EFF to U.N.: Ola Bini’s Case Highlights The Dangers of Vague Cybercrime Law (EFF)
Der Fall des schwedischen Softwareentwicklers Ola Bini zeigt die Gefahren von zu schwammig verfassten „Cybercrime“-Gesetzen, so die Electronic Frontier Foundation (EFF). Allein die Entwicklung von Programmen, die zu böswilligen Zwecken benutzt werden könnten, würde unter Strafe gestellt. Bini war am 11. April am Flughafen der ecuadorianischen Hauptstadt Quito verhaftet worden. Wenige Stunden vorher hatte die Innenministerin des Landes eine Pressekonferenz gegeben, in der sie ein hartes Durchgreifen gegen vermeintliche Hacker angekündigt hatte. Beweise für ihre Anschuldigungen nannte sie allerdings nicht.
Regierung kündigt Influencer-Gesetz an (ZDF)
Neue Geschäftsmodelle, neue Regeln: Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium plant ein Gesetz zur Kennzeichnung von Werbung in den Sozialen Medien, teilte Staatssekretär Gerd Billen dem ZDF mit: „Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen. Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird.“ Hintergrund ist die seit einem Gerichtsverfahren vorherrschende Verunsicherung unter Influencern. Häufig taggen sie inzwischen auch solche Beiträge als Werbung, für die gar keine Gegenleistung erbracht wurde.
OGH: Facebook-Musterklage endgültig zulässig (noyb)
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof endgültig eine Musterklage gegen Facebook zugelassen, hier geht es zum Urteil. Der Fall kann nun vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen starten. Verhandelt werden Grundfragen des Datenschutzes wie fehlende Zustimmungen von Nutzern zur Weitergabe von Daten oder deren unrechtmäßige Weitergabe. Der Gründer der NGO noyb (None of your Business), Max Schrems, verfolgt den Fall bereits seit fünf Jahren.
Congress approves creation of Brazilian data protection authority, amends LGPD (IAPP)
Nachdem Brasilien im August 2018 bereits ein Datenschutzgesetz, das LGPD (Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais), bekommen hat, wurde nun auch eine Datenschutzbehörde gebildet. Diese Behörde, genannt ANPD (Autoridade Nacional de Proteção de Dados), wird die höchste Anlaufstelle für Datenschutzanliegen im Land. Anders als in der EU ist die Behörde jedoch nicht unabhängig, sondern dem Büro des Präsidenten unterstellt. Andere Aufgaben werden die Verfassung von Studien, Verbreitung von Standards für Dienstleistungen und Produkte sowie Kooperation mit ausländischen Datenschutzbehörden sein.
Smart City: „Geschäftsmodell darf nicht zielgerichtete Werbung sein“ (Futurezone)
Der österreichische Smart-City-Forscher Christoph Frauenberger warnt davor, das Geschäftsmodell der verhaltensbasierten Werbung vom Internet auf die Stadt der Zukunft zu übertragen: „Smart Home und Smart City würden viele zusätzliche Daten anbieten. Wenn man diese Daten ähnlich verwenden würde wie bisher, dann wären die Konsequenzen noch um einiges schlimmer. Das wäre dystopisch und wir würden uns ungeahnten Manipulationen aussetzen.“
Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.
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