Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Messenger-Apps wie WhatsApp, Telegram oder Facebook-Messenger eingeleitet. Die Behörde vermutet Verstöße gegen Verbraucherrechte, teilte sie heute in einer Pressemitteilung mit. Die Untersuchung der Messenger-Branche bezieht sich auf Medienberichte über wiederholte Verstöße gegen die Datenschutzrechte der Nutzer:innen.
Eine Sektoruntersuchung kann das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben bei „begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften“ durchführen, wenn „erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen“, die sehr viele Verbraucher:innen betreffen. Das Bundeskartellamt sieht diese Schwelle im Bereich der Kommunikationsanwendungen überschritten, da die Chat-Programme durch die Verbreitung von Smartphones zum digitalen Alltag geworden sind.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, kündigte an, dass bei der Untersuchung auch die Frage der Interoperabilität, also der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Messenger-Diensten, eine Rolle spielen wird:
Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind. Wir wollen darüber und über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte.
Trotz datenschutzfreundlicher Alternativen wie Threema oder Signal wird der Messenger-Markt in Deutschland von Facebooks WhatsApp dominiert. Verbraucherschützer:innen und Wettbebewerbsrechtler:innen hegen die Hoffnung, dass es Menschen leichter fallen würde, den datenhungrigen Kommunikationsdienst zu wechseln, wenn sie dadurch nicht die Möglichkeit verlieren würden, mit ihren alten Kontakten in Verbindung zu bleiben. Als positives Beispiel wird hier häufig das Mail-Protokoll hervorgehoben, das es Menschen ermöglicht, unabhängig von ihrem Mail-Anbieter miteinander zu kommunizieren.
Untersuchung ohne Eingriffsbefugnisse
Für die Untersuchung wird das Bundeskartellamt in den kommenden Monaten Expert:innen und Menschen aus der Branche interviewen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung sollen auch eine verändernde Wirkung haben. Datenschutzfreundliche Alternativen im Messenger-Markt sollen durch die Untersuchung aus verbraucherrechtlicher Sicht gefördert und vermehrt genutzt werden, teilte das Bundeskartellamt in seiner Pressemitteilung mit.
Im Bereich des Verbraucherschutzes kann das Bundeskartellamt nicht direkt gegen eventuell aufgedeckte Verstöße vorgehen. Da die Große Koalition die mehrfach diskutierte Idee, dass Amt auch mit Befugnissen im Bereich des Verbraucherschutzes auszustatten, verworfen hat, kann es behördliche Verfügungen nur bei Wettbewerbsverstößen aussprechen. Dennoch erhofft sich das Bundeskartellamt von der öffentlichen Vorstellung der Ergebnisse der Sektoruntersuchung in einigen Monaten einen Anstoß zur Verbesserung der Verbraucherrechte bei Messenger-Apps.
