Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Ausarbeitung (PDF) zur Einführung von Kennzeichen-Scannern zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung geäußert. Schon am 14. Dezember hatte der Bundesrat das Gesetz wegen ehrheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt.
Thomas Pany von Telepolis hat sich das Gutachten näher angeschaut:
Gestützt auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das etwa 2008 auch direkt Bezug zur Erfassung von Autokennzeichen genommen hat, legen die wissenschaftliche Dienste kritische Punkte dar, die im Konflikt mit dem Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung stehen.
Im Wesentlichen betreffen sie das Ausmaß der Überwachung, was das Gebiet anbelangt wie auch die Betroffenen, da auch Beifahrer auf den Fotos sind; die Dauer der Datenspeicherung, ungenaue Angaben zur Löschung und die Auswirkung auf das Verhalten, Stichwort hierzu ist: „Einschüchterung“.
Nach dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen auf Straßen mit Diesel-Fahrverboten Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Auf den Bildern sind Nummernschild, Fahrer:in und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Die erfassten Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel der giftigen Stickstoffoxide ein Fahrzeug ausstößt. Wenn kein Verstoß vorliegt, müssen die Daten sofort gelöscht werden.
Liegt ein Verstoß vor, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Diese hat sechs Monate Zeit, um die Daten zu überprüfen und ein Bußgeld zu verhängen. Danach greift eine Höchstspeicherfrist, die eine Löschung aller Daten vorschreibt. Die Behörden könnten also bis zu einem halben Jahr lang über Daten vieler Autofahrer:innen eines Straßenabschnitts verfügen – ein Datenschatz, für den sich sicherlich bald auch die Sicherheitsbehörden interessieren dürften.
Blaue Plakette als Alternative
Der Gesetzesentwurf wurde weithin – bis in die SPD hinein – kritisiert. In einem Interview mit netzpolitik.org nannte die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Pläne eine „pauschale Kriminalisierung aller Autofahrer“. Es würde mit dem Gesetz „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. Für die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten mit geringem Bußgeld einen solchen Aufwand zu betreiben, der datenschutzrechtlich höchst bedenklich ist, sei unverhältnismäßig.
Als Alternative zur Kennzeichenerfassung haben die Grünen die Einführung einer „blauen Plakette“ vorgeschlagen. Diese wird an der Windschutzscheibe angebracht, wie schon die Feinstaubplakette. Aufgrund der Sichtbarkeit erleichtert die Plakette der Polizei Stichproben und Schwerpunktkontrollen zur Durchsetzung der Fahrverbote. Diese Variante würde deutlich geringer in Grundrechte eingreifen.
„Blaue Plakette als Alternative“ – da wird die AfD sich aber freuen. #scnr
*WUFF* *WUFF* *WUFF*!!
Sprach Pawlows Hund.
Es erfreut mich einerseits, dass sich gegen dieses Überwachungsgesetz großer Widerstand regt. Andererseits ist mir nicht ganz klar, warum eine so breite Ablehnung gegenüber „Auto-Überwachung“ herrscht, aber im ÖPNV das seit Jahren hingenommen wird.
Zumindest die Argumente „Einschüchterung“ und „Ausmaß“ sind hier 1:1 anwendbar. Damit sollte eigentlich klar sein, dass die Pläne wie am Bahnhof Südkreuz ebenso abzulehnen sind und auch die bereits installierten Kameras in Zügen zu weit gehen.
Es wirft sich in mir die Frage auf, ob hier nicht Autofahrer mehr Rechte haben als Menschen?
Ein Blackboxsystem, wie im ÖPNV, das nur geöffnet/abgefragt wird, sobald eine relevante Straftat begangen wurde, ist in sich geschlossen und Zweckgebunden.
Wird keine relevante Straftat begangen, so werden die Aufzeichnungen nach 24h ohne Auswertung und Weitergabe an Dritte gelöscht.
Diese Vorgehensweise ist Datenschutzkonform.
Die Massenüberwachung der Autofahrer ist hingegen nicht Zweckgebunden.
Die Daten stehen den Behörden bis zu 6 Monaten und da die Löschung nach Weitergabe an Dritte nicht kontrollierbar (z.B. wegen ZITIS Geheimhaltungsscharade) ist und auch verweigert wird https://netzpolitik.org/2018/g20-hamburger-polizei-muss-biometrische-daten-tausender-buerger-loeschen/ , auch bis zum Sangtnimmerleinstag für die Verwertung zur Verfügung.
Diese unkontrollierbare Willkür ist hingegen nicht zulässig und erst recht nicht Datenschutzkonform!
„Andererseits ist mir nicht ganz klar, warum eine so breite Ablehnung gegenüber „Auto-Überwachung“ herrscht, aber im ÖPNV das seit Jahren hingenommen wird.“
Mir ist nicht ganz klar, wie man dazu kommt, sowas zu schreiben, ohne das auch nur einmal zu googlen. Die Datenschutzaufsichtsbehörde Niedersachsen hat versucht, die VÜ im ÖPNV zu verbieten. Die Antwort des OVG Niedersachsen war eindeutig (und letztinstanzlich): https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/knpz-rechtsanwaelte-ovg-lueneburg-uestra-videoueberwachung-oepnv-datenschutzkonform-11lc5916/
Im Übrigen gibt’s zu den Autofahrerüberwachungen nur Meinungen in INterviews, Blogs, Gutachten (und die sind so zahlreich wie die sprichwörtlichen A****löcher), zum ÖPNV gibt’s hingegen Rechtsprechung. Und das zählt am Ende.