Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.
Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.
Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.
Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.
Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal
Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.
Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.
Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Behördenübergreifender Datenaustausch
Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.
Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.
Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.
Der „komplexe“ Sozialdatenschutz
Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.
Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.
Mehr KI, weniger Kontrolle
Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.
So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.
Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz
Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.
„Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.
Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“
„Commitment“ oder Grundgesetzänderung
Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.
Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.
Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.

Die KI-Sache ist natürlich großer Humbug und gehört ‚raus.
Bei Datensammlung und -austausch sehe ich allerdings tatsächlich ein komplexes Problem. Man muss das einmal aus der Sicht der Betroffenen sehen: Die haben zum Teil prinzipiell Anspruch auf Dutzende unterschiedliche Sozialleistungen, die derzeit alle einzeln und bei mehreren unterschiedlichen Behörden beantragt werden müssen. Die müssen wiederum dann einzeln bspw. das Vermögen berechnen, nach häufig unterschiedlichen Regeln, wofür unterschiedliche Nachweise notwendig sind, die die betroffene Person einzeln einreichen muss. Das ist für viele Betroffene schlicht nicht zumutbar. Diese Menschen beziehen ja in aller Regel nicht ohne Grund Sozialleistungen; sie sind krank, alleinerziehend, kümmern sich um kranke Angehörige oder haben sonstige Einschränkungen. Aus diesem Grund gibt es ja unzählige, die gar nicht alle Leistungen in Anspruch nehmen (können), die ihnen eigentlich zustehen! *Das* ist hier der Punkt, wo aus meiner Sicht auf jeden Fall die Wahrnehmung von Grundrechten eingeschränkt wird!
Zudem beschäftigt dieser Aufwand unzählige (meist kommunale) Angestellte doppelt und dreifach, eine Vereinfachung dieses Systems würde ein Vielfaches dessen sparen, was die Merz & Co. durch die harten Kürzungen (nicht) erreichen konnten.
Dass Behörden unter bestimmten Bedingungen Daten von Bürger:innen austauschen, ist doch nichts Neues. Natürlich muss die betroffene Person im Endeffekt Hoheit über ihre Daten haben. Ich würde mir hier konstruktive Ideen wünschen, wie das erreicht werden kann. Vor allem aber finde ich die Perspektive wichtig, dass wie gesagt mit dem derzeitigen System erst recht Grundrechte auf der Strecke bleiben und der Vorschlag *im Kern* die richtigen Vorschläge macht, nämlich Verantwortlichkeiten so zu bündeln, dass es für die Betroffenen einfacher (bzw. überhaupt erst realistisch möglich) wird, lebensnotwendige Leistungen tatsächlich auch zu beziehen.
Das Sparpotential ist erheblich. Wenn man bedenkt dass es an die 300 Sozial- und Förderleistungen von Kommunen, Ländern, Bund gibt, dürfte es sich um mittlere zweistellige Milliardenbeträge handeln. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit 114.000 Beschäftigten 44 Mrd. Budget, die Jobcenter kommen dazu. Und die vergreifen sich aufgrund einer nicht auskömmlich finanzierten Verwaltung an den Fördertöpfen:
„Die Jobcenter geben einer Analyse der Bertelsmann Stiftung zufolge immer mehr Geld für Verwaltung und deutlich weniger für die Förderung und Vermittlung arbeitsloser Menschen aus.
Nach Angaben der Stiftung hatten die Jobcenter im vergangenen Jahr 10,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Wie sie die Mittel auf Verwaltung und Arbeitsförderung aufteilen, ist dabei ihnen überlassen. „Einige Jobcenter verschieben bis zu 70 Prozent dieser Gelder in die Verwaltung“, kritisiert die Stiftung.“
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-bertelsmann-stiftung-100.html
„Aus diesem Grund gibt es ja unzählige, die gar nicht alle Leistungen in Anspruch nehmen (können), die ihnen eigentlich zustehen! *Das* ist hier der Punkt, wo aus meiner Sicht auf jeden Fall die Wahrnehmung von Grundrechten eingeschränkt wird!“
Da hast du auf jeden Fall Recht. Nur sind die Schwellen zur Inanspruchnahme von Rechten kein Zufall oder bedauerlicher Fehler, sondern gewollt. Medien und Politik und Wirtschaft kritisieren auch regelmäßig öffentlich Menschen für das Inanspruchnehmen ihrer Rechte (!).
Dass z.B. die finanzielle Situation von Anstragsteller*innen unterschiedlich berechnet wird, ist ja bekannt und wäre ganz einfach korrigierbar – und alle wüssten: diese Dokumente brauche ich zur Anstragstellung – für alle Stellen dieselben. Dafür braucht es keine Aufweichung von Grundrechten.
Nur warum wird es nciht gemacht? Warum wird nicht durch schnelle unbürokratische Gewährung von Unterstützung viel Geld im System eingespart und dafür an die Antragstellerinnen ausgeschüttet?
Weil der Druck auf die Antragsteller*innen nicht wegfallen darf. Sonst wären sie ja nicht so leicht gängelbar und würden unzumatbare Arbeitsbedingung nicht akzeptieren, sonst müssten nicht private (weibliche) Carearbeit immer „gratis“ einspringen, sonst gäbe es keine abschreckenden Beispiele von Obdachlosigkeit zur Disziplinierung der Armutsgefährdeten und so weiter. Am Ende will noch jemand „ins Sozialsystem einwandern“.
Es gibt sehr viele Vorschläge zur Verbesserung von Betroffenen und Expert*innen aus sozialen Organisationen. Dass diese nicht umgesetzt werden sondern statt dessen Grundrechte ausgehebelt und Antragsteller*innen durchleuchtet werden, während gleichzeitig KI die Entscheidungsprozesse intransparenter (!) macht, zeigt die wahre Absicht der Politik.
Ich stimme Dir in allen Punkten zu, was die bisherige Situation angeht! Aber der Vorschlag der Kommission greift doch gerade mehrere der zentralen Forderungen der Sozialverbände auf: Leistungen und Anlaufstellen bündeln, Einkommens- und Vermögensberechnung vereinheitlichen und vor allem nur einmal durchführen. Der Caritasverband bspw. begrüßt den Vorschlag doch zum allergrößten Teil!
Datenschutz ist für mich wirklich ein wichtiges Thema und ich gehe regelmäßig Kolleg:innen und meinem Umfeld auf die Nerven, wenn ich erst nehme, was in der DSGVO steht. Aber wie gesagt, aus Sicht der Betroffenen ist es doch nicht nachvollziehbar, warum die mit unterschiedlichen Sätze von Dokumenten bei unterschiedlichen (physisch!) vorstellig werden müssen. Ich empfehle die Folge 440 des Lage der Nation-Podcasts, wo die ehemalige Leiterin des Kölner Sozialamts einmal anschaulich macht, was das konkret für einen realistischen Fall bedeutet. Dass für eine Verbesserung der Situation im Sinne der Leistungsberechtigten Behörden Daten austauschen können sollten, ist aus meiner Sicht sinnvoll, und anstatt den Artikel so zu betiteln, fände ich es sinnvoll, hier spezifische Punkte differenziert auseinander zu nehmen: Welche Kommunikation ist nötig und wie kann die so ermöglicht werden, um die Vereinfachung zu erreichen, dass trotzdem die Datenhoheit bei den Personen bleibt, deren Daten verarbeitet werden. Einen solchen konstruktiven Ansatz habe ich hier vermisst.
Ich habe große Sorge, dass eine im Kern absolut notwendige Reform, die vielen Menschen aus echter existenzieller Not helfen könnte, auf diese destruktive Weise zerredet wird.
„Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.“
Genau deshalb werde ich das in diesem Leben (sehr, sehr wahrscheinlich) nicht mehr erleben. Wie viele Regierungen erzählen immer wieder was von Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau, Digitalisierungen etc. pp.? Und wo steht Deutschland in dieser Beziehung nach Jahrzehnten des, sorry, Gelabers? Eben…
Spätestens wenn König Söder mal wieder eine bayrische Sonderlocke verkündet, die mit nichts kompatibel ist, ist das Thema wieder durch. Oder wenn irgendein anderer Regionalfürst seine Pfründe nicht verringert sehen möchte. Ist ja keineswegs ein rein bayrisches Phänomen.
„Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.“
Das hingegen würde ich zu gerne sehen. Wie sich CDU, CSU, SPD … verbiegen und krümmen, um das dann mit Hilfe der Linken oder noch besser AfD durchzupeitschen. Die hochtrabenden Worthülsen, mit denen sie sich rausreden würden, wären garantiert extrem unterhaltsam.
Zum angedachten Einsatz von KI, die „Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen“ soll und der berechtigten Kritik dazu „wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren“ möchte ich auch an die „rassistische Diskriminierung bei der Überprüfung von Kindergeldansprüchen“ in den Niederlanden erinnern (Toeslagenaffaire/Kindergeldaffäre), dem „die automatisierte datenbasierte Diskriminierung von Bürger:innen“ zugrunde lag. (https://netzpolitik.org/2021/kindergeldaffaere-niederlande-zahlen-millionenstrafe-wegen-datendiskriminierung/)
Wäre schön, wenn wir die Fehler unserer Nachbarn vermeiden könnten.