frist von 2 Tagen (bei 465 Seiten).
Wir, die unterzeichnenden Vereine, Stiftungen, Initiativen und Verbände dieses Briefes, fordern Sie als Ressortleiter*in auf, die Verbändebeteiligung als wichtiges Werkzeug demokratischer Teilhabe zukünftig wieder ernsthafter zu verfolgen. Die Einbindung von Zivilgesellschaft und Verbänden liefert wichtige inhaltliche Anregungen, ermöglicht es, Meinungen und Expertise aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen und wirkt der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft und der Politikverdrossenheit entgegen. Wir sehen daher folgenden Handlungsbedarf:
1. Angemessene Fristen für die Kommentierung von Gesetzesentwürfen
Expertise benötigt Zeit. Unser Anspruch ist, Ihnen fundierte Rückmeldung aus unseren jeweiligen Fachgebieten zu den Gesetzgebungsvorhaben zu liefern. Die Einbeziehung unserer Fachexpert*innen benötigt jedoch immer einen ausreichenden Vorlauf. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die auf dem Engagement Ehrenamtlicher fußen. Diesen ist es rein organisatorisch nur schwerlich möglich, eine fundierte Stellungnahme innerhalb weniger Tage auszuarbeiten.
Wir erwarten daher, bei allen künftigen Gesetzgebungsprozessen mindestens vier Arbeitswochen für die Anfertigung von Stellungnahmen einzuräumen. Die Bemessung der Frist sollte sich zudem an der Länge eines Entwurfes orientieren. Denkbar wäre eine Festschreibung von je einer Woche für je 50 Seiten Entwurfsdokument, nicht jedoch weniger als vier Wochen.
2. Bereitstellung von Synopsen zur besseren Vergleich- und Nachvollziehbarkeit
Insbesondere wenn, wie im Falle des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, innerhalb weniger Wochen neue Referentenentwürfe geteilt werden, sollte den Anfragen nach Stellungnahme eine Synopse zur vorherigen Version zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen beigefügt werden.
3. Veröffentlichung der Referentenentwürfe auf den Websites der Ministerien
Im Sinne eines transparenten Gesetzgebungsprozesses sollten sämtliche Referentenentwürfe, für die Stellungnahmen bei Verbänden eingeholt werden, und Synopsen öffentlich zugänglich sein. Die Entwürfe sollten zeitgleich mit ihrem Versand an die Verbände auf den Websites der Bundesministerien veröffentlicht werden.
4. Eine Öffnung des Partizipationsprozesses
Die Beteiligung der Zivilgesellschaft sollte weiter vereinfacht werden. Nach dem Vorbild der Online-Konsultationsverfahren der Europäischen Union sollte neben der Veröffentlichung aller Referentenentwürfe und Synopsen auch die Kommentierungsmöglichkeit für weitere zivilgesellschaftliche Akteure geöffnet werden. Bisher handelt es sich um eine intransparente Auswahl durch die federführenden Ministerien.
Sehr geehrte Bundesminister*innen, wir verstehen unsere Vorschläge als Beitrag zu einem demokratischeren, kooperativeren und inklusiveren Gesetzgebungsprozess und sehen hinsichtlich der Einräumung längerer Kommentierungsfristen dringenden Handlungsbedarf. Anbei finden Sie eine exemplarische Auflistung vergangener Gesetzgebungsvorhaben mit unzureichenden Fristen.
Mit freundlichen Grüßen
Gesellschaft für Informatik e. V. (GI)
Stiftung Neue Verantwortung
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Open Knowledge Foundation Deutschland
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Transparency International Deutschland e. V.
Chaos Computer Club (CCC)
BITMi – Bundesverband IT-Mittelstand e. V.
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.
IfKom – Ingenieure für Kommunikation e. V.
Digitale Gesellschaft e. V.
LOAD e. V. – Verein für liberale Netzpolitik
D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.
IEN Initiative Europäischer Netzbetreiber
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.
„Der Bayer Seehofer erklärte an diesem Beispiel, wie er umstrittene Sicherheitsgesetze durch den Deutschen Bundestag schleust, ohne dass die Abgeordneten deren Brisanz erkennen. Das „Datenaustauschgesetz“ sei „ganz stillschweigend eingebracht“, sagte er. „Wahrscheinlich deshalb stillschweigend, weil es kompliziert ist, das erregt nicht so.“
Die weiteren Ausführungen Seehofers suggerieren, dass das Bundesinnenministerium diese Praktik schon länger anwendet, um Parlamentarier einzulullen und so Gesetze durch das Parlament zu bringen. Der frühere bayerische Ministerpräsident, der im Frühjahr 2018 ins Bundeskabinett wechselte, sagte nämlich: „Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht in den letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen“, und lachte, bevor er weiterredete: „Dann fällt es nicht so auf.“
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-datenaustauschgesetz-1.4479069
„Unser Anspruch ist, Ihnen fundierte Rückmeldung aus unseren jeweiligen Fachgebieten zu den Gesetzgebungsvorhaben zu liefern. “
da trifft Anspruch auf Wirklichkeit.
passiert der Legislative auch immer wieder vor dem Bundesverfassungsgericht ;)
Aber die paar Stunden waren wirklich eine Frechheit…