BiometrieAmazon arbeitet weiterhin US-Polizeien zu

Vor Jahren hatte Amazon angekündigt, seinen Rekognition-Dienst für Gesichtserkennung nicht mehr für US-Polizeien anzubieten. Das Unternehmen arbeitet aber weiterhin mit dem FBI zusammen – und gewährt der Behörde womöglich Zugriff auf andere biometrische Methoden.

Eine gesichtsvermessene Frau.
Biometrie nutzt einzigartige körperliche Merkmale – und ist deshalb besonders heikel. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Das US-Unternehmen Amazon bietet seinen Dienst für Bilderkennung, Rekognition, weiterhin Polizeien in den USA an – obwohl der Konzern eigentlich verkündet hatte, die Zusammenarbeit bei der Gesichtserkennung bis auf Weiteres auszusetzen. Das geht aus einer Liste des US-Justizministeriums hervor, die den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden wie dem FBI dokumentiert.

Amazon hingegen bestreitet, sein selbstauferlegtes Moratorium für die Zusammenarbeit mit der Polizei verletzt zu haben. Zum einen gelte es bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen, zitiert das Online-Medium Fedscoop einen Unternehmenssprecher. Zudem sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung, so der Sprecher. Auf welche Funktionen das FBI hierbei genau zurückgreift, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Liste soll Transparenz schaffen

Die Liste des US-Justizministeriums geht auf eine Verfügung (Executive Order) des Ex-Präsidenten Donald Trump aus dem Jahr 2020 zurück. Demnach müssen Bundesbehörden über ihre Verwendung von KI-Werkzeugen öffentlich Buch führen. So lässt sich der Liste etwa entnehmen, dass die auf Waffen spezialisierte Bundespolizei ATF das sogenannte ShotSpotter-System einsetzt, um potenzielle Schüsse in Städten zu erkennen.

Die vom FBI in Anspruch genommene Dienstleistung von Amazon wird als „Project Tyr“ geführt. Der Detailbeschreibung zufolge befindet es sich in einer frühen Einführungsphase. Welche KI-Technik genau zum Zug kommt, müsse noch geklärt werden. Derzeit werde die KI-Anwendung auf die Erkennung und Überprüfung von Gegenständen wie Waffen, Sprengstoffen, aber auch Nacktheit und anderen „identifizierenden Informationen“ angepasst, heißt es in der Zusammenfassung der Anwendungsbereiche.

Gegenüber Fedscoop, das den Eintrag auf der KI-Liste letzte Woche entdeckt hatte, ließen sich weder Amazon noch das US-Justizministerium weitere Details entlocken. Das FBI antwortete überhaupt nicht auf Anfragen. So lässt sich nur spekulieren, was genau hinter dem Project Tyr steckt, selbst wenn Gesichtserkennung tatsächlich ausgespart bleibt – was auch die AGB von Amazon festschreiben.

Biometrie hört nicht bei Gesichtserkennung auf

Gefährlich ist die biometrische Technik unter anderem, weil sie die Anonymität im öffentlichen Raum gefährdet und obendrein fehleranfällig ist, weil sie bestehende Vorurteile reproduziert. Aus gutem Grund zählten die Grenzen für den Einsatz von Gesichtserkennung zu einem der am meisten umkämpften Punkte der derzeit verhandelten EU-Verordnung zu KI.

Mehrere große Unternehmen, neben Amazon etwa Microsoft, warten vorerst ab und geben zumindest an, sich um einen „verantwortungsvollen“ Umgang mit der Technik zu bemühen. Aus dem polizeilichen Alltag ist Gesichtserkennung indes nicht verschwunden, lokale US-Polizeien setzen etwa seit Jahren massenhaft die umstrittene Software des US-Anbieters Clearview ein.

Doch die Gefahren biometrischer Überwachung hören nicht bei automatisierter Gesichtserkennung auf. Schließlich lassen sich spezifische Bewegungen von Menschen, etwa ihre Gangart, biometrisch auswerten – was durchaus mit den angeführten „identifizierenden Informationen“ vereinbar wäre, die das Project Tyr derzeit einführt. Sollte dies zutreffen, dann würde eben nicht automatisierte Gesichtserkennung zur Gefahr werden, sondern die gleichermaßen problembehaftete Erkennung bestimmter Bewegungsmuster.

Unabhängig davon fahren gegenwärtig zahlreiche große US-Unternehmen ihre Zusammenarbeit mit Polizeien zurück. So lässt Amazon seit dieser Woche keinen unbeschränkten US-Polizeizugriff mehr auf die Heimüberwachungskameras seines Ring-Systems mehr zu. Dazu ist nun ein gültiger Durchsuchungsbefehl notwendig. Den verlangt neuerdings auch Apple, wenn Strafverfolgungsbehörden Daten über Push-Benachrichtigungen abfragen. Und im Dezember hatte Google angekündigt, sogenannte Schleppnetzanfragen künftig restriktiver zu handhaben.

2 Ergänzungen

  1. „Biometrie hört nicht bei Gesichtserkennung auf“

    Ist aber derzeit offenbar Framing und Kampagne der Branche. Vgl. Rewe und „nicht Gesichtserkennung“.

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