Die New Yorker Polizei (NYPD) kündigte letzten Donnerstag an, kleine Drohnen einzusetzen, um ihre Einsatzkräfte bei der Arbeit zu unterstützen. Anlässlich des Feiertags erwartete das NYPD einen hohen Andrang an Menschen und möglicherweise Ausschreitungen.
Die Drohnen sollen unter anderem den Polizeikräften einen besseren Überblick verschaffen. Das NYPD könne somit genauer einschätzen, wie viele Einsatzkräfte die Polizei brauche. Sie könne schneller vor Ort sein und zugleich Ressourcen sparen. Mit den Drohnen sei das NYPD in der Lage, schnell auf Notrufe und telefonische Hinweise zu reagieren.
Zunächst war der Einsatz der Drohnen für öffentliche Plätze rund um ein Straßenfest gedacht. Nachdem die New Yorker Polizei in ihrer Ankündigung auch von „Gartenpartys“ sprach, steht der Drohneneinsatz nun in der Kritik. Der stellvertretende NYPD-Kommissar Kaz Daughty sagte hierzu bei einer Pressekonferenz: „Wenn ein Anrufer angibt, dass es eine große Menschenmenge, eine Party in einem Hinterhof gibt, werden wir unsere Mittel einsetzen, um hinzufahren und die Party zu überprüfen.“
Kritik an fehlender Rechtsgrundlage
Bürgerrechtler*innen monieren, der Drohneneinsatz sei nicht mit den Überwachungsregelungen der Stadt vereinbar. Der 2020 erlassene Public Oversight of Surveillance Technology Act (POST) weist die Polizei an, jegliche Überwachungsmechanismen zu offenbaren und Bürger*innen nur in Ausnahmefällen heimlich aufzunehmen. Nach den Richtlinien des NYPD benötigt ein Drohneneinsatz einen Durchsuchungsbefehl eines Richters oder einer Richterin. Der Einsatz von Drohnen ist nur dann zulässig, wenn „dringende Umstände vorliegen“.
Fraglich ist, ob ein ähnliches Vorhaben hierzulande möglich wäre. In Deutschland bestand bereits Interesse, den Einsatz von Drohnen auszuweiten. Die NRW-Polizei gab Anfang dieses Jahres an, Hunderte Beamt*innen ausbilden zu wollen.
Durch den Referentenentwurf des Bundesminnisteriums für Inneres und Heimat könnte auch die Bundespolizei in Zukunft mehr Drohnen als überwachende Hilfsmittel einsetzen. Die Polizei könnte dadurch mobiler und flexibler überwachen. Die Bild-und Tonaufzeichnung beschränkt sich aber auf bereits überwachte Orte wie Flughäfen und Bahnhöfe. Eine Überwachung von privaten Grundstücken wie in New York wäre unzulässig. Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt.
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