So schnell kann sich der Wind an der Küste drehen: Noch im Mai 2018 sagte ein Sprecher des Mecklenburg-Vorpommernschen Innenministeriums, es gäbe in dem norddeutschen Bundesland erst mal keine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse: „Das Innenministerium denkt derzeit nicht daran, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV entsprechend dem bayerischen Polizeigesetz zu ändern.“ Doch schon einen Monat später sah die Welt ganz anders aus.
Im Juni des gleichen Jahres konstatierte Innenminister Lorenz Caffier (CDU): „Bayern ist das zweitschönste Bundesland Deutschlands. Ich bin sowieso ein Fan von Bayern. Warum also nicht?“ Inzwischen liegt der Gesetzentwurf für das SOG-MV abgekürzte Polizeigesetz vor. Und auch wenn er nicht ganz so drastisch ausgefallen ist wie das bayerische Vorbild: Das von einer großen Koalition unter SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig regierte Mecklenburg-Vorpommern reiht sich damit in die Riege der Bundesländer ein, die die polizeilichen Befugnisse erheblich erweitern.
Caffier will Prüfung durch Verfassungsgerichte nicht abwarten
Am gestrigen Donnerstag waren zahlreiche Jurist*innen zu Gast im Innenausschuss, um ihre Einschätzung zum geplanten Gesetz abzugeben [Gesetzentwurf als PDF]. Diese fielen überwiegend kritisch aus, bisweilen auch sehr grundsätzlich.
Angesichts laufender Verfassungsbeschwerden, unter anderem in Bayern, riet die Neue Richtervereinigung beispielsweise dazu, „von dem Vorhaben erst einmal Abstand zu nehmen“. In seiner Stellungnahme schreibt der Interessenverband:
Gegen neuere Polizeigesetze in anderen Bundesländern [werden] derzeit regelmäßig die Verfassungsgerichte angerufen. Bevor diese Verfahren nicht geklärt sind, kann die mit der Aufnahme neuer Befugnisnormen in das SOG-MV auch geglaubte Herstellung von Rechtssicherheit nicht erreicht werden.
Was die Mecklenburg-Vorpommernsche Landesregierung überhaupt dazu veranlasst, die Befugnisse der Polizei zu erweitern, bleibt unklar. Das kritisierte unter anderem der republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV). Es sei nicht ersichtlich, in welchen Fällen „im Land Mecklenburg-Vorpommern für die Landespolizei dieselbe Notwendigkeit besteht wie für das BKA, terroristische Gefahren weit im Vorfeld konkreter Planungen aufzuklären“. In solchen Ausnahmefällen würde ohnehin das Bundeskriminalamt das Verfahren übernehmen.
Die Frage nach dem Sinn von Befugniserweiterungen stellt sich auch zur elektronischen Fußfessel. Vor anderthalb Jahren führte Innenminister Caffier sie in Mecklenburg-Vorpommern ein. Begründet hat er das mit der hohen Gefahr vor terroristischen Anschlägen. Bis Juni wurden die neuen Befugnisse nie angewendet, wie ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Offenbar gibt es für die drastische Überwachungsmaßnahme keinen Bedarf bei der Polizei.
Wenn die Polizei heimlich in die Wohnung kommt
Die wichtigste der geplanten Änderungen ist der Einsatz von Spionagesoftware. Das heimliche Aufspielen von Spionagesoftware in Form von Trojanern auf Handys und Computer ist eines der invasivsten Überwachungsinstrumente der Polizei. Der Chaos Computer Club lehnt den Einsatz von Spionagesoftware grundsätzlich ab, er ist auch verfassungsrechtlich umstritten. Beispielsweise ist bislang ungeklärt, wie Spionagesoftware auf das Zielgerät kommt und wer prüft, dass die Software nur das tut, was erlaubt ist. Der Gesetzentwurf der Landesregierung lässt beide Fragen offen.
Um den Einsatz der Spionagesoftware vorzubereiten, dürfte die Polizei zukünftig heimlich die Wohnung der Zielperson betreten und durchsuchen. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg spricht von einem „Zielkonflikt“ zwischen der Schließung von Sicherheitslücken und dem Nutzen von Sicherheitslücken durch die Polizei:
Das [weckt das] Interesse des Staates an der Existenz möglichst unauffälliger – insbesondere auch leise! – überwindbarer Haus- und Wohnungssicherungstechnik.
Eigentlich sollte der Staat jedoch dafür sorgen, dass die Wohnungen der Menschen möglichst gut geschützt sind. Was für den physischen Einbruchsschutz an der Wohnung gilt, gilt natürlich auch für die IT-Sicherheit: Eigentlich müsste es das Ziel des Staates sein, dass die Computer der Menschen möglichst gut geschützt sind. Will er selbst Sicherheitslücken nutzen, um Geräte hacken zu können, kann er dieser Aufgabe nicht mehr nachkommen. In der Anhörung wies der Linksabgeordnete Peter Ritter zudem darauf hin, dass sie in Hessen, wo es diese Regelung bereits seit 2009 gibt, in zehn Jahren kein einziges Mal angewendet wurde.
Zuletzt hat sich das brandenburgische Parlament gegen die Einführung von Spionagesoftware im Polizeigesetz entschieden. In dem Bundesland regiert ebenfalls die SPD, aber anders als in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit der CDU, sondern mit der Linkspartei.
Das Problem mit den V-Leuten
Anlass zur Kritik gaben auch die Pläne der Landesregierung für den Schutz von V-Personen. Schon heute darf die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern verdeckte Ermittler*innen unter falscher Identität einschleusen und V-Leute anwerben. Folglich hat sie ein Interesse an der Geheimhaltung ihrer Identität. Doch zu welchem Preis? Im neuen Gesetzentwurf wird der Schutz der höchstpersönlichen Intimsphäre von Überwachungssubjekten, der sogenannte Kernbereichsschutz, der Maßgabe untergeordnet, dass V-Leute und verdeckte Ermittler*innen nicht enttarnt werden. Für Polizeirechtler Fredrik Roggan ein Verstoß gegen die Verfassung:
Die geplante Regelung gestattet explizit das bewusste Eindringen in die höchstpersönliche Intimsphäre. Eine solche Regelung ist mit den verfassungsgerichtlichen Maßgaben eindeutig unvereinbar.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) kritisierte zudem, dass das geplante Gesetz den besonderen Schutz von Informant*innen und Redaktionen nicht mehr ausreichend gewährleistet. In Deutschland genießen sogenannte Berufsgeheimnisträger*innen einen besonderen Schutz vor staatlicher Überwachung. Dazu zählen Ärzt*innen und Journalist*innen sowie ihre Informant*innen.
Demo unter dem Titel „SOGenannte Sicherheit“
An anderer Stelle würden der Polizei mit dem Gesetz zu weitgehende Möglichkeiten zum Ausbau ihrer Datenbanken eingeräumt, kritisierte Clemens Arzt von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Explizit erlaubt würde auch die weitreichende Verarbeitung besonders geschützter Datenkategorien wie „Ethnie, politische Meinung, Religion, genetische Daten oder Daten zur sexuellen Orientierung“ von Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie in Zukunft terroristische Straftaten nach diesem Gesetz begehen werden. Der Jurist kritisierte diese und weitere Regelungen als zu unbestimmt.
Weil die Anhörung des Innenausschuss nicht livegestreamt wurde, hat das zivilgesellschaftliche Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ gestern live von der mündlichen Anhörung im Landtag getwittert. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen sind allesamt öffentlich.
Das Gesetz könnte noch diesen Herbst verabschiedet werden. Zuletzt waren am Sonntag über 650 Menschen in Rostock gegen den Ausbau polizeilicher Befugnisse auf die Straße gegangen. Sie fordern unter anderem unabhängige Kontrolle polizeilicher Arbeit statt Ausbau der Befugnisse.
Das Foto ist von der Demo in Schwerin… Nicht rostock ;)
Uhps, das habe ich verzapft. Danke für den Hinweis!
Wenn man sieht, wie schwer es schon in Brandeburg unter Rot-Rot war, Spionagesoftware-Paragraphen zu verhindern, sehe ich für MeckPomm leider schwarz. In Berlin hingegen wird dahingehend nichts kommen, davon kann man ausgehen. Leider nutzt die SPD in Brandenburg wie auch Berlin das Herausstreichen der Trojaner-Geschichte, um als Pfand Aufstockungen beim VerfSchutz durchzusetzen (wie sich leider auch in Berlin abzeichnet).