Dr. Abel Reiberg ist Politikwissenschaftler und forscht zu Themen der Internet Governance. Seine aktuelle Heimatinstitution ist das John-F.-Kennedy-Institut der Freien Universität Berlin. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster und als Gastwissenschaftler am WZB Berlin tätig. Dieser Gastbeitrag behandelt seine Doktorarbeit „Netzpolitik – Genese eines Politikfeldes“.
„Wir machen Multimedia möglich.“ Mit diesem Slogan begann die Bundesregierung 1997 erste umfassende Regelungen zum noch jungen Internet zu erlassen. Aus heutiger Perspektive stellt dies einen der Startpunkte der deutschen Netzpolitik dar, auch wenn mehr von „Multimedia“ als vom „Internet“ die Rede war.
Der Verabschiedung des damals so genannten „Multimediagesetzes“ folgten in immer kürzeren Abständen weitere Gesetzgebungsprozesse, in die eine zunehmende Zahl von Akteuren und Institutionen involviert war. Meine Arbeit gibt einerseits einen Überblick über diese Akteure und Institutionen des Politikfeldes. Andererseits bietet sie auf Grundlage politischer Theorie eine Erklärung, warum die Netzpolitik in ihrer heutigen Form entstanden ist.
Diese Erklärung wird aus sozialkonstruktivistischer Perspektive gegeben, aus der ein simpler wechselseitiger Zusammenhang in den Vordergrund rückt: Die Teilnehmer politischer Auseinandersetzungen etablieren einerseits bestimmte Überzeugungen zu politischen Problemen und Lösungen in Diskursen.
Beispielsweise machen Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam auf die wahrgenommene Gefahr des Cyberterrorismus und entwickeln Vorschläge für Gegenmaßnahmen. Andererseits werden auf Grundlage solcher Überzeugungen Akteure und Institutionen geschaffen. Hat sich beispielsweise die Überzeugung etabliert, dass Cyberterrorismus eine ernste Bedrohung ist, werden bald entsprechende Kompetenzen für Gegenmaßnahmen geschaffen.
Dieser wechselseitige Zusammenhang stand im Fokus meiner Analyse, für die ich mehrere hundert Zeitungsartikel, Parlamentsprotokolle und weitere Quellen untersucht habe. Dabei zeigte sich, dass die Netzpolitik drei relativ distinkte Entwicklungsphasen durchlaufen hat.
Leitmotive: Wirtschaft, Sicherheit, Freiheit
In einer ersten Phase, die etwa die zweite Hälfte der 1990er Jahre einnahm, dominierte eine wirtschaftspolitische Sicht die Netzpolitik. Man wähnte Deutschland an der Schwelle zur Informationsgesellschaft und erhoffte sich vom Erreichen dieses Entwicklungsstadiums in erster Linie wirtschaftliche Prosperität. Dies prägte nicht nur die inhaltliche Ausrichtung, sondern auch die Kompetenzverteilung in der Netzpolitik.
So konnte sich im Kompetenzstreit der Bund, der laut Grundgesetz in der Wirtschaftspolitik vorrangige Gesetzgebungskompetenz hat, gegenüber den Ländern durchsetzen. Auf der Bundesebene war es vor allem das Wirtschaftsressort anstelle beispielsweise des Forschungsressorts, das netzpolitische Kompetenzen erhielt.
Zu Beginn der 2000er Jahre, nach dem Platzen der Dotcom-Blase und den Anschlägen des 11. Septembers, wurden dann zunehmend bestimmte Formen der Internetkommunikation problematisiert. Man sprach über Urheberrechtsverletzungen, Cyber-Kriminalität und „Killerspiele“. Das Innenministerium hat Gefahren für „kritische Infrastrukturen“ gesehen, Bedrohungsanalysen erstellt und das Bild eines unregulierten gefährlichen Internets gezeichnet.
Entsprechend wurde zunehmend für die Überwachung und Kontrolle der Internetkommunikation plädiert. Die Institutionalisierung der Netzpolitik setzte sich fort – vor allem im Innenministerium und in den diesem nachgeordneten Behörden wie dem BSI und dem Bundeskriminalamt.
In der letzten Entwicklungsphase seit Mitte der 2000er Jahre regte sich dann zunehmend Widerstand gegen angedachte oder implementierte Maßnahmen der Überwachung und Kontrolle des Internets wie beispielsweise Vorratsdatenspeicherung, Zugangserschwerung und Jugendschutzfilter. Solche von einigen Beteiligten als netzpolitische Lösungen betrachteten Vorhaben wurden von anderen als gravierende netzpolitische Probleme beschrieben.
Zu denjenigen, die Protest organisierten, zählten vor allem die Piratenpartei sowie netzpolitische NGOs, die das Ideal eines offenen bzw. neutralen Netzes propagierten. Die Redaktion von netzpolitik.org gehörte zu jenen, die eine große Öffentlichkeit für netzpolitische Fragen geschaffen haben.
Akteure bestimmen Inhalt des Politikfeldes
In den geschilderten drei Phasen hat sich die Netzpolitik letztlich zwar zu einem vollständigen Politikfeld entwickelt, das aber dezentral institutionalisiert ist. Ein „Digitalministerium“ existiert (noch) nicht. Stattdessen halten Ministerien wie das Wirtschaftsministerium, das Innenministerium, das Verkehrsministerium oder das Justizministerium an den Kompetenzen fest, die im Zuge der Entwicklung des Feldes bei ihnen angesiedelt wurden.
Weil diese Entwicklung im Buch im Detail geschildert wird, kann es mit unterschiedlichen (Forschungs-)Interessen und mit verschiedenen Schlussfolgerungen gelesen werden.
Eine meines Erachtens nach wichtige Schlussfolgerung ist, dass Netzpolitik keine spezifische Form per se hat. Der Blick auf die Entwicklung des Politikfeldes zeigt, dass das Spektrum netzpolitischer Themen nicht vorbestimmt ist. Es gibt daher auch keine Akteure, die mit Selbstverständlichkeit für sich Kompetenzen beanspruchen können. Netzpolitik kann und wird vielmehr in der politischen Auseinandersetzung von den Menschen definiert, die sich für netzpolitische Themen einsetzen.
Dr. Abel Reiberg: Netzpolitik. Genese eines Politikfeldes. 2018. Nomos. 267 Seiten. ISBN 978-3-8487-5357-4.
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