Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen macht es Providern denkbar einfach, bis auf Weiteres aus der Vorratsdatenspeicherung auszusteigen: Es reicht, einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln zu stellen, und schon muss man keine Vorratsdaten der eigenen Kunden vorhalten – bis das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil über die anlasslose Datenspeicherung fällt, die Anfang Juli in Kraft treten soll.
Deswegen geht es jetzt darum, die Provider dazu zu bewegen, solche Eilanträge zu stellen – quasi ein „Opt-Out“ aus der Vorratsdatenspeicherung. Dafür braucht es Druck von den Kunden, die sich an ihre Provider wenden und sie dazu auffordern, es Spacenet gleichzutun.
Dazu gibt es jetzt eine Aktion von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):
Die GFF plant daher eine Serie strategischer Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dazu benötigen wir Freiwillige! Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns, wenn Sie in dem Formular unten einige wenige Angaben zu Ihrem Provider (Telefon, Handy oder Internet-Zugang) machen.
Die Aktion verfolgt den Zweck, dass mehr Provider Eilanträge stellen. Das erhöht den Druck auf die Bundesnetzagentur. Wenn plötzlich einige hundert Verfahren winken, ist denkbar, dass sie die Speicherpflicht erst einmal für alle Provider aussetzt.
Am 29. Juni protestiert zusätzlich Digitalcourage vor dem Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung.
