Studie: Kurzfassungen von Datenschutzerklärungen nutzen wenig

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Evan Dennis

Kurzfassungen von Datenschutzerklärungen helfen Nutzern kaum dabei, zu verstehen, wie Unternehmen ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. So fasst Christiane Schulzki-Haddouti bei heise.de eine Wirksamkeitsstudie [PDF] zu Datenschutz-One-Pagern zusammen. Auf Initiaitve des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz werden diese seit kurzem von Firmen wie Zalando oder der Telekom eingesetzt.

Das Forschungsinstitut Con Policy hatte für seine (nicht repräsentative) Untersuchung zwei Experimente durchgeführt, unter anderem mit Nutzern des Onlinehändlers Otto.de. Das Ergebnis: Zwar werde der Onepager mehr gelesen als die klassische Formen der Datenschutzerklärung. Zu einem besseren Verständnis der Datennutzung und ihrer Konsequenzen führe das aber nicht.

2 Ergänzungen

  1. Haben die überhaupt mal Juristen befragt?
    Die Datenschutzerklärung hat ja – anders als in den Thesen mehrfach munter durchmischt – mit der Einwilligung nur am Rande, jedenfalls nicht in jedem Fall zu tun.

  2. Ob man das nun liest oder nicht. Was nutzt es, mehr als auf den Dienst verzichten geht sowieso nicht. Auch One-Pager ist nur Marketing für was auch immer, denn dieser One-Pager hat zwei Seiten Anhang, die die Fußnoten zur Page One enthielten.

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