Katharina Barley

  • : Kompromiss zu § 219a: Informationsverbot soll bleiben
    Aktivistinnen und Politiker*innen vor dem Bundestag
    Gegner*innen des Informationsverbots überreichen im Dezember 2017 eine Petition. Damals noch mit im Bild: Neben Grünen und Linken auch Politikerinnen der SPD, die ihre Haltung seither an den konservativen Koalitionspartner angepasst hat.
    Kompromiss zu § 219a: Informationsverbot soll bleiben

    SPD und CDU haben sich im Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs auf einen Kompromiss geeinigt. Ärzt*innen sollen künftig auf ihren Websites darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch wer mehr als einen Hinweis gibt, macht sich weiterhin strafbar.

    29. Januar 2019