Heute hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil entschieden, dass die Deutsche Telekom weiterhin nicht die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen muss. Das Gericht bestätigte damit eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster aus dem letzten Jahr. Die erklärte die Vorratsdatenspeicherung, die im Juli 2017 in Kraft treten sollte, als unzulässig. Seitdem verzichtete die Bundesnetzagentur darauf, sie bei […]