„Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein

Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte".
Symbolbild von Europol für die neue „Meldestelle für Internetinhalte“.

Die bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte“ könnte laut dem Bundesinnenministerium bald auf weitere Verantwortungsbereiche ausgeweitet werden. Entsprechende Diskussionen werden derzeit anlässlich der Diskussionen um eine neue Europol-Verordnung geführt. Die Bundesregierung trägt eine solche Erweiterung nach eigenem Bekunden mit. Dann wäre die Abteilung für sämtliche Kriminalitätsphänomene innerhalb des Europol-Mandatsbereichs zuständig.

Die neue „Meldestelle“ zur Dokumentation, Analyse und Entfernung unliebsamer Internetinhalte geht auf einen Vorstoß des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove vom Januar diesen Jahres zurück. Damals hieß es, dass lediglich terroristische Postings behandelt werden sollten. Im April hatten die EU-Innenminister den entsprechenden Vorschlag beschlossen. Währenddessen sickerte durch, dass auch Internetauftritte von FluchthelferInnen aufgespürt und entfernt werden sollen.

Fehlende Rechtsgrundlagen

Kaum zwei Monate später ging die Einheit bei Europol in einer Pilotphase in Betrieb, ab Januar 2016 ist die volle Einsatzbereitschaft geplant. Derzeit arbeiten bei der „Meldestelle“ neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen. Drei zusätzliche Planstellen werden zur „Zerschlagung von Schleppernetzen“ und Ermittlung von entsprechenden Internetinhalten eingerichtet.

Die „Meldestelle für Internetinhalte“ gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung „Operationen“ untergeordnet. Jedoch fehlt ihr eine Rechtsgrundlage, was nun im Trilog zur Europol-Verordnung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament nachgeholt werden soll. Europol will zukünftig als „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) fungieren, in dem mehrere Datenbanken und Abteilungen zusammengefasst werden. Die „Meldestelle“ soll nach derzeitigen Plänen als eines von fünf Projekten dem ECTC untergeordnet werden. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtlich geregelt.

Zu den strittigen Fragen der neuen Verordnung gehört auch die Möglichkeit, Personendaten „mit dem Privatsektor“ auszutauschen. Gemeint sind die Internetdienstleister Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube, die von Europol zur Löschung bestimmter Postings aufgefordert werden. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.

Technische Werkzeuge aus dem Bereich der Kinderpornografie

Europol führt ein Register mit den inkriminierten Internetinhalten, die von den Polizeidienststellen aus den Mitgliedstaaten befüllt wird. So kann festgestellt werden, ob ein bestimmtes Posting oder ein Video bereits von einer anderen Polizei gemeldet wurde. Europol nutzt dafür Software zur automatisierten Analyse von Bild- und Videodaten, wie sie zuvor im Bereich der Kinderpornografie eingesetzt wurde. Eine andere Software kann nach Audiodaten suchen, angeblich ist sogar die Suche nach gleichen Videoinhalten in unterschiedlichen Sprachen möglich.

In der Datensammlung wird auch vermerkt, wenn ein Inhalt zwar anstößig ist, aus Gründen der heimlichen Beobachtung aber online bleiben soll. So wird verhindert, dass eine Webseite, die von Geheimdienste und Polizeibehörden einzelner Mitgliedstaaten zur Informationssammlung gebraucht wird, auf Initiative eines anderen Mitgliedstaates gelöscht wird.

Abgeordnete bleiben im Unklaren

Eine parlamentarische Kontrolle war bislang kaum möglich. Anfragen von EU-Abgeordneten bei der Kommission werden oft erst lange nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet. Im Falle der der Einrichtung der „Meldestelle“ liegen entsprechende Angaben also stets hinter der hektischen Ausweitung ihrer Kompetenzen zurück.

Auch das Bundesinnenministerium hatte stets erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ der „Meldestelle“ zu kennen. Von einer „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ will die Bundesregierung erst erfahren haben, nachdem diese längst beschlossen worden ist.

Glaubwürdig ist das nicht, denn im derzeitigen Trilog sind die ReferentInnen des Bundesinnenministeriums bestens über Ziele und Tätigkeiten der „Meldestelle“ informiert. Das Bundeskriminalamt nimmt seit April an entsprechenden Treffen teil.

BKA-Projekt als Vorläufer

Unklar ist, wie sich die Europol-Aktivitäten vom ebenfalls auf EU-Ebene angesiedelten Radicalisation Awareness Network (RAN) abgrenzen. Das von der Europäischen Kommission gestartete „Netzwerk aus Praktikern und lokalen Akteuren“ dient der „Bekämpfung von gewaltbereiter Radikalisierung“. Eine der acht Arbeitsgruppen trägt den Namen „RAN @“ und befasst sich mit „Internet und sozialen Medien“. Ziel der Gruppe war der Ausbau von Beziehungen zu den großen Internetdienstleistern und die Einrichtung eines gemeinsamen „Forums“.

Dieses „Forum“ wird nun Realität, allerdings nicht wie vorgesehen als Netzwerk zur Prävention von „Radikalisierung“, sondern unter der Ägide europäischer Polizeibehörden zur leichteren Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Youtube & Co.

Die „Meldestelle für Internetinhalte“ baut auf früheren Projekten wie dem vom BKA initiierten „Check the Web“ (CtW) bei Europol auf. Zunächst als Projektdatei geführt, wurde CtW 2009 in eine „Arbeitsdatei für Analysezwecke“ und später in einen „Auswerteschwerpunkt“ umgewandelt. Das Projekt sammelt „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“.

Inhalte stammen aus „Internetbeobachtung“ von Europol. Vermutlich sind hierfür „Internetauswertegruppen“ zuständig, über deren Zusammensetzung und technischen Fähigkeiten weder die Bundesregierung noch die Kommission Auskunft geben wollen. Das BKA leitet bei Europol eine „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“, deren Arbeit ebenfalls geheim bleiben soll.

1 Ergänzungen

  1. In Gedanken mal das Wörtchen „Internet“ durch „Zeitung“ o.Ä. ersetzen. Willkommen in Nordkorea.

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