Corona-SchnelltestsDeine Personalausweisnummer geht kein Testzentrum etwas an

Viele Schnelltestzentren verlangen bei der Anmeldung die Personalausweis- oder Reisepassnummer als Pflichtfeld. Diese musst und solltest Du nicht angeben. Mit einem einfachen Trick kannst Du Dich dagegen wehren.

Corona-Testzentrum
Corona-Schnelltests gehören mittlerweile zum Alltag. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Reichwein

Als Teil der „Öffnungsdebatte“ gibt es gerade überall im Land Schnelltest-Zentren. Das Versprechen ist, sich mal schnell (zumindest in Städten) „freitesten“ zu lassen, um anschließend Einkaufen oder die Außengastronomie besuchen zu können. Seitdem sich herumgesprochen hat, dass mangels Aufsicht und Kontrolle ein solches Testzentrum eine sprudelnde Geldquelle ist, gibt es dieses „Zentren“ zumindest in Großstädten mittlerweile  an jeder Ecke und in jedem frei stehenden Ladenlokal.

In der Regel muss man in Berlin keine Terminplanung mehr vornehmen. QR-Code an der Tür oder am Schnelltest-Bike eingescannen und das Formular mit persönlichen Daten ausfüllen reicht, um sofort einen Test zu bekommen. Mehrere Tests zeigten mir, dass dabei auch Gesetze der Schwerkraft Zeit ausgesetzt werden. Denn die negativen Testergebnisse lagen direkt schon vor, als ich die Ladenlokale nach einem Abstrich verlassen hatte. Aber das ist eine andere Debatte.

Einige Schnelltestzentren nutzen eine Software, die zusätzlich zu den üblichen erhobenen persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Mail- und Wohnadressse auch die Nummer eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses als Pflichtfeld abfragt. Das ist eine sehr sensible Information, die nicht in fremde Hände gehört, denn sie lädt zum Missbrauch ein. Aber ist das überhaupt legal und notwendig, in Zeiten von zahlreichen Sicherheitslücken bei Schnelltest-Infrastrukturen?

„Bürgertestung“ benötigt keine Personalausweisnummer

Die Landesdatenschutzbeaufragte Berlin erklärt gegenüber netzpolitik.org über einen Sprecher, dass für die sogenannte „Bürgertestung“ nach § 4a TestV „keine generelle Erforderlichkeit der Abfrage der Personalausweisnummer“ gesehen wird. Die Zuordnung eines Testergebnisses zu einer bestimmten Person dürfte schon mittels Vorname/Name, Anschrift und Geburtsdatum möglich sein.

Bei verpflichtenden und kostenpflichtigen PCR-Tests vor einer (Flug-)Reise könnte die Abfrage der Personalausweis bzw. Reisepassnummer für eine Zuordnung sinnvoll und rechtens sein. Aber die Antigen-Schnelltests im Rahmen der kostenlosen „Bürgertestung“ sind etwas anderes. Zumal es hier keine richtige informierte Einwilligung gibt und kein berechtigtes Interesse vorliegt.

Was also tun, wenn man das nächste Mal vor einem Schnelltest-Zentrum steht und ein Pflichtfeld diese Abfrage verlangt?

Behördlich und juristisch korrekt erklärt die Landesdatenschutzbeauftragte, dass „nicht erforderliche personenbezogene Daten auch nicht verpflichtend abgefordert werden dürfen“. Betroffene hätten also datenschutzrechtlich gesehen die Möglichkeit, die Angabe der Personalausweisnummer zu verweigern.

Wie erklärt man das aber einem Formular-Pflichtfeld oder dem Testzentrum-Betreiber, der kurzfristig mit einem Youtube-Video auf Schnelltest-Dienstleister umgeschult und sich dafür eine Software-Infrastruktur von einem Dienstleister organisiert hat?

Ich habe mir angewöhnt, in diesen Fällen nicht zu verhandeln und fülle das Feld aus, aber nicht mit meiner richtigen Personalausweisnummer. Einige Zahlendreher lassen meine Daten nach der üblichen kurzen Verifizierung am Eingang echt aussehen und ich brauche keine Angst haben, dass meine sehr persönlichen Daten beim nächsten Datenschutz-Gau kopiert und missbraucht werden können. Das geht natürlich auch in Kombination mit Buchstabendrehern im Namen, Geburtsdatum oder Adresse. Die Mailadresse sollte aber auf jeden Fall richtig ausgeschrieben werden, sonst bekommt man ja kein Ergebnis zugeschickt.

Wir hätten noch gerne die Meinung einiger Schnelltest-Dienstleister und der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in diesem Beitrag untergebracht. Wir haben aber bislang keine Antworten auf unsere Anfragen erhalten.

22 Ergänzungen

  1. Was kann man denn alles mit der Nummer anstellen?
    Das einzige mal, wo ich diese Nummer angeben musste, war für die Alterverifikation bei Sky.

      1. @Markus
        „Verträge in Deinem Namen abschließen.“
        Dazu braucht es keine Ausweisnummer.
        Mindestens 90% derjenigen Verträge die ich abgeschlossen habe (und das sind ob meines Alters schon einige), wurden mit maximal dem Geburtsdatum im Zusammenhang mit Namen und Anschrift abgeschlossen.
        Dabei kommt meisst der Validator der Schufa zum EInsatz.
        Mittlerweile bieten so ziemlich alle Auskunfteien diese Schnittstelle an.Eine schöne Übersicht:
        https://alseda.eu/de/produkte/s2s/ – unten unter Funktionalität…

        @joachim:
        „Allerdings ist die Ausweisnummer mehrfach mit Prüfnummern so gesichert,“
        Und selbst wenn. Es gibt Generatoren, die die Nummern frei generieren.
        So wie die gefäschten USt-Ids, kannst Du nur prüfen, ob die valide sind. Einen Prüfung oder gar Auskunft aus dem Zentralregister ob die Daten stimmen gibt es nicht.

        Schönes Wochenende!

      2. Eure Warnungen sind völlig korrekt und richtig. Allerdings muss ich Zugeständnisse machen, wenn ich in den Urlaub will. Griechenland beispielsweise verlangt einen negativen Antigentest mit Personalausweisnummer.

  2. Ich arbeite selber in einem Corona Testzentrum, wo wir unsere Kunden auch nach der Personalausweisnummer fragen. Es hat sich bestätigt, dass es besonders bei Reisen hilfreich ist, wenn auf einem Test-Befundblatt oder auf einem Reisezertifikat die Ausweisnummer angegeben ist, da so die Zollbeamten die Dokumente rasch kontrollieren können.
    Die Nummer von Reisepass oder Ausweis erheben wir jedoch nur auf freiwilliger Basis und nur für Auslandsreisen. Sie für sämtliche Tests verpflichtend zu machen halte ich für eine gefährliche Art vorauseilenden Gehorsams, was die Datensammelei angeht. Solche Testzentren haben offenbar nichts von Datensparsamkeit (bzw. Datenschutz im Allgemeinen) verstanden. Deshalb würde ich von einem Test in einem solchen Zetrum eher abraten.

  3. Bei unseren Testzentrum DRK wird die Ausweisnummer nur für Auslandsreisen abgefragt. Alles Andere kann man wie man will eintragen, es wird nicht kontrolliert. Im Anschluss bekommt man den Schein.

  4. „in diesen Fällen nicht zu verhandeln“ finde ich absolut korrekt. Ich würde das „begründeten zivilen Ungehorsam“ nennen.

    Allerdings ist die Ausweisnummer mehrfach mit Prüfnummern so gesichert, dass auch eine Vertauschung (oder nahezu jede Änderung) von Ziffern auffällt. Jedenfalls wenn das Testzentrum eine einigermaßen vertrauenswürdige Software verwendet.

    Fällt das nicht auf, so mache ich mir doch weit mehr Sorgen um meine Daten, als durch das Pflichtfeld „Personalausweisnummer“. Denn dann verwendet das Testzentrum Spielzeugsoftware. Und da ist gar nichts mehr sicher.

      1. Schluck.

        (
        Ist das jetzt positiv, dass die offensichtlich nicht wissen, was sie tun oder ist das gefährlich, wo der Perso ja inzwischen andauernd unberechtigt, also illegal(!) verlangt wird?

        So oder so, vielen Dank Markus Beckedahl (nicht nur für dies hier!). Aber – nun nur meine Interpretation – müssen die denn keine Gelegenheit auslassen, wirklich alle Vorurteile zur Digitalkompetenz der „Administration“ zu bestätigen? Mano, ich hätte doch wirklich gerne mal eine kompetente, sich an Gesetze und Regeln haltende Regierung und zugehörige Behörden.
        )

          1. @iamauser In manchen Bundesländern werden nach vorsätzlicher Falschangabe von Kontaktdaten Bußgelder verhängt (BW 50,00, Bayern 250,00, Berlin 100-1000). Ob das auch bei Testzentren passiert, weiß ich nicht, aber im Prinzip wäre es möglich. In Berlin steht es in [4] § 5 Abs. 3

            [1] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/bussgelder-fuer-falsche-angabe-von-kontaktdaten/
            [2] https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-gaestelisten-bussgeld-1.5051923
            [3] Seite 3 https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/206/baymbl-2021-206.pdf
            [4] § 5 Abs. 1,2,4 + § 5 Abs. 3 https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/

        1. Wenn das Eingabefeld es erlaubt/erlauben würde oder speziell bei einem Echten Formular würde ich die Entsprechende Frage mit:

          Personalausweisnummer: geht-euch-nix-an

          Beantworten. Damit ist zumindest klar was man dazu meint.

          Natürlich kann man das Online beliebig kompliziert gestalten und diese Eingabe auch nicht zulassen. Was wohl viele tun werden oder?

          Aber man kann es versuchen wenn es mit Zahlendrehern nicht klappt. Wenn dann einer mit Bußgeld meckern wollte muß er die Eingabe vorweisen und die sagt klar was Sache ist. Geht-Euch-Nix-An! Ich denke mir zumindest das es dann reichen müßte auf den Entsprechenden Paragraphen zu verweisen.

  5. §7 TestV
    6) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung legt spätestens bis zum 22. März 2021 im Benehmen mit den maßgeblichen Verbänden der Ärzte und Einrichtungen, die Leistungen der Labordiagnostik erbringen, dem DeutschenStädte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag das Nähere fest über
    1. die von den Leistungserbringern für die Abrechnung und für Zwecke des § 16 an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übermittelnden Angaben und die für den Nachweis der korrekten Abrechnung notwendigen >>>> Auftrags- und Leistungsdokumentation,…“

    Daraus geht überhaupt nicht hervor, welches Daten von den Testzentren überhaupt erhoben werden sollen ! Das wüsste ich gerne.

  6. @Mandarin:
    „Ob das auch bei Testzentren passiert, weiß ich nicht, aber im Prinzip wäre es möglich. In Berlin steht es in [4] § 5 Abs. 3“
    Ganz andere Baustelle.

    50-500 € bei Verstoss gegen die Identitätsprüfung nach §6. Dort heisst es:
    „Ist die getestete Person derjenigen Person, die den Test durchgeführt oder, im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2, beaufsichtigt hat, nicht persönlich bekannt, ist vor Ausstellung der Bescheinigung die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.“

    Ganz wichtig: Das Letzte Wort.

    @Netzpolitik: Warum kann ich nicht auf Mandarin antworten? Der Antwortlink verweist auf Dieter.

    1. Die ganze Sache wird natürlich egal sein sobald wieder ohne Test (fast) alles erlaubt ist. Und zum Glück!

  7. Passt zwar nicht ganz zu diesem sehr guten Artikel und Empfehlungen. Als Ergänzung kann gesehen werden, dass beim Anmelden für einen Termin die Internetseiten sehr häufig Tracker-verseucht sind, viele mit google-Tracker. Das ist auch ein erheblicher Eingriff in die Privatshähre.
    Mit diesem kleinen Tool https://webbkoll.dataskydd.net/de kann geprüft werden, was so im Hintergrund bei der Anmeldung (schief-)läuft…

  8. Es ist richtig, dass das kein Pflichtfeld sein muss. Da aber auch wir immer wieder Personen haben die es mehrfach in den Städten gibt – gleicher Vor- und Nachname – macht es durchaus Sinn, um hier eine unnötige Fehlerquelle zu vermeiden. Klar haben wir auch am CheckIN die Ausweis-Kontrolle – aber wenn vor dem Zelt 50 Leute stehen und es schneller gehen muss, passieren immer wieder Fehler, sprich „Max Müller 1“ wird als „Max Müller 2“ eingecheckt, der falsche Max Müller erhält das Ergebnis und das Geschrei ist groß. Die Mitarbeiter am CheckIn prüfen ja in der Regel die Identität nur durch den Namen.
    Wir haben das zwar mittlerweile zusätzlich durch das Pflichteingabefeld – Geburtstag – beim CheckIN fast fehlerfrei hinbekommen, aber wo Menschen vor allem unter Stress arbeiten, kommt es leider immer wieder zu Fehlern. Bei uns liegt diese Quote allerdings weit unter 0,00x %.

  9. Es geht noch viel besser.
    Die Arztpraxis klatschte den ausgedruckten Krankenkassen Sticker der sonst auf Rezepten und Überweisungen steht auf den gelben Impfausweis.

  10. PCR Test geht nur mit Ausweisnummer oder wie soll man sonst die Kontrolle am Flughafen überstehen?

    Für die Auslandsreisen ohne PCR-Test – also mit Antigenschnelltest ist auch die Ausweisnummer erforderlich, da sonst das Testergebnis keine Gültigkeit hat.

  11. Darf mein Arbeitgeber der Anerkannter Anti-poc tester ist mir auch eine Bescheinigung für das Ausland zb. für nach Italien ausstellen? Und muss die AusweisNr. mit draus stehen?
    LG Martina

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.