Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU einer Neufassung des Bundesarchivgesetzes zugestimmt. Seitdem wir vor mehr als drei Monaten erstmalig über den Entwurf berichtet hatten, haben sich noch einige Änderungen im Gesetz ergeben. Der zuständige Kulturausschuss entfernte eine Passage des Entwurfs, nach der eine große Zahl von eigentlich öffentlich zugänglichen Dokumenten mit einer Schutzfrist versehen worden wäre.
Das Kernproblem des Gesetzes beließen die Regierungsparteien allerdings im Gesetz. Fortan werden die Geheimdienste ältere Unterlagen nur noch dann dem Bundesarchiv anbieten müssen, wenn es keine Bedenken gibt, dass der „Quellen- und Methodenschutz“ sowie der „Schutz der Identität“ von GeheimdienstmitarbeiterInnen dagegen spricht. Mit anderen Worten: Bundesnachrichtendienst und Co. bleibt selbst überlassen, ob sie ihre Unterlagen archivieren lassen. Ausreichende Gründe gegen eine Archivierung werden sie mit den neuen Gummiparagrafen immer finden können.
Entscheidung gegen den Sachverstand
Der Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für JournalistInnen und WissenschaftlerInnen. Er wird die Aufklärung vieler Geheimdienst-Skandale unmöglich machen, darunter auch die Landesverrats-Affäre und das Oktoberfest-Attentat. Künftig können nicht mehr HistorikerInnen in den Archiven über die Auswertung von Geheimdienstakten entscheiden, sondern die Geheimdienste selbst.
SPD und CDU/CSU haben sich mit dem neuen Gesetz klar gegen die von ihnen befragten Sachverständigen, Zivilgesellschaft und Medien gestellt. Die Parteien zeigten sich beratungsresistent unter anderem gegenüber der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit Andrea Voßhoff, die den Entwurf scharf kritisiert hatte, sowie gegenüber den Medienorganisationen djv, dju und netzwerk recherche.
Ziel des Gesetzes ist laut Bundesregierung, den Zugang zu Akten nutzerfreundlicher zu gestalten. Deswegen seien auch die Schutzfristen für Archivgut, das Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, von 60 auf 30 Jahre verkürzt. Das wird allerdings in der Zukunft auf deutlich weniger Akten zutreffen. Die Geheimdienste dürfen dann einen Großteil ihrer Arbeit nicht nur in der Gegenwart geheimhalten, sondern für immer.
