Gericht: Deutsche Telekom muss Vorratsdatenspeicherung weiterhin nicht umsetzen

Die Telekom löscht das Feuer der Datensammelwut – zumindest heute. CC-BY-NC-ND 2.0 Well-Bred Kannan

Heute hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil entschieden, dass die Deutsche Telekom weiterhin nicht die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen muss. Das Gericht bestätigte damit eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster aus dem letzten Jahr. Die erklärte die Vorratsdatenspeicherung, die im Juli 2017 in Kraft treten sollte, als unzulässig. Seitdem verzichtete die Bundesnetzagentur darauf, sie bei Providern durchzusetzen.

Friedhelm Greis schreibt bei der Nachrichtenseite golem.de:

Das Verwaltungsgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass die Speicherpflicht mit EU-Recht nicht vereinbar sei und die betreffenden Unternehmen in ihrer unternehmerischen Freiheit verletze, die durch Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt ist. Das Gericht bezieht sich dabei ebenso wie das OVG in Münster auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016.

1 Ergänzungen

  1. Seit Jahren schon habe ich es nicht gerafft warum die ganzen Göppel solch ein Faß aus der VDS machen. Man kann die mit VPN zu 100% umgehen ! Auch deep packet inspection wie in China z.B. oder Firewalls. Auch Cafés können ein VPN zwischen schalten und müssen sich nie wieder Sorgen um Störerhaftung machen oder Abmahnungen usw. Oder man macht es privat für die Nachbarn. Und das kann jeder so machen. Überall hätten wir dann WLAN und wären auch noch geschützt dabei da keine IP gespeichert wird, die Leitung verschlüsselt ist und zwar für ALLES was ins Internet geht und nicht nur der Browser Traffic wie bei TOR, sondern auch jegliche Updates oder Games oder VoiceOverIP wie Skype etc.

    https://torrentfreak.com/vpn-services-anonymous-review-2017-170304/

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