Aktivistinnen und Politiker*innen vor dem Bundestag
Demokratie

Kompromiss zu § 219a: Informationsverbot soll bleiben

SPD und CDU haben sich im Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs auf einen Kompromiss geeinigt. Ärzt*innen sollen künftig auf ihren Websites darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch wer mehr als einen Hinweis gibt, macht sich weiterhin strafbar.

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