Bundeskartellamt Der Fall Facebook geht in eine weitere Runde

Ein Like auf Instagram, ein „Gefällt mir“ auf Facebook oder einer Website mit „Like-Button“ und Facebook erstellt daraus ein Werbeprofil. Seit zwei Jahren versucht das Bundeskartellamt, dem einen Riegel vorzuschieben. Facebook legte Beschwerde ein – jetzt soll der EuGH entscheiden.

Facebook wird erstmal weiterhin Daten sammeln können. Glen Carrie

Facebooks Geschäftsmodell beruht auf gesammelten Daten. Sie bestehen nicht nur aus Informationen, die Nutzer:innen in dem sozialen Netzwerk direkt hinterlassen, der Konzern bündelt sie etwa mit Daten der konzerneigenen Dienste Instagram und WhatsApp sowie von Drittwebsites, die den Like-Button oder andere Facebook-Dienste einbinden.

Das Bundeskartellamt hat Facebook diese Praxis im Jahr 2019 untersagt – zumindest solange Nutzer:innen nicht zustimmen. Ohne deren Einwilligung sollen die Daten nicht mehr verknüpft werden dürfen. Seitdem ging es vor Gericht hin und her: vom Oberlandesgericht Düsseldorf über den Bundesgerichtshof und wieder zurück. Heute teilte das Oberlandesgericht nach der Verhandlung mit: Der Fall ist noch nicht abgehakt.

„Die Frage, ob Facebook seine marktbeherrschende Stellung als Anbieter auf dem bundesdeutschen Markt für soziale Netzwerke deshalb missbräuchlich ausnutzt, weil es die Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen die DSGVO erhebt und verwendet, kann ohne Anrufung des EuGH nicht entschieden werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Missbrauch von Marktmacht

Das Bundeskartellamt war nach dreijähriger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass der Konzern seine Marktmacht missbrauche, um Daten in großem Umfang zu sammeln und zu bündeln. Die Zustimmung der Nutzenden sei ungültig, weil sie nicht eindeutig informiert würden, wie die Daten verarbeitet werden. Das reiche nicht für eine derartig intensive Datenverarbeitung aus, sagte damals Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Dass die Nutzenden an sich keine Wahl hätten, außer der Verarbeitung der Daten zuzustimmen, verstoße außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Aus kartellrechtlicher Sicht wurde das Verhalten als „Ausbeutungsmissbrauch“ bewertet. Marktbeherrschende Unternehmen dürften die Gegenseite, in diesem Fall Facebook-Nutzende, nicht ausbeuten. In der Pressemitteilung hieß es damals: „Das gilt vor allem dann, wenn durch die Ausbeutung gleichzeitig auch Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz anhäufen können“. Die Wettbewerbsbehörde hatte 2019 eine „innere Entflechtung bei den Daten“ von Facebook verordnet.

Facebook widerspricht vor allem der Feststellung einer „marktbeherrschenden Stellung“. Das Unternehmen sieht sich in Konkurrenz mit Youtube, Snapchat und Twitter. Wettbewerber Facebooks würden ähnliche Datenverarbeitung nutzen. Die Transparenz gegenüber Facebook-Nutzenden hätte zudem eher zu- als abgenommen.

Ein langwieriger Prozess

Facebook hatte 2019 Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts eingelegt, der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das ordnete wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Verfügung eine Aufschiebung an. Der Bundesgerichtshof bestätigte wiederum in einem Eilverfahren den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook. Heute fand das Hauptverfahren wieder vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht statt, dass jetzt den europäischen Gerichtshof um eine Stellungnahme bitten möchte.

Die Verhandlung wird von den Kartellämtern anderer Länder genau beobachtet. Eine Entscheidung wird Signalwirkung weit über Deutschland hinaus haben. Der steigende Einfluss der Tech-Unternehmen durch Daten wirft dabei die grundsätzliche Frage auf, ob Kartellrecht unter Aspekten des Datenschutzes neu gedacht werden muss, sagt etwa der ehemalige Chef-Wettbewerbsökonom der Europäischen Kommission, Tommaso Valletti. Die Datensammlung von Unternehmen wie Facebook sei so groß, dass deren Geschäftsmodelle grundsätzlich betrachtet werden müssten.

1 Ergänzungen

  1. Solange, wie jedes öffentlich-rechtliche-unabhängige Medium von „sozialem“ Netzwerk spricht und jedes einzelne dieser (anderen) Medien benutzt um sich selbst oder seine Inhalte darzubieten, wird es sehr schwer werden, „für soziale Netzwerke deshalb missbräuchlich ausnutzt“ zu beweisen.

    Es gilt endlich den Zweit- Dritt- und sonstigen Medien aufzuzeigen, das Sie mit ihrem Tun dafür sorgen, das Nutzer:innen ausgeforscht, und m.E. digital gestalkt werden.
    Nur dann, wenn sich die innere Haltung derer, die dafür (viel) Geld bezahlen um diese (digitalen Stalking-) Daten zu verwerten, ändert, wird sich auch das Bild vom Messias der Sozialität wenden.

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