RegistermodernisierungAmpel wird Steuer-ID als Personenkennziffer nutzen

Die Ampel hält bei der Registermodernisierung an umstrittenen Konzepten der Vorgängerregierung fest. Gegen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Personenkennziffer soll ein sogenanntes „Datenschutzcockpit“ helfen.

Menschen stehen hinter einem Strichcode.
Die Gefahr einer Personenkennziffer ist die komplette Registrierung und Katalogisieren von Persönlichkeiten. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker

Die Ampel ist sich nach eigener Auskunft bei der Registermodernisierung einig. Das Projekt soll unterschiedliche Datenbanken von Behörden verknüpfen und dafür sorgen, dass bei Bürger:innenanträgen Daten zwischen Behörden ausgetauscht werden können. Dabei will die Bundesregierung – wie schon von der Großen Koalition im Jahr 2020 beschlossen – bei der Verknüpfung der Register auf die Steuer-ID setzen.

Diese Entscheidung ist verfassungsrechtlich bedenklich, da die Steuer-ID damit zu einer Personenkennziffer wird, mit der technisch alle Daten einer Person zusammengeführt werden können. Auch zivilgesellschaftliche Organisation sprechen sich bei der Verwaltungsdigitalisierung gegen eine zentrale ID aus.

Jens Zimmermann, der digitalpolitische Sprecher der SPD, sagte gegenüber netzpolitik.org, dass die Registermodernisierung „verfassungsfest“ und die Daten sicher seien. An der umstrittenen Registermodernisierung der Großen Koalition wolle man nicht „rütteln“.

Laut dem Entschließungsantrag (PDF) will die Ampel-Koalition verfassungsrechtlichen Bedenken durch „rechtliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen“ entgegenwirken. Zu diesen zählen unter anderem Regelungen, Schulungen und Protokollpflichten sowie ein erweitertes „Datenschutzcockpit“. Hier sollen Bürger:innen transparent einsehen können, welche Behörde Zugriff auf ihre Daten hat und welche Daten übermittelt wurden. In einem weiteren Schritt sollen sie die eigenen Bestandsdaten auch selbst einsehen können.

Karlsruhe gegen Personenkennzahl

Problematisch ist die Einführung einer Personenkennzahl unter anderem wegen des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 und dem möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Urteil untersagt dem Staat die Verknüpfung von personenbezogenen Daten mit einer übergreifenden Identifikationsnummer, da dies die Gefahr einer möglichen Profilbildung berge.

Auch frühere Entscheidungen des Gerichts, etwa das Mikrozensus-Urteil aus dem Jahr 1969, wendeten sich gegen die Personenkennziffer. Demnach widerspreche es der menschlichen Würde, Menschen zu einem bloßen Objekt im Staat zu machen:

Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Grüne damals noch gegen Steuer-ID und Personenkennzahl

Bereits im Jahr 2011 warnte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass die Nutzung der Steuer-ID entgegen aller Beteuerungen „schleichend ausgeweitet“ werde. Die vier Jahre zuvor eingeführte Steuer-ID werde durch die Hintertür zu einer allgemeinen Personenkennziffer, was die Gefahr erhöhe, dass aussagekräftige Persönlichkeitsprofile erstellt werden.

Vor zwei Jahren waren in der Debatte um das Registermodernisierungsgesetz der Großen Koalition wiederholt alternative Modelle ins Spiel gebracht worden, wie etwa das System bereichsspezifischer Nummern aus Österreich. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte damals eine „Gesamtkonzeption eines verwaltungsübergreifenden, unveränderlichen Ordnungsmerkmals zur Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger“ abgelehnt. Die FDP sprach sich damals gegen eine Nutzung der Steuer-ID aus.

Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz hatte die Nutzung der Steuer-ID damals gegenüber netzpolitik.org noch als „Offenbarungseid“ bezeichnet. Er kritisierte, dass das Bundesinnenministerium entgegen wissenschaftlicher Gutachten, rechtlicher und politischer Bedenken – sogar aus dem eigenen Haus – die Steuer-ID verwaltungsübergreifend nutzen wolle. Das werde „früher oder später vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, so von Notz damals.

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19 Ergänzungen

  1. Das Datenschutzcockpit ist wohl so ziemlich der „gratis Obstkorb“ des Überwachungsstaates. Davon wird nichts besser, aber man kann so tun als ob man was für die Freiheitsrechte getan hätte.

  2. Anstatt „organisatorische Schutzmassnahmen“ zu versprechen sollte man besser den Missbrauch bzw. missbräuchlichen Abruf der Daten im StGB als Verbrechen festschreiben. Beamte wären dann zuverlässig den Beamtenstatus los, wenn sie Schindluder treiben. Aber das will man ja gar nicht. Beamte können also weiterhin praktisch unbehelligt z.B. Helene Fischers persönliche Daten aus reiner Neugier durchforsten.

  3. Wenn das so beschlossen wird, bitte einen Spendenaufruf über netzpolitik.org starten, um eine Verfassungsbeschwerde zu finanzieren. Danke!

  4. Da ist man doch schon sehr auf die bemüht konstruierte Begründung des BVerfGs gespannt, wenn es dann urteilen sollte, dass eine Personenkennziffer jetzt doch leider absolut und vollkommen alternativlos ist, weil das halt der wirtschaftlich verträglichste Weg im Zeitalter des Datenkapitalismus ist und das mit der Menschenwürde und der Anonymität eben nicht mehr so en vogue ist wie in den 60ern.

    „Wir“ müssen schließlich „modern“ und „konkurrenzfähig“ bleiben und dürfen uns von China, Saudi Arabien und Nordkorea nicht abhängen lassen!

    Bei der Beibehaltung der Hartz4-Sanktionen hat Karlsruhe ja auch einen tollen Spagat abgeliefert mit einer Begründung wie „Ja zur Menschenwürde, Nein zur Menschenwürde“. Ich habe daher vollstes Vertrauen!

    1. Das BVerfG ist längst auf dem Weg dahin wo die USA bereits sind: politische Höchstrichter die nach Parteizugehörigkeit und Weltsicht ausgewählt werden.
      Der aktuelle Präsident des deutschen BVerfG ist z.B. Stephan Harbarth, von 2009 bis 2017 Mitglied des Bundestages für die CDU. Als Abgeordneter war er ein eifriger Verfechter der Vorratsdatenspeicherung. Sollte erneut ein Gesetz zur VDS verabschiedet werden wäre er für dessen Überprüfung zuständig. So kann man „verfassungsmäßige“ Gesetze nämlich auch machen!

      1. Ja, Harbarth ist echt so ein Fall. Nicht nur durch seine Vergangenheit als überwachungsgeiler Parlamentarier habe ich gewisse Sorgen, sondern auch, wenn man neuere Interviews mit ihm liest, in denen er relativ unverholen andeutet, dass er Einschränkungen von Freiheits- und Grundrechten im Sinne irgendeiner Staatsräson (SIcherheitspolitik? Wirtschaftsinteressen?) für gerechtfertigt bis unerlässlich aber anscheinend nicht für hinterfragbar hält. Und bei dem Hartz4-Urteil war er ja auch schon mit dabei.

        Er alleine repräsentiert natürlich nicht das gesamte BVerfG und seine Stimme ist zumindest dem Papier nach nicht gewichtiger, als die der anderen im Senat. Aber als Präsident des BVerfGs hat er faktisch trotzdem eine gewichtigere Position inne, was sich bei der Urteilsfindung durchaus auswirken könnte.

        Das BVerfG scheint immer auch einem gewissen Zeitgeist zu folgen. Das kann sehr positiv sein, wie bei der Entscheidung zur Volkszählung in den 80ern. Es kann aber auch sehr negativ sein, wie z.B. bei der Beibehaltung der Strafbarkeit von Homosexualität für Männer (bzw. als männlich identifizierten Menschen) im Urteil vom 10. Mai 1957 – denn auch das befand das BVerfG dereinst für verfassungskonform und vereinbar mit dem Gleichheitssatz und dem allg. Persönlichkeitsrecht. Und beim derzeitigen autoritären und (zwangs)digitalisierungsbegeisterten Zeitgeist, der sich durch das ganze politische Spektrum zieht… Naja, ich irre mich gerne.

    1. Es erschließt sich dennoch nicht, warum die Grünen jetzt die faktische Einführung einer Personenkennziffer mittragen. Für mich entsteht – nichts für Ungut – den Eindruck: lieber Kompromisse machen und weiter Mitregieren als die Bürgerrechte standhaft zu schützen. Aber – wieder nichts für Ungut -: damit reiht ihr Euch in die Reihe der Politiker und Parteien ein, denen Bürgerrechte nicht (mehr) viel bedeuten.

    2. Ja ja, ob Hartz4, Afghanistankrieg, Lützerath abbaggern, Asylrecht verschärfen/abschaffen oder den Überwachungsstaat kräftig ausbauen und Menschen auf Nummern reduzieren – man wollte das ja alles eigentlich gar nicht als dufter Grüner, aber machts dann halt trotzdem brav mit. Kann man nix machen, was?

    3. In Deinem Twitter post:
      „im Koalitionsvertrag haben Grüne & Linke…“
      Verstehe ich nicht. „Die Linke“ ist Teil der Ampel?

    4. Hallo JoernPL, das hätte man auch verständlicher formulieren können, wer „wir“ ist, also wer da eigentlich kommentiert (Head of Office von Konstantin von Notz). Mir das jetzt von Twitter zusammenzusuchen, war nicht wirklich nötig, aber nunja. Das wäre Leserservice gewesen. ;-)

      Ich kann mich den beiden anderen, le D und Postdemocracy, nur anschließen. Wenn nach und nach alle früheren lautstarken Kritiker bei bestimmten Themen leise werden und Linien oder sogar rote Linien auf dem Koalitionsaltar „geopfert“ werden, bleiben einige sprachlos zurück. Oder es wird Kritik daran laut, sofern Mensch noch nicht der Politikverdrossenheit verfallen ist.

      Das ist nicht speziell auf Konstantin von Notz gemünzt, nur eine wohlfeile Beobachtung aus meinem eigenen Erleben. Ich habe damals ™, 2022 als 21jähriger Erstwähler, begeistert SPD und Grüne gewählt. Inzwischen bin ich fast 42, desillusioniert und manchmal einfach nur entsetzt.

      Es wäre schön, wenn sich die FDP auf die Bürgerrechte, die Grünen auf die Umwelt und die SPD auf das Soziale konzentrieren würden. Aber wenn die Parteien in der Regierung sind, dann kommen die merkwürdigsten Kompromisse dabei raus. Die FDP macht Politik für Reiche (wie immer), die SPD trägt’s mit (egal mit welchem Koalitionspartner) und die Grünen, ja… die tun was sie können, aber können halt in der jeweiligen Koalition nicht anders, weil die Staatsräson oder Koalitionsdisziplin es erfordert.

      Das mag die komplexe Realität sein, aber Verwunderung und Verdruss ist damit in Teilen vorprogrammiert.

    5. „Damals ™, 2002“ sollte das natürlich heißen. 2022 ist ja noch nicht lange her. ;-)

  5. Die Gruenen sind nur dort absolut konsequent, wo es sie selbst in ihrer privilegierten Stellung nichts kostet oder gar gefaehrdet. Man ist halt buergerlich 8)

  6. In Zeichen der Sozialen Netzwerke ist in dem Bereich der Datenschutz abgefahren. Und unsere Ermittlungsbehörden nutzen dann halt die Profile die unsere EU Freunde erstellen. Am Ende sollte man überlegen, ob es nicht besser ist diese Nummer EU weit zu haben.

  7. Aktuell habe ich beruflich viel mit der „Registermodernisierung“ zu tun und verfolge die Entwicklung ohnehin schon lange. Es ließe sich wirklich stundenlang über einzelne Themen reden und vieles davon ist wirklich nicht witzig. Zusammenfassend kann man zurecht sagen, dass der Datenschutz bei dem Projekt nicht an erster Stelle steht, sondern es wird nachträglich versucht so viel „Schutz“ einzubauen, dass man vor Gericht hoffentlich nicht scheitert.
    Das ist aber gar nicht der größte Witz daran. Es bräuchte nur eine recht kleine Änderung. Dann würde man nicht nur das Ziel Once Only erreichen, sondern würde etwas erschaffen, dass auch für den Bürger wirklich nützlich wäre. Geplant ist folgendes: Der Bürger fängt an digital einen Antrag zu stellen. Er gibt nur minimale Daten ein, den Rest holt sich die Verwaltung von den Verwaltungen, die die benötigten weiteren Daten haben. Da der Bürger aus diesem Prozess des Datenholens ausgeschlossen ist, kommt es zu den ganzen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Problemen. Gäbe man dem Bürger nicht nur eine BundID, sondern gleich ein wenig mehr Software, so eine Art digitales Büro, dann wäre folgendes denkbar: Der Antrag teilt der Software des Bürgers mit, welche Daten er benötigt. Das digitale Büro prüft, welche der Daten bereits in der digitalen Akte liegen. Was noch fehlt, das wird von den Verwaltungen geholt, die diese Daten haben. Dann kommen auch sie in die digitale Akte. Ist alles zusammen, dann gehen die benötigten Daten in den Antrag.
    Malt man sich die benötigte Infrastruktur auf, dann sind beide Modelle sehr nahe beieinander. Doch die Wirkungen unterscheiden sich drastisch. Der Bürger hat die vollständige Kontrolle und die Verwaltung hat keine Infrastruktur, um sich Daten von anderen Verwaltungen zu holen. Das geht ganz ohne Datenschutz-Cockpit und zentrales ID-Register.

    1. Danke für die kurze und gute Aufklärung. Jetzt noch eine Frage: Warum macht man das dann nicht genau so, wie Du es als datensparsame und möglichst verfassungskonforme Lösung aufzeigst?

      1. Warum man das so nicht macht? Für mich Informatiker, also als Ingenieur, ist das absolut unverständlich. Schaut man genauer hin, dann ergeben sich zwei Erklärungsvektoren:
        Wer macht denn diese Projekte? Verwaltungsmenschen. Die können gut verwalten und wie wichtig eine gute Verwaltung ist kann man sehen, wenn man in viele andere Länder schaut. Doch ist das ausarbeiten von Systemarchitekturen nicht ihre Stärke. Beratungsunternehmen kenne sich zu wenig im Verwaltungsumfeld, ihrer EDV, den bestehenden Standards und Strukturen aus. In der Konsequenz baut man das System so, wie man es schon immer getan hat. Dabei übersieht man die offensichtliche Tatsache, dass ein Fachverfahren für Sachbearbeiter und eine allgemeine Infrastruktur unterschiedliche fachliche und nicht-fachliche Anforderungen mit sich bringen. Die Lösung wäre hier, wenn man ein Ideenwettbewerb durchführen würde und die besten Ansätze dann näher betrachten würde. Doch wer würde die Vorschläge bewerten: Genau die, die sie nicht beurteilen können.
        Der zweite Erklärungsvektor ist problematischer. Das BMI (Bundesministerium für Inneres und Heimat) ist zuständig für die Umsetzung und Rahmensetzung dieser großen Projekte und auch der Gesetzesentwürfe. Das BMI ist aber nicht nur für viele fachliche Säulen wie Meldewesen usw. zuständig, sondern auch für die Sicherheitsbehörden. Die wiederum hätten große Vorteile von der anvisierten Infrastruktur. Das ist ein Interessenkonflikt. Dabei muss das nicht einmal Absicht sein. Die einfache Lösung versteht der Verantwortliche und zugleich ist es gut für die Sicherheitskräfte. Warum dann über Ansätze nachdenken, die den eigenen Horizont übersteigen?
        Was davon mehr zutrifft, dass kann ich nicht sagen. Ich kann nur jeden bitten Werbung für die bessere Lösung zu machen.

    2. das hält immer bis zu dem punkt wo dann menschen eingebunden werden müssen die kein smartphone besitzen oder keinen gesicherten zugang zum internet per pc oder laptop haben. also alte menschen oder wohnungslose menschen zb. . daran scheitern auch so tolle sachen wie e-patientenakte und e-rezept. nur weil dann opt-out modelle gefahren werden macht es das nicht besser.

      1. Jein. In Anbetracht der Diskussionen wie digital-first oder gar digital-only ist Ihre Anmerkung nicht nur gerechtfertigt, sondern unbedingt erforderlich. Persönlich lehne ich es strikt ab, Menschen auszugrenzen, weil sie die digitalen Möglichkeiten nicht nutzen können oder wollen. Die analogen Wege müssen erhalten bleiben. Darüber hinaus muss es Hilfen geben beim digitalen Zugang. Das könnte wie folgt aussehen (spontane Gedanken):
        – Sichere Computerzugänge an öffentlichen Stellen.
        – Jemand anderes kann stellvertretend die Vorgänge durchführen.
        – Sachbearbeiter in Bürgerbüros führen mich durch den Prozess. (Das könnte ggf. sogar per Videochat erfolgen.)
        Die Hürden müssen so niedrig sein wie möglich, ohne groß an der Sicherheit zu sparen. Diesen Spagat kann man erfolgreich machen. Dabei ist Kreativität erforderlich und das „das haben wir noch nie so gemacht“ hinderlich.

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