Es kommt nicht oft vor, dass ein einzelner Bürger eine kleine Regierungskrise auslöst, in seiner Freizeit, ausgestattet nur mit einem Computer und einer Ladung Motivation. So geschehen im Streit um den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, der nach einer langen Zeit im Dunkeln wieder ins Rampenlicht geriet, weil ein Student ihn entdeckte. Er zeigte mit Hilfe des Paragrafen rund 60 Ärzte und Ärztinnen an, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen informieren.
Die SPD wollte das umstrittene Verbot abschaffen und hatte dafür bereits Ende des Jahres 2017 einen Entwurf erstellt. Die Union wollte daran festhalten. Die SPD gab ihre Position Stück für Stück auf. Nach monatelangem Streit haben die Koalitionspartnerinnen nun gestern Abend einen Kompromiss vorgelegt.
Der Gesetzentwurf für eine Neufassung des Paragrafen 219a sieht demnach vor, dass das Informationsverbot grundsätzlich bestehen bleibt. Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser sollen durch einen neu in den Paragrafen eingefügten Absatz jedoch künftig darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – ohne dafür eine Anzeige fürchten zu müssen. Für alle weiteren Informationen – wie die Vor-und Nachteile bestimmter Verfahren oder den Ablauf – müssen sie auf eine „neutrale Stelle“ verweisen, wie es im Entwurf heißt, etwa die Bundesärztekammer oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Überraschung: „Auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden“
Die Bundesärztekammer soll in Zukunft eine Liste der Ärztinnen und Ärzte führen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Abbrüche durchführen. Die Liste soll monatlich aktualisiert werden, steht öffentlich im Internet und „enthält auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs“, steht dazu im Entwurf.
Dieser letzte Zusatz ist eine Überraschung, denn als die fünf beteiligten Minister*innen ihren Kompromiss im Dezember ankündigten, hieß es noch, es sollten lediglich Adressen aufgelistet werden. Ungewollt Schwangere hätten dann trotzdem noch die einzelnen Praxen abtelefonieren müssen, um zu erfahren, wer etwa welche Methode anbietet oder ob sie auch Abbrüche nach der zehnten Woche vornehmen.
Ärztin Kristina Hänel: „Das ist staatliche Zensur“
„Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Und: „Wir haben nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung einen guten Kompromiss gefunden“. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, deren Fall den Paragrafen 219a überhaupt erst wieder auf die To-Do-Liste der Regierung setzte, widerspricht dieser Einschätzung.
„Das ist nach wie vor staatliche Zensur,“ sagt Hänel in einem Telefonat mit netzpolitik.org. „Ich darf Frauen weiterhin nicht informieren und mache mich weiterhin strafbar.“ Informationen anzubieten, sehe sie als ihre ärztliche Pflicht, sagt Hänel. Für jeden anderen Eingriff sei es doch normal, auch über die angewandten Methoden, die eigene Berufserfahrung zu sprechen, Patient*innen einen Eindruck zu vermitteln. Nur im Falle des Schwangerschaftsabbruches solle das nicht möglich sein? „Warum soll mir der Mund verboten werden? Bin ich so böse?“
Auf ihrer Website weist Hänel darauf hin, dass sie neben vielen anderen medizinischen Leistungen auch Abbrüche durchführt und bietet die Möglichkeit, per E‑Mail weitere Informationen zum Eingriff anzufordern. Laut Paragraf 219a Strafgesetzbuch begeht sie damit eine Straftat, weil sie als Ärztin „wegen eines eigenen Vermögensvorteils“ handelt. Dafür wurde Hänel als eine von mehreren Ärzt*innen von einem Studenten namens Yannic Hendricks angezeigt und zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
Ein Paragraf, der „stigmatisiert, tabuisiert und ausgrenzt“
Rund um die Ärztin hat sich im vergangenen Jahr eine Bewegung formiert: Auf Demonstrationen und im Netz forderte sie die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen aus dem Jahr 1933, ein Überbleibsel aus der Nazi-Zeit. Hänel sieht es als Erfolg der Bewegung, dass sie und andere laut dem neuen Kompromissentwurf nun immerhin darauf hinweisen dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Trotzdem kritisiert sie, dass 219a erhalten bleibt: ein Paragraf „der stigmatisiert, tabuisiert und ausgrenzt – und genau das soll auch so bleiben.“ Als Ärztin, die Abbrüche durchführt, sei sie damit weiterhin eine potentielle Verbrecherin.
Tatsächlich stehen im Gesetzentwurf zur „Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung“ die folgenden Sätze, die die Handschrift der CDU erkennen lassen. „Die Vorschrift des § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) schützt das Rechtsgut des ungeborenen Lebens. Zugleich soll sie verhindern, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit verharmlost dargestellt und kommerzialisiert wird.“ Weiter hinten folgt der Satz: „Der Regelungsvorschlag nimmt die Strafbarkeit nicht weiter zurück, als dies zur Erreichung des Ziels einer sachlichen Information von Frauen in Konfliktlagen erforderlich ist.“ Werbung bliebe weiterhin verboten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und auch die neue CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hatten sich in der Vergangenheit stets dagegen gewehrt, das Informationsverbot zu streichen. Schwangerschaftsabbrüche seien „keine ärztliche Leistung wie jede andere – und selbst für die gelten bei der Werbung strenge Regeln“, sagte Spahn der Bild am Sonntag.
Der Entwurf nimmt die Strafbarkeit nun also vor allem nicht weiter zurück, als dies der CDU als Koalitionspartner zugemutet werden konnte. Sie löst vielleicht ein Problem der Koalition. Eine wirkliche Lösung für die kriminalisierten Ärzt*innen oder für Hilfe suchende Schwangere bietet sie nicht.
