Was vom Tage übrig bliebLadegeräte in Flammen! Peinliche Postings! Hier das Neueste!

Dänemark setzt auf Netzsperren gegen brennende Handyladegeräte, Facebook erleichtert die massenhafte Säuberung der eigenen Timeline und im Kampf um das Leistungsschutzrecht haben die Rechteinhaber:innen mal wieder verloren. Die besten Reste des Tages.

Graue Geometrie
Graue Geometrie: Der Himmel über Nordeuropa heute lässt zu Wünschen übrig CC-BY 4.0 netzpolitik.org

Denmark Mulls Blocking Amazon Over Sale of Dangerous Products (Bloomberg)
In Dänemark hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, dass künftig Netzsperren gegen Online-Händler wie Amazon erlaubt, wenn diese nicht ausreichend gegen gefährliche Angebote auf ihrer Plattform vorgehen. Die dänischen Behörden zeigten sich zuvor unzufrieden über die hohe Anzahl gefährlicher Produkte, die ungehindert verkauft werden können, etwa plötzlich in Flammen ausbrechende Handyladegeräte. Die Netzsperren möglich macht eine EU-Verordnung zum Verbraucher:innenschutz. Sie erlaubt dieses Mittel, wenn andere Schritte wie Mahnungen und Strafen nicht helfen.

Embarrassing teenage posts on Facebook? Now you can delete them (The Guardian)
Ein neues Werkzeug innerhalb von Facebooks Handy-Apps erlaubt es Nutzenden, peinliche Posts von früher in Bausch und Bogen zu löschen oder in ein privates Archiv zu stecken, wie der Konzern bekanntgab. Mit dem Tool kann man Posts aus einer bestimmten Zeit oder im Zusammenhang mit einer bestimmten Person filtern. Unklar ist allerdings, ob es diese Funktion nur innerhalb von Facebook-Apps geben wird oder ob sie auch in der mobilen oder Desktop-Version verfügbar ist. Gründer Mark Zuckerberg kann nun jedenfalls leichter ältere Posts löschen, in denen er selbst das Konzept der Privatsphäre für tot erklärt hat.

VG Media zieht Klage gegen Google zurück (Golem.de)
Im epochalen Kampf der Rechteinhaber:innen mit dem Internetkonzern Google um das Leistungsschutzrecht mussten erstere eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen. Die Verwertungsgesellschaft VG Media erklärte nach einem jahrelangen Rechtsstreit auf allen Ebenen um das 2013 in Deutschland eingeführte Gesetz einen Klageverzicht. Das Ringen um die Frage, ob Google den Presseverlagen etwas dafür schuldet, dass es auf ihre Seiten linkt, geht freilich munter weiter. Denn noch muss Deutschland die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen, die in Artikel 15 ein Leistungsschutzrecht vorsieht. Dann geht der Spaß von Neuem los.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.