Fahrzeug-Blackbox: Wenn dein Auto gegen dich aussagt

Ein neues EU-Gesetz macht ab 2024 den Einbau einer Blackbox in jeden Neuwagen verpflichtend. Die Geräte sollen die Zahl der Verkehrsunfälle senken und eigentlich nur anonym Daten speichern. Doch das stimmt nicht ganz. Datenschützer warnen vor dem „gläsernen Autofahrer“.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mark Cruz

Die Europäische Union plant den verpflichtenden Einbau von Blackboxen in allen Fahrzeugen. Sogenannte Unfalldatenspeicher sollen detaillierte Daten über Unfälle sammeln. Die Vorschrift ist Teil eines Pakets von Vorschlägen, die den Straßenverkehr künftig sicherer machen sollen. Das EU-Parlament beschloss das Gesetz heute mit breiter Mehrheit.

Die Unfalldatenspeicher zeichnen die Geschwindigkeit, den Einsatz der Bremsen und andere Messwerte aus dem Fahrzeug auf. Das Gerät speichert die Daten im Falle eines Unfalls – etwa wenn der Airbag ausgelöst wird. Es ähnelt in seiner Funktionsweise einer Blackbox in einem Flugzeug.

Die Daten sollen für zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verwendet werden. Um einzelne Unfälle geht es laut dem EU-Gesetz eigentlich nicht. Im Gesetzestext steht, dass nur anonymisierte Fahrzeugdaten gesammelt werden, sodass „anhand der gespeicherten Daten keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich ist.“

Datenschützer sehen Risiken

Doch stimmt das auch? Das Gesetz schreibt für die Unfalldatenspeicher ein geschlossenes System vor. Wenn in einem solchen System nur die Daten eines einzigen Fahrzeuges in der Blackbox landen und nur eine Person das Fahrzeug nutzt, wie anonym ist der Lenker dann? Datenschützer fürchten, die Aufzeichnungen aus dem Unfalldatenspeicher könnten in Gerichtsverfahren gegen Fahrzeuglenker eingesetzt werden.

So warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Gastbeitrag, digital aufgerüstete Fahrzeuge könnten in Zukunft ein gewaltiges Überwachungsrisiko bedeuten. „Autos müssen neben dem Schutz der körperlichen auch den Schutz der digitalen Unversehrtheit gewährleisten“, schrieb Kelber.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt, das geplante Gesetz schütze Fahrzeuglenker nicht ausreichend vor einer für sie nachteilige Verwendung ihrer Daten. Der endgültige Text, auf den sich EU-Verhandler Ende März einigten, ändert daran aus Sicht Kelbers wenig, wie er gegenüber netzpolitik.org sagte:

Die nun vorliegende Fassung der Verordnung zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit enthält – vor allem im Vergleich zur E-Call-Verordnung – nur punktuelle Vorgaben zum Datenschutz. Diese beschränken sich zudem im Wesentlichen auf die Datenverarbeitung im Ereignisdatenspeicher. Insofern betrachte ich das Gesetz aus datenschutzrechtlicher Sicht nach wie vor für unzureichend und nicht geeignet, um die in meinem Gastbeitrag geäußerten Bedenken zu entkräften.

Auch Autofahrerverbände halten es für wahrscheinlich, dass die Unfalldatenspeicher künftig häufig vor Gericht verwendet werden. ADAC-Sprecher Johannes Boos schrieb uns auf Anfrage:

Die EU-Verordnung sieht grundsätzlich nur die anonymisierte Nutzung der Daten aus dem Event Data Recorder zu Zwecken der Unfallforschung vor, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Bei schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Todesopfern, die ohne die Daten aus dem Event Data Recorder nicht aufzuklären sind, kann die Staatsanwaltschaft eine Auswertung der Daten veranlassen. Aus Sicht des ADAC steht in solchen Fällen das Interesse einer Unfallaufklärung über dem Datenschutz.

Warnung vor dem „gläsernen Autofahrer“

Bereits jetzt bauen manche Hersteller in ihre Fahrzeuge Datenspeicher ein. Allerdings geschah dies bisher freiwillig. Die neuen Vorschriften weiten die standardisierte Datensammlung in Autos deutlich aus.

Der Verbraucherverband vzbv warnt vor dem „gläsernen Autofahrer“. In einer Stellungnahme zu den Unfalldatenspeichern schreiben die Verbraucherschützer, die gesammelten Daten öffneten die Büchse der Pandora. Denn auch wenn die Daten wohl für die Klärung von Haftungsfragen nützlich seien, weckten die doch allzu wahrscheinlich Begehrlichkeiten bei Autoherstellern und Versicherungen.

Unfallversicherungen bieten bereits Produkte auf Basis des eigenen Fahrverhaltens an. Die Datenschützerin Katharina Nocun beschrieb zuletzt in ihrem Buch „Die Daten, die ich rief“ die Folgen, wenn Versicherungsschutz mit der Preisgabe der Privatsphäre bezahlt wird.

Die EU-Staaten sollen den Entwurf in den kommenden Wochen absegnen. In neuen Automodellen sind Blackboxen ab Mai 2022 europaweit verpflichtend. Ab 2024 müssen alle Neuwagen damit ausgestattet werden.

Korrektur vom 17. April 2019: In der ursprünglichen Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, die Pflicht zur Ausstattung mit Unfalldatenspeichern gelte ab 2022 für alle Neuwagen und ab 2024 für alle Autos. Sie gilt aber zunächst nur für neue Modelle, später für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

26 Ergänzungen

      1. Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.

        Zitat aus der genannten Quelle:
        „Die meisten dieser Technologien und Systeme sollen ab Mai 2022 für neue Modelle und ab Mai 2024 für bestehende Modelle verbindlich werden.“

        Das liest sich für mich so, als ginge es ausschließlich um Neuzulassungen/Neuwagen.
        Mit „bestehende Modelle“ sind – so verstehe ich es zumindest – die Modelle der Hersteller gemeint. Für bereits zugelassene bzw. Fahrzeuge vom Gebrauchtwagen-Markt gilt dies (hoffentlich) nicht!

        1. Das stimmt, ich hatte zuvor eine missverständliche Auskunft erhalten und das im Text falsch dargestellt. Ich habe das daher geändert und dem Text einen Korrektur-Hinweis hinzugefügt.

    1. Die Menschen verkaufen ihr wichtigstes Gut, das sie besitzen, „IHRE FREIHEIT“! Man belächelt heute noch den Überwachungsstaat in der DDR, aber Stand 2019 sind wir schon deutlich weiter und es wird noch schlimmer! Wir Menschen haben es immer noch in der Hand, wo die Reise hin geht. Aber, hierfür gibt es wohl keine Lobby, sonst würde es auch eine Friday for future für den Datenschutz geben.

  1. “ In Neuwagen sind Blackboxen ab Mai 2022 europaweit verpflichtend. Ab 2024 müssen alle Autos damit ausgestattet werden.“

    Ernstgemeinte Frage: Was ist ab 2024 mit Oldtimern? Die haben doch gar nicht die entsprechenden Sensoren, wie elektronische Drehzahl- oder Geschwindigkeitsmesser, usw.? Da ist alles noch mechanisch-analog. Wenn man da aufrüsten müsste, bräuchte es individuelle Konstruktionen, die dürften ziemlich teuer werden. In unserem Oldtimer-Club wurden Kosten schon mal grob geschätzt, und da geht jetzt die nackte Angst um, denn viele werden sich das nicht leisten können. Da ginge mit Sicherheit ein Stück Kultur verloren.

    1. Es handelt sich um einen Fehler meinerseits im ursprünglichen Text. Die Pflicht gilt für alle Neuwagen, alte Autos müssen nicht nachgerüstet werden.

  2. Nunja, Autofahren ist eine Hochrisiko-Taetigkeit mit enormer Verschwendung von Gemeingut, gleichzeitig ist die Disziplin seitens der Autofahrer extrem schlecht. Eine Erhoehung des Ueberwachungsdrucks und der Saktionen erscheinen gesellschaftlich durchaus wuenschenswert.

  3. „In Neuwagen sind Blackboxen ab Mai 2022 europaweit verpflichtend. Ab 2024 müssen alle Autos damit ausgestattet werden.“

    In der EU kamen 2018 ca. 28000 Menschen durch den Straßenverkehr ums Leben. 50%-60% entfielen auf Radfahrer und Fußgänger. Zu Motorradfahrern und LKW gibt es leider keine gesonderten Zahlen. Hier die Zahlen der „EU“ unten nach Ländern aufgeschlüsselt:

    https://ec.europa.eu/germany/news/20180410-strassensicherheit_de

    Kein im Verhältnis zum Aufwand erkennbarer Nutzen. Die „EU“ ist ein Verein von Wirtschaftslobbyisten, so mein Eindruck.

    1. Ich finde, eine elektronische Auswertung von Verkehrsdaten kann sicherlich dazu beitragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen. Aber es sollte keine entweder/oder-Abwägung mit dem Datenschutz sein, sondern ein sowohl-als-auch.

      1. Verkehrssicherheit ist wie ich finde ein vorgeschobenes Argument, schließlich existieren unzählige direkte Methoden, angefangen bei Tempolimits auf Autobahnen und verstärkten Kontrollen von Lenkzeiten.

        Ich glaube, es steckt mehr dahinter: ein neuer Datenschatz soll gehoben werden – per Gesetz.

        „We find that the global revenue pool from car data monetization could be as high as $750 billion by 2030“
        https://www.mckinsey.com/industries/automotive-and-assembly/our-insights/monetizing-car-data/de-de

        1. Also eine Umgehung der (?) vermutlich strengeren Reglementierung der Erhebung und Auswertung von Telemetriedaten?

          Statt „always on“ also die vertrauenswürdige Blackbox?

  4. Wo genau liegt denn nun das Datenschutzproblem, das geht nicht aus dem Artikel hervor?

    Eine Blackbox in Autos ist mehr als überfällig, Flugzeuge haben eine und die verunglücken weitaus weniger!

    1. Flugzeuge sind ein wenig aufwändiger zu bauen, fliegen mit vielen Passagieren den ganzen Tag herum, und es entstehen (hohe) Kosten, wenn die mal wegen einer ausstehenden Unfalluntersuchung stehen bleiben müssen. Im Falle eines Unglücks kann man die Piloten oft ncheicht mehr um Rat fragen, und solches passiert auch in abgelegenen Gegenden (Atlantik). Autos hinterlassen auch mehr Spuren, so dass sich ein Unfallhergang oft recht präzise rekonstruieren lässt. Dabei hilft auch, dass Autos bei Unfällen üblicherweise nicht in tausende Einzelteile zerspringen.

      Die Datenschutzfrage ist ähnlich zu der Frage, was mit Telemetriedaten vernetzter Autos, aber bei einer Blackbox durchaus auch in einer Werkstatt und natürlich nach einem Unfall passiert. Wie werden die Daten ausgewertet, unter welchen Umständen bekommt wer Zugriff auf die Daten, und können die Daten gegen Fahrer verwendet werden? „Anonymisierte“ Daten sind allzuoft nicht so anonym, wie sie beworben werden. Z.B. könnte das Lenkverhalten eine Person zuordnebar machen (ausgedachtes Beispiel, ähnlich wie Mausbewegungen am Computer) – in so einem Falle ist man alsbald nur noch Pseudonym, und wenn dann Kreditkartenkäufe an Tankstellen dazukommen, wird’s doppelt Pseudonym (vielleicht), bzw. doch identifizierbar durch Werbetreibende, Krankenversicherungen, … Ein anderes Beispiel (plump), wäre die Fahrtroute – „anonymisiert“ durch Entfernen von Fahrer, Wagendetails und Ortsbezug, erlaubt so eine Strecke wohl doch einen Vergleich mit Straßenverläufen? Und wenn es fünf Möglichkeiten gibt, hat man halt fünf Möglichkeiten, die können schon auch mit angenommenen Wahrscheinlichkeiten umgehen (60% New York City, 40% Tokyo), oder lassen halt ein paar Datenschnipsel aus. Vom Orsbezug aus … viele Menschen Wohnen irgendwo, und so nehmen die Dinge ihren Lauf.

      Wofür genau hilft die Blackbox? Bei Zwang zu Assistenzsystemen stelle ich es mir erst einmal als hilfreich vor, wenn eine Blackbox Daten enthält, die den Behörden Rückschlüsse über das Wirken jener Systeme erlauben, z.B. auch zur Entlastung von Fahrern, vor allem aber Differenzierung zwischen Aktionen des Menschen und Aktionen des Automaten. Müssen wir den Herstellern helfen ihre eigenen Autos zu verstehen? Oder geht es doch um Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen und Sonstigem, am Besten gleich zusammen mit der Werkstattrechnung zugestellt? Oder geht es um den Verkauf der Daten? Überwachungsmöglichkeiten? Man würde sinnvolle Einschränkungen erwarten, die dem Zweck angemessen sind – und was ist der Zweck eigentlich genau?

  5. „Datenschützer fürchten, die Aufzeichnungen aus dem Unfalldatenspeicher könnten in Gerichtsverfahren gegen Fahrzeuglenker eingesetzt werden.“

    Die Datenschützer müssen sich dann auch den Vorwurf gefallen lassen, u. U, zu Täterschützern zu werden. Mit dem Einzug der elektronischen Regelsysteme sind die Spuren von der Straße (Bremsspuren gibt es praktisch nicht mehr) in die Fahrzeuge gewandert und müssen nun dort gesichert werden, wenn man wieder zu mehr Rechtssicherheit in der Unfallanalyse von Einzelfällen kommen will. Man kann nur hoffen, dass die Daten nicht nur für statistische Zwecke verwendet werden.

    1. „Man kann nur hoffen, dass die Daten nicht nur für statistische Zwecke verwendet werden.“

      Man kann es auch einfach sein lassen in die Rechte von 500 Mio. Menschen einzugreifen nur um ein paar Beschuldigte zu überführen. Täterschutz gibt es übrigens schon deshalb nicht, weil der Rechtsstaat die Schuld nachweisen muss.

  6. In Schwertransportbegleitfahrzeugen der Stufe 4 ,,Bf4″ sind solche Blackboxen auch Vorschrift.Wenn man normal und Ordnungsgemäß fährt sehe ich hier keine Probleme.

  7. Das einzige was ich aus dem Artikel schliesse ist, dass ich mir nie ein Fahrzeug kaufen werde welches neuer als 2021 ist. Für mich kein Problem, da ich momentan (2019) ein 1999er Modell fahre. Muss mir dann halt ca. 2030-2040 einige gebrauchte „Vorrats-Wagen“ kaufen, die ich bis in meine 80er fahren kann.

    1. Ich hoffe, dass das Gesetz vorsieht, das die Blackbox bereits ab Kauf vorhanden sein muss!

      Ansonsten viel Spaß bei der Verkehrskontrolle, welche spätestens ab 2024 routinemäßig das vorhanden sein einer Blackbox überprüfen wird!

  8. Technisch dürfte die „Black-Box“ an den CAN-Bus eines Fahrzeuges angeschlossen werden. Der Preisträger des Intevation Uni-Osnabrück Förderpreis für Freie Software, René Helmke, hat eine Software-Hardware-Kombination entwickelt: CAN’t. Die zeigt, dass es prinzipiell möglich ist, einen Filter zu bauen, der die Privatsphäre im Auto besser schützen kann. (Offenes Visir: Ich bin einer der Geschäftsführer-Eigentümer von Intevation, so habe ich erst von CAN’t erfahren.)

    https://intevation.de/archive.de.html#foerderpreis2019

  9. Ich kann die Datenschutzbedenken nicht vollends nachvollziehen. Natürlich kann eine Kfz-Blackbox dem Öffnen der Büchse von Pandora gleich kommen. Alles kann missbraucht werden. War bei der Einführung von eCall (automatisiertes Notrufsystem für alle neuen Kfz) auch so.

    Stellt euch selbst die Frage: Wenn ihr mal irgendwo einen Unfall habt und ihr selbst keinen Notruf mehr absetzen könnt und auch sonst niemand in der Nähe ist, der schnell reagiert, seid ihr dann froh über einen automatisierten Notruf?
    Genauso bei der Blackbox: Wenn ihr einen Unfall habt ohne eindeutig für euch sprechende Zeugen, ohne „zufällig“ vorhandene Dashcam-Aufnahmen, möglicherweise mit „Autoschubser“-Betrügern als Unfallgegnern, seid ihr dann froh über eine Blackbox, die mehr Aufschluss über den tatsächlichen Unfallhergang bieten und euch so viel Zeit, Geld und Nerven ersparen kann?
    Jeder, der schon mal in einen Autounfall verwickelt war, selbst ohne Personenschaden, sollte wissen, welches einschneidendes Ereignis dies ist.

    Wohlgemerkt ist Datenschutz wichtig. Deshalb war es wichtig, dass eCall wirklich nur bei einem Unfall aktiv wird und die Standortdaten nur dann sendet. Genauso muss die Blackbox datenschutzgerecht gestaltet werden. Aber das Restrisiko, dass jede technische Errungenschaft, die unser Leben einfacher und sicherer macht (Mobilfunk, eCall, Blackbox, etc.) auch missbraucht werden, sollten wir meiner Meinung nach in Kauf nehmen.

    Wir sollten uns also darauf konzentrieren, den technischen Lauf der Dinge mit gutem Datenschutz mitzugestalten, als einfach nur wegen Datenschutzbedenken dagegen zu sein. Wir können die Uhr der technischen Entwicklung nicht zurückdrehen. Aber wir können sie mitgestalten.

    1. Gegen eCall und die Dienste meines PKW-Herstellers kann ich mich aber wehren (ich klemme seit Jahren die UMTS-Antennen meiner PKW ab), gegen einen Datenschreiber nicht, sofern ich es nicht schaffe das Ding im Falle des Falles zu zerstören. Ich bin übrigens auch als Feuerwehrmann nicht bereit für ein bisschen mehr Sicherheit zu akzeptieren dass die Technik sich gegen mich wenden könnte.

    2. „Stellt euch selbst die Frage: Wenn ihr mal irgendwo einen Unfall habt und ihr selbst keinen Notruf mehr absetzen könnt und auch sonst niemand in der Nähe ist, der schnell reagiert, seid ihr dann froh über einen automatisierten Notruf?“

      Na klar! Dann bist Du nämlich nicht in der Großstadt unterwegs, wo ständig ein Mitmensch vorbei kommt, sondern auf dem platten Land in Brandenburg oder McPom, wo Du ganz alleine bist. Auch einen Mobilfunkmast suchst Du dann weit und breit vergebens. Und dann nützt Dir das ganze eCall-Gedöns gar nichts, denn jenes sendet den Notruf, nachdem das Abschlepp-Untermehmen Deinen Wagen 1 Tag nach dem Unfall in eine Werkstatt geschleppt hat, wo das Auto wieder ein Funknetz findet. Ziel erreicht, 100 Punkte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.