Digitale GewaltEU-Richtlinie könnte Betroffene besser schützen

Digitale Gewalt wie Cyberstalking ist ein globales Problem. Bis Jahresende will die EU-Kommission entscheiden, ob sie eine neue Richtlinie für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorlegen wird. Expert*innen drängen zum Handeln.

Überwachungskamera vor blauem Himmel
Stalkerware ermöglicht es Täter*innen, alle Aktivitäten der Betroffenen auf ihrem Smartphone zu überwachen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Michael Jakubowski

Digitale Gewalt ist ein globales Problem. Schätzungen zufolge hat jede zehnte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr bereits mindestens einmal Cybergewalt unterschiedlicher Form erlebt. Ob Cyberstalking, gegen den Willen veröffentlichte Nacktbilder oder Hassrede im Internet – digitale Gewalt kann unterschiedliche Formen und nicht selten traumatische Folgen für Betroffene haben. Oft ist es jedoch schwer, gegen Taten wie Cyberstalking vorzugehen. Weder Täter*innen noch Unternehmen, die beispielsweise Stalkerware zur Überwachung anderer Personen vertreiben, werden ausreichend zur Rechenschaft gezogen.

Eine Initiative der EU-Kommission zur Verhinderung und Bekämpfung spezifischer Formen geschlechtsspezifischer Gewalt soll dem Problem entgegentreten. Noch hat sich die Kommission allerdings nicht darauf festgelegt, ob sie gesetzliche Maßnahmen vorschlagen will oder ob sie es bei unverbindlichen Empfehlungen belässt.

In einem kürzlich von Cybersicherheits-Unternehmen Kaspersky veranstalteten Panel diskutierten Expert*innen aus den Bereichen Politik, Justiz und Cybersicherheit über mögliche Regulierungsmaßnahmen gegen digitale Bespitzelung und andere Formen geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt.

Hoffnung auf neue EU-Richtlinie

Bereits 2011 hatte der Europarat eine Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorgelegt, die 2014 als sogenannte “Istanbul-Konvention” in Kraft getreten ist. Diese verpflichtet alle unterzeichnenden EU-Mitgliedstaaten, gegen sämtliche Formen von Gewalt vorzugehen, insbesondere häusliche Gewalt.

Im März 2020 veröffentlichte die EU-Kommission eine Gleichstellungsstrategie 2020-2025, darin kündigte sie weitere Schritte zur Erfüllung der Ziele der Istanbul-Konvention an. Eine der Möglichkeiten, die die Kommission in einer Folgeabschätzung im Dezember 2020 in Betracht zog, ist eine eigene EU-Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, darunter auch digitalen Übergriffen. Sie soll verbindliche Mindeststandards für alle EU-Staaten festlegen und den bestehenden Rechtsrahmen für Content-Regulierung ergänzen. Alternativ dazu überlegt die Kommission aber, bloß unverbindliche Schritte zu setzen. Entscheiden will die Kommission darüber bis Ende 2021.

Digitale Gewalt ist ein Phänomen, welches durch die zunehmende Technologisierung zwar erst in den letzten Jahren entstanden ist, jedoch geht sie oft mit Gewaltformen des realen Lebens einher. Täter*innen stammen dabei häufig aus dem unmittelbaren Umfeld der Betroffenen oder leben sogar mit ihnen unter einem Dach. „Vor ein paar Jahren war Gewalt gegen Frauen, die wir vor Gericht sahen, rein körperlich“, sagt auch Cláudia Pina, die im European Judicial Cybercrime Network (EJCN) tätig ist, bei der Panel-Diskussion. Durch die Digitalisierung habe auch digitale Gewalt zugenommen. Dabei seien viele der Fälle nicht einmal erfasst und die Dunkelziffer betroffener Personen hoch.

Pina vermutet, die häufigsten Fälle digitaler Gewalt gegen Frauen, die tatsächlich vor Gericht landen, seien jene, in denen Täter*innen intime Bilder von Betroffenen ins Netz stellen. Jedoch sei selbst ein gerichtliches Urteil – sofern dieses zustande kommt – nicht immer ausreichend, wenn das veröffentlichte Material weiterhin im Internet aufrufbar ist. Fälle wie diese können dabei auch mit der Überwachung Betroffener durch Stalkerware einhergehen. Eine Möglichkeit für Hilfestellungen und Austausch für Betroffene, die gegen ihren Willen veröffentlichte Nacktbilder von sich im Internet entdecken, können dabei Plattformen wie ANNA NACKT bieten.

Stalkerware als “eklatanter Verstoß” gegen Regelungen

Stalkerware sind jede Form von Software, Apps und Geräten, die Personen nutzen, um heimlich das Privatleben einer anderen Person auszuspionieren. Dabei können Täter*innen in manchen Fällen das gesamte Mobilgerät überwachen – von Suchanfragen im Internet, Standortinformationen, Textnachrichten über private Fotos bis hin zu Anrufen. Die Programme sind dabei einfach zu bekommen und laufen oft unscheinbar auf den Geräten der Ausspionierten.

Laut deutscher Gesetzesgebung ist das Ausspähen von Daten anderer verboten. Was jedoch, wenn Betroffene diese Form digitaler Überwachung gar nicht erst bemerken? Laut einer Analyse von Kaspersky waren 2020 weltweit 53.870 Nutzer*innen von Malware oder dem Einsatz von Stalkerware betroffen. Deutschland lag mit 1.574 Betroffenen im weltweiten Ranking auf Platz sechs. Allerdings legt Kaspersky nicht offen, wie viele Menschen pro Land ihre Software nutzen, so dass eine Einordnung der Zahlen im Gesamtkontext nicht möglich ist.

Eines der größten Probleme an Stalkerware sei ihre legale Beschaffungsweise, so Christina Jankowski, Managerin bei Kaspersky. „Wir erkennen Stalkerware, weil sie sich wie Spyware verhält, aber wir können sie nicht als Malware bezeichnen, da es sich bei Stalkerware um eine legale Anwendung handelt. Es ist eine legale Software, die jede Person im Internet finden kann,“ sagt sie. Etwa werde Stalkerware oft fälschlicherweise als elterliche Kontroll-App vermarktet. Die EU-Abgeordnete Alessandra Moretti ergänzt, dass diese Software gezielt an Täter*innen vermarktet würde: „Ich finde es paradox, dass Stalkerware in einer Zeit, in der es für alles Regelungen zum Schutz der Privatsphäre gibt, so eklatant dagegen verstößt.“

Gegenmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen

Alle vier Expertinnen des Panels fordern neue Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen. Cláudia Pina betont, Stalkerware und andere Formen von Cybergewalt zu kriminalisieren, sei nicht genug. Es brauche zivil- und gewerberechtliche Regelungen, die sich an die Tech-Industrie richten. Behörden müssen mit Online-Dienstleistern und dem privaten Sektor zusammenarbeiten, damit illegale Inhalte aus dem Netz gelöscht werden. Gemeint sind hier auch Dienstleister wie Paypal, über die Stalkerware-Firmen nach wie vor ihre Zahlungen abwickeln können.

Zentral sei auch, das Bewusstsein der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden zu schärfen. Darüber hinaus sei die Aufklärung von Bürger*innen und Betroffenen wichtig. Auch die präventive Arbeit gegen Täter*innen und die Erziehung der eigenen Söhne spiele eine Rolle, so Alessandra Pauncz, Geschäftsführerin des European Network for the Work with Perpetrators of Domestic Violence.

Dabei betonen die Rednerinnen die Zusammenarbeit diverser Akteur*innen wie NGOs und Tech-Unternehmen. So hat das Cybersicherheitsunternehmen Kaspersky zusammen mit anderen Partner*innen bereits 2019 die Koalition gegen Stalkerware ins Leben gerufen. Außerdem entstand aus der Zusammenarbeit diverser Akteur*innen das Projekt DeStalk, das vor allem öffentliche Dienste und Institutionen sowie Verwaltungen in ihrer Arbeit gegen Cybergewalt und damit auch die EU-Kommission in ihrem Vorhaben unterstützen soll.

Auch ein Anti-Stalkerware-Tool namens TinyCheck brachte Kaspersky vergangenes Jahr auf den Markt. Auf der Webseite des Unternehmens finden potentiell Betroffene von Stalkerware und digitaler Gewalt außerdem Maßnahmen zum Schutz vor den Programmen und Tipps, wie sie diese sicher entfernen können, ohne sich in noch gefährlichere Situationen zu begeben.

EU-Abgeordnete Alessandra Moretti hob in der Diskussion vor allem die derzeit diskutierten Regulierungen auf europäischer Ebene hervor. Die Gleichstellungsstrategie 2020-2025 markiere “einen Wendepunkt” für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Nun liegt es an der EU-Kommission, einen Vorschlag zu machen.

Offen bleibt damit nicht nur, ob es überhaupt neue gesetzliche Regelungen geben wird. Auch die Frage, wie man geschlechtsspezifische Gewalt online und offline jenseits der Grenzen der EU bekämpfen kann, bleibt vorerst unbeantwortet.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.