Ermittlungen gegen Abgeordnete: Bundestag muss Presse keine Auskunft geben

Die Bundesverwaltung muss der Presse Auskunft erteilen, das Parlament allerdings nicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Damit könnte die Diskussion um ein Bundespressegesetz Auftrieb erhalten. Eine gesetzliche Regelung von Presseauskünften birgt aber auch Gefahren.

Pressefreiheit ist Grundrecht CC-BY 2.0 Stefanie Eisenschenk

Der Deutsche Bundestag muss der Presse keine Auskunft zu parlamentarische Angelegenheiten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Tagesspiegel-Journalist Jost Müller-Neuhof hatte beim Bundestag presserechtliche Auskünfte zu Immunitätsangelegenheiten des Bundestags beantragt. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie oft der Präsident des Bundestags über strafrechtliche Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete informiert wurde.

Mit dem Urteil zeigt das oberste deutsche Verwaltungsgericht klare Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs auf. Diese erstrecken sich nach Ansicht der Richter lediglich auf das Verwaltungshandeln von Bundesbehörden. Vorgänge der Legislative sind davon nicht erfasst. Bisher können Journalistinnen Auskünfte von Bundesbehörden auf Basis des Grundgesetzes erhalten. Ein eigenes Gesetz wie auf Landesebene die Landespressegesetze gibt es auf Bundesebene nicht.

Kommt jetzt ein Bundespressegesetz?

Das Urteil könnte Anstoß sein für ein Bundespressegesetz, das Auskünfte auch gegenüber der Legislative und der Judikative ermöglicht, wie dies in anderen Staaten möglich ist. Die Fraktion der Grünen brachte im vergangenen Monat einen Gesetzentwurf für ein Presseauskunftsgesetz in den Bundestag ein, der allerdings derartige Auskünfte nicht ermöglichen würde. Die SPD-Fraktion arbeitet derzeit ebenfalls an einem Gesetzentwurf.

Neben einer Erweiterung des Auskunftsanspruchs für die Presse birgt eine gesetzliche Regelung allerdings auch enormes Potential für eine Verschlechterung der Transparenzpflichten. So gilt als ausgemacht, dass die Geheimdienste darauf hinarbeiten, wie bereits im Informationsfreiheitsgesetz und im Bundesarchivgesetz auch im Bereich der Presse von Auskünften ausgenommen zu werden. Eine de-facto-Bereichsausnahme für den Inlandsgeheimdienst und den Bundesnachrichtendienst vom Archivgesetz 2017 führte etwa dazu, dass die Dienste auch zu jahrzehntealten Skandalen keine Akten mehr herausgeben müssen.

Im aktuellen Fall hatte das Verwaltungsgericht 2015 noch geurteilt, es bestehe ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Parlament. Das Oberverwaltungsgericht war anderer Ansicht und wurde jetzt von der obersten Instanz bestätigt.

1 Ergänzungen

  1. Hmm. Wenn man DeutscheWelle und DasParlament (gehört beides der Bundesverwaltung bzw Bundestag) bedenkt, sieht wie im www auf diversen Kanälen die Politiker ihre eigne ‚Medienanstalt‘ betreiben, oder gar gewisse Parteien eigene Medien aufbauen, ehem Pressesprecher zu den Medien wechseln, dann wird offensichtlich dass es gesetzliche Auskunftspflicht braucht.

    Klar kann dann immer noch heimlich geschreddert werden, wäre aber wenigstens illegal.

    Wenn man dann noch sieht, wie die Bundesregierung immer wieder über Jahre gegen Gesetze verstoßt ohne Folgen (EU Luftreinheit, Ehe für alle, .., Zapp, Monitor, Report München und Co sind voll von Beispielen), versteht man wie dringend es ist.

    Und wenn man dann noch sieht wie die AfD und der menschenverachtende Sumpf erstarkt und man den Eindruck gewinnt dass Altpartien wie die SPD noch immer nach Strategien suchen damit umzugehen, man nur noch warten braucht bis du AfD den Kanzler stellt und die Strukturen nur noch nutzen muss um andere zu unterdrücken.

    Dann wird klar dass man schnellstens die Demokratie und den Rechtsstaat absichern muss, auch mit der Pressefreihei.

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