Nur vage Worte zur Vorratsdatenspeicherung von Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof

In einer Vorab-Stellungnahme zu nationalen Vorratsdatenspeicherungsgesetzen in Großbritannien und Schweden bleibt ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs vage. Vorratsdatenspeicherung könne kompatibel mit EU-Recht sein, aber im Zweifel müssten nationale Gerichte entscheiden.

Nach Aufhebung der EU-Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof im April 2014 wurde schnell klar, dass einige der EU-Mitgliedstaaten das Instrument zur anlasslosen, massenhaften Speicherung von Verkehrsdaten nicht aufgeben wollen. Einige schafften sie zwar ab, doch vielerorts galten die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiter – in Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 sogar neu eingeführt.

Widerstand regte sich beispielsweise in Schweden, wo einige der nationalen Provider nicht mehr speichern wollten. Tele2 bekam dann eine einstweilige Verfügung der schwedischen Post- und Telekommunikationsbehörde, zog jedoch dagegen vor Gericht. Ähnlich verlief ein Fall in Großbritannien. Ironischerweise zog hier aber neben drei anderen Klageführern David Davis gegen die britischen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vor Gericht. Davis ist Großbritanniens „Brexit-Minister“. Damit befand er sich plötzlich in der Position, gegen die Überwachungsgesetze seiner Chefin, der neuen Premierministerin Theresa May, vorzugehen. Davis trat daher kurzfristig von der Klage zurück.

Zwei Jahre später sind nun beide Fälle bis zum Europäischen Gerichtshof eskaliert, der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe am EuGH hat heute eine Stellungnahme zu einem Vorabentscheidungsersuchen abgegeben. Zentral war in beiden Fällen die Frage, inwieweit das Urteil des EuGH zur Abschaffung der europäischen Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie die nationale Gesetzgebung beeinflusst. Im schwedischen Fall lautete eine der konkreten Fragen:

Ist eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten, die sich […] auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung von Straftaten vorzusehen, mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 [Datenschutzrichtlinie] unter Berücksichtigung der Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der [Grundrechte-]Charta vereinbar?

Die Einschätzung des Generalanwalts (Volltext wird im Laufe des Tages hier erscheinen): Die Pflicht, Daten auf Vorrat zu speichern, kann mit EU-Gesetzen kompatibel sein, wenn strenge Voraussetzungen eingehalten werden. Ob das der Fall ist, müssen im Zweifel nationale Gerichte einschätzen.

Erfüllt sein müssten die Zugänglichkeit des Rechts, seine Voraussehbarkeit und angemessene Mittel gegen Willkür. Weiterhin sollten die Regelungen das Recht auf Privatsphäre respektieren. Der Generalanwalt betont, dass Vorratsdatenspeicherung nur eingesetzt werden dürfe, um gegen schwere Straftaten vorzugehen, „die Bekämpfung einfacher Kriminalität oder der ordnungsgemäße Ablauf von nicht strafrechtlichen Verfahren“ seien keine Rechtfertigung, Daten auf Vorrat zu speichern.

Um Vorratsdatenspeicherung durchzuführen, müsse sie verhältnismäßig und „absolut notwendig“ sein, um schwere Straftaten zu bekämpfen, es dürfe keine anderen Maßnahmen geben, die genauso effektiv seien oder weniger in Grundrechte eingreifen würden.

Neues ist damit nicht gesagt, der Generalanwalt wiederholt im Wesentlichen das, was bereits bei der Abschaffung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie gesagt wurde. In der deutlichen Formulierung der Notwendigkeit kann aber zumindest eine Chance liegen, denn der Beweis der Notwendigkeit in Sachen Vorratsdatenspeicherung steht aus. Bei der Wiedereinführung in Deutschland entlarvte sich Bundesjustizminister Heiko Maas damit selbst und gab zu, das nicht leisten zu können. Auch wissenschaftliche Studien und Kriminalstatistiken sprechen gegen die Vorratsdaten, sie haben keinen signifikanten Unterschied bei der Verbrechensaufklärung gemacht.

Der Begriff der schweren Straftaten hingegen ist schwierig und im Zweifel kein Hindernis für die Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind sie in § 100a der Strafprozessordnung aufgeführt, umfassen aber eine Vielzahl von Vergehen, darunter auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Einschätzung des Generalanwalts dürfte auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung beeinflussen. Zum einen laufen mehrere Verfahren gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Das hat zwar gerade zwei Eilanträge zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zu einer Gerichtsentscheidung abgelehnt, die Meinung des Generalanwalts dürfte doch auch ihre Rechtsprechung beeinflussen. Vielmehr aber das noch ausstehende Urteil der EuGH-Richter. Das Gericht ist nicht an die Linie des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber im Regelfall. Die Richter werden in ihrem Urteil kaum so vage sein können, wie der Generalanwalt es blieb. Wir werden das Geschehen weiter verfolgen.

19 Ergänzungen

  1. Alle Straftaten des Betäubungsmittelgesetzes sind mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht und so eben nicht „einfache Verstöße“ oder „Vergehen“. Der Abschnitt ist an der Stelle falsch.

    1. Danke für den Hinweis. Das „einfache“ habe ich rausgenommen, das war missverständlich.

    1. Als geborener Pessimist sehe ich das wesentliche Element – die verdachtsunabhängige Aufzeichnung aller Daten aller Bürger für einen gewissen Zeitraum – kaum noch verhinderbar. Man wird sich darauf einigen, die Zugangshürden zu den Daten scheinbar sehr hoch zu setzen, und sich dann ähnlich herauswinden wie die NSA, die die Überwachung erst dann sieht, wenn man mit den Daten arbeitet. Tatsächlich wird am früher oder später jeder Behördenmitarbeiter auf die Daten Zugriff haben, wie es wohl in GB schon sein soll. Vielleicht sollte man noch hoffen, daß die – bei Datenschützern ebenfalls unbeliebte – „Quick Freeze“-Variante wieder ins Spiel kommt. Von der hört man aber in letzter Zeit überhaupt nichts mehr – was verständlich wäre, wenn man von einer „Hidden Agenda“ in der ganzen Sammelwut ausgehen würde, was ich (als Pessimist, wie anfangs geschrieben) in der Tat auch tue.

      1. D.h. nurnoch staatsgeprüfte Hard- und Software dürfen in den Handel, Abweichungen davon sind strafbar und mit Haft bedroht?

  2. Wenn ein Staat seinen Bürgern nicht mehr über den Weg traut, dann ist es nur konsequent, dass die Bürger dem Staat auch nicht mehr trauen.

  3. Jop… man freut sich schon in den Polizeistuben… Endlich kann man wieder Erfolge vorweisen und mehr Kiffer einbuchten! Ach wie erfolgreich ist die Prohibition doch! Einbrecher und andere Straftaten mit tatsächlichem Ermittlungsaufwand bleiben weiterhin unverfolgt… Warum denn auch nicht? Wenn die Bürger dieses Landes vor etwas Angst haben, sind es schließlich Terroristen. Und gegen die hilft die Vorratsdatenspeicherung ja zu 100% wie wir wissen!

  4. Wer hat Angst vor Terroristen?

    Ist dazu schon einmal eine Umfrage gemacht worden? Wer sich da tatsächlich bedroht fühlt? Also außer den Politikern, die ja sehr expositioniert arbeiten, mit entsprechender Gefahrenzulage. Feuerwehrleute sehen vermutlich auch mehr Brandherde als andere Menschen.

  5. Peter Altmaier hat soeben die Vorratsdatenspeicherung im heute journal Interview als Punkt für die erhöhte Sicherheit gegen den Terror aufgeführt. So falsch kann das doch dann nicht sein, oder?

    1. Klaro, wenn ich jeden das Tag behaupte, wird der Widerstand automatisch irgendwann brechen. Trump wird in den USA ja auch Präsidentschafts-Kandidat und wohl auch Präsident, gerade WEIL seine ganze Kampagne komplett auf Lügen aufbaut.

      Die Menschen wollen belogen werden. Wahrheit ist meist viel zu umbequem, weil da muss man sich selbst ein Weltbild machen, was tun. Viel bequemer ist es doch, wenn einem jemand sagt, wie die Welt so tickt. Tja, das ist das Ergebnis davon, dass Denken an sich zu einer Beschäftigung wird, die auch von den Menschen selbst als lästig und unnötig angesehen wird.

    2. Die VDS kann natürlich keinen Terror verhindern, sondern höchstens hinterher bei der Aufklärung helfen. Falls man so Hintermänner findet, die noch mehr vorhaben, kann das theoretisch die Sicherheit erhöhen. Ganz abwegig ist es also nicht.

    3. Hr. Altmaier sagt ja auch, dass von den Flüchtlingen keine Gefahr ausgeht, und dies noch während 2 Menschen mit eingeschlagenen Köpfen/Gesichtern um ihr Leben ringen.

      Dass das im ZDF kam wundert nicht, die machen auch gerne mal aus 10 schwarzafrikanischen Flüchtlingen, die nach der Flut geholfen haben, 10 syrische Flüchtlinge, oder aus den rund 1000 Silvestertätern arabischer und nordafrikanischer Herkunft machen sie auch gerne mal zuerst nur Nordafrikaner, und dann schließlich waren es die Marokkaner, und ganz aktuell versuchen sie aus dem Afghane einen Pakistaner zu machen, der Grund ist klar. Zurück.

      Manche (nicht die Mächtigen, die haben das inzwischen sehr gut verstanden) scheinen Neuland immer noch nicht verstanden zu haben … was gerade in der Türkei mit Richtern, Staatsanwälten, Lehrern geschieht basiert alles auf VDS Daten.

      Wenn Abgeordnete und Richter anfangen, sich selber ans Messer zu liefern, ist es ein sicheres Zeichen, dass es mit dem Staat zu Ende geht.

    4. So sieht dann eine aus VDS Daten entsprechend den Vorgaben erzeugte Liste aus: „Diese ständig aktualisierte Liste verdeutlicht das Ausmaß“ – krautreporter de.

  6. Ich kann nicht verstehen warum das Wort „Privatsphäre“ überhaupt noch im Zusammenhang mit der VDS genannt wird. Zusammen mit dem Wort „Frieden“ gehört es doch mittlerweile in ein Fremdwörterlexikon.

  7. Großbritannien geht absolut zu weit mit ihrer digitalen Überwachung und Vorratsdatenspeicherung. George Orwells Vorahnungen bestätigen sich immer weiter. Ich bin auch schon längst von WhatsApp zu Threema gewechselt, wobei man da auch skeptisch sein kann. Jedenfalls, hatte ich auch mal einen Rechtsanwalt verständigt in Bezug auf Datenschutz usw., aufgrund von Fragen die ich hatte, worauf die Antworten von anderen Quellen mir bisher nicht schlüssig wurden (beispielsweise aus der Politik).

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