Gesichtserkennung und BewegungsprofilGroßbritannien will ausländische Straftäter:innen mit Smartwatches überwachen

Fünf Mal täglich können Personen, die auf ihre Gerichtsverfahren oder ihre Abschiebung warten, von einer App zum Scan ihres Gesichtes aufgefordert werden. Zusammen mit Standortdaten werden die Informationen bis zu sechs Jahre von der Gefängnisverwaltung gespeichert.

Das linek Handgelenk eines Radfahrers mit einer Smartwatch von Sony.
Die Smartwatch scannt das Gesicht der Betroffenen und protokolliert ihren Standort (Symboldbild). CC-BY 2.0 Stiftelsen Elektronikkbransjen

Das britische Justizministerium will verurteilte Straftäter:innen mithilfe von ablegbaren Smartwatches verfolgen. Das berichtet der Guardian unter Berufung auf Pläne der Gefängnisverwaltung. Die Praxis soll demnach ausschließlich ausländische Straftäter:innen („Foreign National Offenders“) betreffen, die auf ihre Gerichtsverfahren oder ihre Abschiebung warten. Außerdem würden damit Ausgangssperren und Betretungsverbote für bestimmte Regionen durchgesetzt.

Alternativ könnte auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet werden. Mit beiden Systemen will das Justizministerium in den kommenden drei Jahren rund 21.400 Personen beobachten, dies sind rund 6.000 mehr als im März 2022, heißt es in einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Juni diesen Jahres. Wenn die Überwachten ihre Kautionsauflagen verletzen, informiert die Gefängnisverwaltung das Innenministerium für weitere Maßnahmen.

Aufforderung zum Scan erfolgt zufällig

Die Regierung bezeichnet die neue Form der Überwachung als kosteneffiziente Alternative zur Inhaftierung. Damit solle die Öffentlichkeit geschützt und die Gefahr der Rückfälligkeit verringert werden. Das System werde nicht für Asylsuchende eingesetzt, sagte das Innenministerium dem Guardian.

Die Betroffenen müssen bis zu fünf Mal am Tag ihr Gesicht mit den Uhren scannen und dazu über eine App den Standort mitteilen. Die Aufforderung hierzu kann jederzeit per Zufallsprinzip erfolgen. Eine Gesichtserkennungstechnologie bestätigt dann die Übereinstimmung mit der Person. Dazu werden die aufgenommenen Fotos mit Gesichtsbildern in polizeilichen Datenbanken abgeglichen. Schlägt dies fehl, erfolgt eine manuelle Überprüfung. Diese Prozedur könnte dann durch eine Beamt:in vorgenommen werden.

Das Foto wird mit weiteren Informationen angereichert und gespeichert, darunter Name, Geburtsdatum und Nationalität der Betroffenen. Sämtliche Daten würden bis zu sechs Jahre lang aufgehoben. Neben dem Innen- und dem Justizministerium darf auch die Polizei darauf zugreifen. Die Überwachung soll über den Satellitenverfolgungsdienst des Innenministeriums erfolgen.

Ursprünglich vorgesehenes System zurückgezogen

Das System soll in den kommenden Monaten im Königreich eingeführt werden, die Kosten werden mit rund sechs Millionen Pfund (rund sieben Millionen Euro) angegeben. Ursprünglich wollte die Gefängnisverwaltung die Smartwatches von der Firma G4S beschaffen, die auch für die elektronischen Fußfesseln zuständig ist. Ein bis Ende 2020 entwickeltes System wurde von der Behörde als zu diesem Zeitpunkt marktreif angesehen, von besonderem Interesse war die Genauigkeit der Gesichtserkennung.

Ein Jahr später entschied das Justizministerium, die Smartwatches von G4S nicht mehr weiterverfolgen zu wollen. Zur Begründung hieß es, das Betriebssystem entspreche „nicht den staatlichen Cybersicherheitsstandards“. Die Geräte kauft die Regierung jetzt von dem britischen Technologieunternehmen Buddi Limited, das auf Hausnotrufe mithilfe von Smartwatches spezialisiert ist.

Der Vertrag für die „Elektronische Überwachung nicht eingebauter Geräte“ mit Buddi ist öffentlich einsehbar, die Anzahl der zu liefernden Geräte ist dort jedoch geschwärzt. Dort findet sich auch kein Hinweis auf etwaige Risikobewertungen, die vor der Entscheidung für die Maßnahme erstellt worden sind. Damit hätten die Ministerien etwa feststellen können, ob es angemessen ist, ausländische Straftäter:innen derart zu überwachen.

„Seismischer Umbruch durch Einführung von GPS-Geräten“

Allerdings hatte das Innenministerium im vergangenen Jahr eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen, die Privacy International per Informationsfreiheitsanfrage zugänglich gemacht hat. Die Organisation ist auf Menschenrechte im digitalen Raum spezialisiert und hat im Mai eine Stellungnahme zu den Plänen abgegeben.

„Der seismische Umbruch, der durch die Einführung von GPS-Geräten ausgelöst wurde, kann nicht kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, kritisiert Privacy International. Das System geht damit über die bloße Überwachung von Kautionsverletzungen mithilfe elektronischer Überwachung hinaus, wie sie im Gesetz vorgesehen ist.

Die Betroffenen sind für die Betriebsbereitschaft der Smartwatch verantwortlich. Diese müssen täglich für mehrere Stunden geladen werden. Störungen am Gerät oder dem Batteriesystem könnten den Migrant:innen als Verstöße gegen die Kautionsauflagen ausgelegt werden, warnt Privacy International. Dies werfe die Frage auf, wie die Betroffenen diese Fehler korrigieren können, die dann in ihrer Einwanderungsakte gespeichert sind.

Dauerhafte Überwachung verschlechtert psychische Gesundheit

Durch ihre undurchsichtigen Technologien und Algorithmen erleichtern private Firmen die staatliche Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, kritisiert die Rechtsanwältin und Rechtsberaterin von Privacy International, Lucie Audibert, gegenüber dem Guardian. Kein anderes Land in Europa setze eine derart entmenschlichende und invasive Technologie gegen Migrant:innen ein.

Die Zeitung zitiert auch den Dozenten für Kriminologie an der Birkbeck University of London, Dr. Monish Bhatia. Er warnt beim verpflichtenden Tragen von Smartwatches mit Gesichtserkennung vor Symptomen wie Angstzuständen, Depressionen, Suizidgedanken und einer allgemeinen Verschlechterung der psychischen Gesundheit.

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5 Ergänzungen

  1. Die Verschlechterung des (psychischen) Gesundheitszustandes ist doch Teil des Programms.

    Es geht schlicht darum Ausländer emotionell fertig zu machen, dabei geht man durchaus auch ganz bewusst das Risiko ein das sich Betroffenen umbringen

    Das ganze passt auch sehr gut zusammen mit den bisherigen Programmen wie Asylwerber irgendwo in Afrika zu verschleppen und diesen jede Rechte zu nehmen.

    Anzumerken da das Thema Hass durch Vorfälle in Österreich aktuell ist, wo bleibt hier der Aufschrei gegen Hass, oder ist das eine sogenannter gesunder Hass zur Befriedigung niederer Instinkte?

  2. Warum eigentlich nur Ausländer? Hängt das wieder mit der im angelsächsischen Raum (z.B. auch USA) weit verbreiteten Rechtsmeinung zusammen, dass Grundrechte den eigenen Bürgern vorbehalten sind, aber Nicht-Bürger praktisch Freiwild für Überwachung und Entrechtung sind? Deutschland scheint ja die krasse Ausnahme zu sein, wenn es fast sämtliche Rechte des Grundgesetzes – mit Ausnahme des Wahlrechts – allen Einwohnern und oft auch Nicht-Einwohnern zuspricht, und nicht nur den Bundesbürgern.

    1. An Mr. Tea, 7. August 2022 um 13:25 Uhr

      Das sollte nicht die Ausnahme sein, sondern die Regel bei Achtung der Allgemeinen Menschenrechte.

      Allerdings gibt es auch in Deutschland Probleme unter anderem im Gesundheitswesen:

      Geflüchtete in Österreich fühlen sich gesünder
      https://science.orf.at/stories/3214479/

      Was mir persönlich unbegreiflich ist, der Hauptfluchtgrund liegt noch immer in der massiven Verletzung der allgemeinen Menschenrechte. Wir geben sehr viel Geld aus das die Menschen erst gar nicht nach Europa kommen, ebenso für den Grenzschutz und dann auch noch für jene die in Europa Zuflucht gefunden haben.

      Wo aber bleibt jene Initiative das in den Herkunftsländern die Allgemeinen Menschenrechte durchgesetzt werden? Diese gibt es schlicht nicht! Da können ein paar Disputen ganze Völker und Nationen terrorisieren, und wir baden das dann aus, das kann es auch nicht ganz sein!

      Anzumerken ist, das die allgemeinen Menschenrechte kein Selbstzweck sind, sondern der Garant für Fortschritt und Entwicklung. Die Wahrung der Allgemeinen Menschenrechte wäre somit im ureigensten Interesse der Völker und Nationen selbst.

    2. Ausländer dürfen in Deutschland etwas mehr überwacht werden s. Ausländerzentralregister. Die EU hat Deutschland angemahnt diese Datenbank nur für Ausländer aus Drittstaaten anzuwenden. Ausländische EU-Bürger dürfen dort nicht erfasst werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.