Der amerikanische Rassist Jared Taylor verklagt Twitter wegen der Sperrung seines Kontos und wirft dem Kurznachrichtendienst Zensur vor. Taylor ist Chef einer Organisation namens American Renaissance, die sich für die Anerkennung von „Rassenunterschieden“ einsetzt. Nach Angaben von Twitter wurde der Rassist gesperrt, da er zur Gewalt aufrief. Interessant ist das vor allem deshalb, weil Taylors Anwälte sich mit dem Argument durchsetzen wollen, es handle sich bei Twitter um öffentlichen Raum.
Der britische Sender BBC berichtet:
Taylor brachte seine Klage in Kalifornien ein, beim Obersten Gericht des US-Staates in San Francisco. Er argumentiert, dass Twitter kalifornische Gesetze zum Schutz der freien Rede in öffentlichen Orten verletzt hat – ein Gesetz, dass bisher nicht auf das Internet angewandt wurde. Sein Anwalt Noah Peters schrieb online, dass jeder „erschrocken“ über das sein sollte, was er als Zensur durch Twitter bezeichnet. „Bei unserer Klage geht es nicht darum, ob Taylor richtig oder falsch liegt. Es geht darum, ob Twitter und andere Technologiefirmen das Recht haben sollten, jemanden auf der Basis ihrer angeblichen Ansichten und Zugehörigkeiten von ihren Diensten auszusperren.
Die Sperre von Nutzern auf Twitter und anderen Diensten ist in Deutschland spätestens seit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Thema. Denn gegen das Vorgehen der Internetplattformen ist der Einspruch meist schwierig. Twitter selbst sorgte erst vor ein paar Wochen für eine umstrittene Entscheidung, als es verkündete, US-Präsidenten Donald Trump trotz vieler problematischer Tweets nicht sperren zu wollen.
Ihr solltet aufhören BBC als Quelle zu nutzen. Die lügen euch an.
https://www.supremecourt.gov/opinions/16pdf/15-1194_08l1.pdf
Seite 6:
„This case is one of the first this Court has taken to
address the relationship between the First Amendment
and the modern Internet. As a result, the Court must
exercise extreme caution before suggesting that the First
Amendment provides scant protection for access to vast
networks in that medium. “
In dem Urteil hat der Supreme Court dann die social media platformen als ganzes auch unter den Schutz des 1st amandment gestellt. Genereller vs. individuellet Zugang wird hier jetzt geklärt werden müssen. Als public square hat der SC sie aber schon bezeichnet.
Sieht also recht gut aus für den Herrn da.
Und wo berichtet die BBC etwas gegenteiliges?
Wäre auch interessant in Hinblick auf die deutschen Polizeistellen die Nutzer blockieren