Das Bundeskartellamt hat heute zwei Verfahren gegen Google und den Mutterkonzern Alphabet nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Mit dem neuen kartellrechtlichen Instrument hatte die Behörde in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook und Amazon Ermittlungen aufgenommen.
Grundlage für die Verfahren ist die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das im Januar in Kraft getreten ist. Eine zentrale neue Vorschrift erlaubt der Behörde ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Marktübergreifende Bedeutung
Im ersten der zwei Verfahren will die Kartellbehörde feststellen lassen, dass Google eine marktübergreifende Bedeutung hat. Ein Anhaltspunkt für eine solche ist beispielsweise ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem.
„Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht“, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Entsprechende Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar, heißt es weiter vom Kartellamt.
Das zweite Verfahren überprüft die Bedingungen, unter denen Google Daten verarbeitet. Das Geschäftsmodell von Google baue ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf. Google habe hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten, heißt es in der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes. „Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen“, so Mundt.
Wahlmöglichkeiten für Verbraucher:innen
Das Bundeskartellamt wird dabei überprüfen, inwiefern die Datenverarbeitungsbedingungen Google die Möglichkeit zu einem weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenaustausch und -abgleich einräumen. Dabei will die Aufsichtsbehörde auch klären, in welcher Form Daten der Nutzer:innen, die Google etwa über seine Werbedienste auf Webseiten und in Apps Dritter erhebt, davon betroffen sind.
Relevant für die kartellrechtliche Bewertung sei darüber hinaus, welche Auswahl die Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich der Datenverarbeitung von Google tatsächlich treffen können. Der Schutz der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher:innen sei ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts.
Ein Google-Sprecher sagte gegenüber der dpa, man werde „umfänglich mit der deutschen Wettbewerbsbehörde kooperieren“ und ihre Fragen beantworten. Alternativlos sei Google in Deutschland nicht: „Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben bei Online-Diensten eine riesige Auswahl“, so der Sprecher.
Verfahren gegen große Digitalkonzerne
Das Bundeskartellamt unter Andreas Mundt hat eine Fülle von Verfahren gegen die großen Digitalkonzerne eingeleitet. Schon seit fünf Jahren gehen die Marktwächter gegen Facebook vor. In diesem Jahr folgte ein Verfahren gegen Amazon und nun auch gegen Google. Aber auch anderen Digitalthemen wie spionierenden Smart-TVs oder Messengern hat sich die Behörde in den letzten Jahren angenommen.
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