Deutschland regt zusammen mit Frankreich und den Niederlanden eine Reform der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) an, um das grenzüberschreitende Abhören von Personen in Fahrzeugen und das Verfolgen mit GPS-Trackern zu erleichtern. Ein gemeinsam an die EU-Staaten gerichtetes sogenanntes Non-Paper schlägt vor, die 2016 in Kraft getretene Richtlinie zu ändern, um die Zusammenarbeit bei der Überwachung von Straftäter*innen über Landesgrenzen hinweg effizienter zu gestalten. Damit könnten Ermittler*innen Abhörgeräte in Fahrzeugen weiterhin nutzen, wenn diese in andere EU-Staaten fahren, ohne aufwendige Genehmigungsverfahren in jedem betroffenen Land durchlaufen zu müssen.
Die 2014 beschlossene Europäische Ermittlungsanordnung ist ein Kerninstrument der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit unter den 27 EU-Mitgliedern und wurde ursprünglich entwickelt, um Beweismittel innerhalb der EU schneller und effizienter auszutauschen. Sie regelt, wie ein Mitgliedstaat von einem anderen die Durchführung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen verlangen kann, etwa die Vernehmung von Zeug*innen oder die Herausgabe von Dokumenten. Möglich ist auch, die Überwachung von Telefonen oder den Einsatz von Staatstrojanern in einem anderen EU-Staat anzuordnen. Die EEA trifft aber keine Regelung zur Fortsetzung der Maßnahmen, nachdem die Betroffenen eine Binnengrenze zu einem anderen Schengen-Staat übertreten.
Polizei sieht Lücken in Rechtslage
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Maßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung auch in anderen Mitgliedstaaten fortgesetzt werden können, sofern keine technische Unterstützung durch das Gastland erforderlich ist. Diese Regelung fehlt jedoch bislang für das GPS-Tracking und das Abhören von Gesprächen in Fahrzeugen.
In der Praxis führt dies zu Problemen, wie etwa der Fall des Österreichers Julian Hessenthaler nach der „Ibiza-Affäre“ gezeigt hat: Wenn ein verdächtiges Fahrzeug während einer Überwachung die Grenze überquert, müssen die Ermittler*innen im neuen Land eine separate Genehmigung beantragen oder die Maßnahme abbrechen.
Um diese Lücke zu schließen, schlagen die drei Länder eine Ergänzung der EEA vor. Das hierzu unter Beteiligung des deutschen Innenministeriums erstellte Papier hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Ein neuer Artikel 31a könnte es demnach ermöglichen, dass ein Mitgliedstaat die Überwachung nahtlos fortführt, wenn ein Fahrzeug in ein anderes EU-Land einreist. Der betroffene Staat müsste lediglich informiert werden und hätte die Möglichkeit, die Maßnahme zu stoppen, falls sie gegen nationales Recht verstößt.
Zustimmungspflicht soll entfallen
Das grenzüberschreitende GPS-Tracking ist bereits in Artikel 40 des Schengener Abkommens geregelt, allerdings unter strengeren Bedingungen als in der EEA. Mit der neuen Initiative soll diese Begrenzung auf bestimmte Straftaten und die Zustimmungspflicht des ersuchten Staates innerhalb von fünf Stunden deshalb entfallen. Die EEA-Richtlinie erfordert keine vorherige Zustimmung, sondern lediglich das Prinzip „kein Widerspruch“.
Mit dem von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden vorgeschlagenen Verfahren bliebe die Souveränität der einzelnen Länder für polizeiliche Maßnahmen und Eingriffe gewahrt. Die Initiative ist Teil eines größeren Ausbaus von EU-Instrumenten zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Die Kommission hatte bereits in einem für die Jahre 2021 bis 2025 veröffentlichten Strategiepapier darauf hingewiesen, dass transnationale Verbrechen ein koordiniertes Vorgehen erforderten. Allerdings gehen diese Maßnahmen auch mit weiteren Eingriffen in die Privatsphäre einher.
Der Rat der EU hat die Mitgliedstaaten in einem weiteren Dokument nach ihrer Meinung zu möglichen Änderungen der EEA-Richtlinie gefragt. Die tschechische Regierung schlägt vor, die Empfehlung zur Überwachung zu erweitern, damit sie nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Telefone und Server einbezieht. Grenzüberschreitende Überwachungsmaßnahmen könnten beispielsweise auch Flugzeuge betreffen, heißt es in einer Stellungnahme.
Eine sinnvolle Verbesserung.
Ich werde das gefühl nicht los, daß wir uns in deutschland und Europa mit Riesenschritten in Richtung Totalitarismus nähern. Welche Gruppierung stoppt bei der kommenden Bundestagswahl diesen Prozeß?
Zitat:
„Welche Gruppierung stoppt bei der kommenden Bundestagswahl diesen Prozeß?“
Eine sehr gute Frage, die leider keiner beantworten kann .
Es bedarf ein vereintes Deutschland, dass sich von gewissen Parteien endlich mal distanziert.
Welche Parteien hatten sich für mehr und weitreichende Überwachung ausgesprochen:
Die jetzigen „Ampel“ Parteien SPD, Grüne, FDP und diese hier CSU/CDU, BSW, AfD
Was ist an derartigen rechtsstaatlich legitimen und legitimierten Strafverfolgungsmaßnahmen „totalitär“?
„Welche Gruppierung stoppt bei der kommenden Bundestagswahl diesen Prozeß?“
Von den Parteien bzw sich daraus ergebenden Koalitionsmöglichkeiten keine, die laut den aktuellen Umfragen vorne liegen.
https://dawum.de/Bundestag/
Eigentlich sollte das alleine schon die Debatte um das „Sicherheitspaket“ klar aufzeigen.
Wer sich auch nur ein bisschen einliest, dem sollte klar werden, was uns blüht, wenn die CDU wieder das Ruder bekommt.
Wer dann aus Überwachungsländern versucht nach Deutschland zu fliehen, weil er sich ein besseres Leben bzw Freiheit erhofft, kann das auch gleich sein lassen.
Es sind Menschen aus Diktaturen und Überwachungsländer geflüchtet, für ein besseres Leben und Freiheit … sogar den Tod hierfür in kauf genommen.
Siehe da, die EU/DE ist gar nicht besser! Schlimmer noch!! Denn sie greifen gleich auf sehr … Überwachungstechnologien und Taktiken zurück.
Wo ist unser freies Deutschland geblieben und warum geilen sich Politiker an DDR Methoden auf?! Habt Ihr aus der Geschichte überhaupt nichts gelernt?!
Ja wenn es so ist, warum schimpfen wir die AFD aus? Passt doch wie „A“ auf Eimer.
Schöne Grüße an Palantir und die sogenannte „KI“ beim scannen dieser Ergänzung.
Danke für die automatisierte Überwachung!
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Hier geht es um verdächtige Personen, die nach rechtsstaatlichen Verfahren in einem EU-Land in ihrem Fahrzeug überwacht werden. Und diese Überwachung in diesem Fahrzeug soll beim Überfahren einer EU-internen Grenze einfach weiterlaufen dürfen.
Derartige Vereinfachungen im Binnenverhältnis sind das Ziel der EU, auch dafür werden Rechtsgrundlagen und rechtsstaatliche Vorgehensweisen angeglichen.
Zitat:
„Polizeien sollen Menschen in Fahrzeugen nach einem Grenzübertritt ohne zusätzliche Genehmigungen überwachen dürfen“
Alles nur Ausreden!
Wer mit schlechten Absichten kommt, der hat schon auch hierfür vorgesorgt und Maßnahmen getroffen.
Wer mit schlechten Absichten schon hier ist, da ist bereits im Vorfeld woanders etliches schief gelaufen.
Wird unsere Polizei in ein Geheimdienst umgebaut?
„Polizeien sollen Menschen in Fahrzeugen nach einem Grenzübertritt ohne zusätzliche Genehmigungen überwachen dürfen“
Die Polizei hat in einem solchen Fall natürlich eine entsprechende rechtsstaatliche Genehmigung in dem EU-Mitgliedsstaat vorliegen, aus dem heraus der Grenzübertritt stattfindet. Es spricht nichts dagegen und alles dafür, diese legale Maßnahme auch jenseits der Grenze fortzuführen.
Nachteilige Kleinstaatlichkeit zu überwinden ist schließlich das Ziel der EU.
Naja, es wird schon ein bestehenedes Problem gelöst. Im Gefechtsfeld so einiger nicht vorhandener gemeinsamer EU-Kräfte, Befugnissen und Prozeduren, besteht allerdings stets die Gefahr, dass mehr erodiert, als es eigentlich sollte. Dennoch, warum sollte die Verfolgung an einer Innengrenze der EU aufhören? „Exfiltrate to the border to finish your mission!“ ist innerhalb der EU kein so sinnvolles Konzept. Natürlich gibt es da allerlei Fragestellungen.
Denkbar oder nicht, könnte vielleicht der BND die Überwachung ab der Grenze vornehmen, auch wenn die Polizei damit etwas Kontrolle verlieren würde ;). Kriminalität passiert längst systematisch grenzüberschreitend.
Checks and Balances: hier könnte man Mitgliedsstaaten auch zwingen, das Konzept umzusetzen, dass bestimmte illegal erhaltene Beweise nicht benutzt werden dürfen. Das ganze auch mit Vorbehalt. Dann könnte man das ganze zumindest in der Theorie besser absichern. Dann meldet sich das Land innerhalb einer Frist und moniert, dass Falschparken in Takatukaland aber erlaubt sei, und daher nicht verfolgt werden darf. Nun gibt es theoretisch Rechtshilfe, aber die verfolgen das nun mal nicht. Anders bei Erregung öffentlicher Schaafsherden, o.ä., aber so ist das nun mal.
Um welche „Abhörgeräte in Fahrzeugen“ und „GPS-Tracker“ handelt es sich da eigentlich ?
Polizeilich eingebaute Geräte oder bereits im Auto verbaute Geräte,
wie zB Notfallruf oder ähnliches ?