Polizei und soziale MedienDas dürfen Berliner Polizisten privat im Netz

Die neuen Social-Media-Richtlinien der Berliner Polizei sollen regeln, was Beamt:innen privat im Netz posten und liken. Sie gelten sogar für Chats und appellieren an die Verantwortung von Polizist:innen – auch wenn diese nicht in Uniform sind.

Mann mit Sonnenbrille fotografiert sich mit handy
Was dürfen Berliner Polizist:innen auf sozialen Medien posten? (Das Symbolbild zeigt irgendeine Person, vermutlich keinen Berliner Polizisten.) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Gursimrat Ganda

Die Berliner Polizei hat seit August eine neue Social-Media-Richtlinie. Die als „Merkblatt zur Nutzung sozialer Medien“ veröffentlichten Richtlinien geben Polizeibeamt:innen Hinweise für die Nutzung von Twitter, Facebook, Instagram und Co.

Solche Guidelines sind bei Unternehmen, Stiftungen und Behörden mittlerweile an der Tagesordnung. Sie regeln den Umgang mit privaten oder geschäftlichen Social-Media-Accounts und sollen die jeweilige Institution vor Ungemach schützen. Die nun veröffentlichten Regeln der Berliner Polizei richten sich an deren Mitarbeiter:innen und deren privaten Umgang im Netz. Für die behördlichen Accounts gelten nach Expertenmeinung weitaus strengere Maßstäbe und andere Regeln.

Begründet wird die Notwendigkeit der Guidelines (PDF) damit, dass die Nutzung sozialer Medien „im Einzelfall beträchtliche öffentliche Reaktionen“ erzeugen könne, die negative Auswirkungen auf den Account-Inhaber, Dritte, die Berliner Polizei oder die Polizei allgemein haben könnten. Damit räumt die Polizei ihrer eigenen Reputation einen sehr hohen Stellenwert in den Guidelines ein.

Richtlinien gelten auch für private Chats

Gelten sollen die Guidelines nicht nur für öffentlich sichtbare Accounts auf Twitter oder Instagram, sondern auch für private Chats und Messengergruppen. Auch sei es egal, ob eine Person einen Polizeibezug herstelle oder nicht, da dieser durch Dritte jederzeit hergestellt werden könnte.

Gleich im ersten Punkt werden die Beamt:innen darauf hingewiesen, dass ihre Postings straf-, zivil- und disziplinarrechtliche Folgen haben können. Dann wird an die Verantwortung appelliert und zum respektvollen Umgang in Diskussionen aufgerufen. Beamt:innen sollen auch Likes und dem Teilen von Inhalten „besondere Achtsamkeit“ schenken.

Private Social-Media-Aktivitäten sollen die Polizist:innen nicht über Dienstgeräte ausüben und private Accounts dürfen nicht für Ermittlungen genutzt werden.

Diese Checkliste sollen die Polizist:innen vor Veröffentlichung eines Beitrages im Kopf haben. - Alle Rechte vorbehalten Polizei Berlin

In einem zweiten Teil werden Vorgaben gemacht, wenn im Account eine Polizeizugehörigkeit erkennbar ist. In diesem Fall sollen die Accounts als „privat“ gekennzeichnet werden. Gleichzeitig wird den Beamt:innen die Nutzung des nun offiziellen Hashtags „#PolizeiBerlin“ ans Herz gelegt mit dem Wunsch „gemeinsam ein vielseitiges Bild“ der Behörde zu erzeugen. Darüber hinaus sollen die Polizist:innen keine dienstinternen Informationen, Aufnahmen von Tatorten oder Versammlungen veröffentlichen. Auf Fotos sollen sie auch prüfen, was im Hintergrund zu sehen ist.

Die Beamt:innen sollen „gern den Dialog mit ihrer Community“ pflegen, aber grundsätzlich alles als privat kennzeichnen und bei „konkreten Fragen“ auf die zuständigen Dienstbereiche und offiziellen Accounts verweisen. Journalistische Anfragen sollen immer mit der zuständigen Pressestelle besprochen werden.

Selbst die künstliche Erhöhung der eigenen Reichweite ist geregelt: Weil Glaubwürdigkeit und Seriösität das öffentliche Bild von Polizeiangehörigen prägen soll, sollen sie sich keine Follower kaufen, auch nicht für private Accounts. Werbung machen ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht für Genuss- und Suchtmittel, Waffen oder Uniformen.

Instacops werden gesondert untersucht

Ganz unabhängig von den Social-Media-Guidelines macht sich die Berliner Polizei auch Gedanken, wie sie mit Influencern in ihrer Behörde umgehen soll. Die interne Revision soll eine „Sonderprüfung Influencer“ erarbeiten, berichtet die Berliner Boulevardzeitung B.Z. Das betrifft unter anderem die „Instacops“ wie Lana Glam oder Melos Vanellope, denen teilweise Zehntausende auf Instagram folgen und die neben Fotos in Insta-Posen auch Bilder in Uniform posten.

2 Ergänzungen

    1. Er macht Werbung für Rechte Ordnung …äh Recht und Ordnung. –Was man nicht sehen will…

      „Eine bestimmte politische Gesinnung könne allerdings nur vermutet werden, weil der Ausgangstweet mehrdeutig sei, so die Polizei. Auch deswegen habe der Beitrag keine disziplinarrechtliche Relevanz.“ (taz)

      Diese sprachlichen Gratwanderungen, kalkulierte Mehrdeutigkeiten und Provokationen haben bei den neun Rechten System. Zum einen weiß Jeder, was /wirklich/ gemein ist, zum Anderen kann man sich feixend heraus reden und argumentieren, man habe es ja nicht /so/ gemeint.

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