BGH-Urteil: „Stille SMS“ sind rechtmäßig

Symbolbild CC-BY-SA 2.0 Christian Hornick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Einsatz von sogenannten „stillen SMS“ bei der Verfolgung mutmaßlicher Straftäter rechtmäßig ist. Dabei senden Ermittler eine für den Empfänger nicht sichtbare SMS an ein Mobiltelefon, um dessen Standort zu bestimmen. Dagegen hatte ein Mann geklagt, der wegen Unterstützung der in Deutschland als Terrororganisation eingestuften kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilt wurde. Für den Einsatz der heimlichen Nachrichten an Mobiltelefone gebe es keine Rechtsgrundlage, argumentierte der Mann.

Dieser Auffassung widersprachen die BGH-Richter, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht. Zeit Online erklärt die Entscheidung:

Bei Einführung der Vorschrift im Jahr 2002 habe es die stille SMS zwar noch nicht gegeben, allerdings habe der Gesetzgeber mit der Formulierung „technische Mittel“ dem technischen Fortschritt Rechnung getragen und die Vorschrift damit auch für neue Ortungsmethoden offengehalten. Laut BGH werde mit der stillen SMS auch nicht die durch das Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Das sei dann aber Zufall.

Die Einsätze „stiller SMS“ häufen sich deutlich. Im zweiten Halbjahr 2017 nutzte allein der Verfassungsschutz die Methode zur heimlichen Ortung knapp 180.000 Mal – absoluter Höchstwert.

13 Ergänzungen

  1. Manchmal kann man schon eine Krise des Journalismus beobachten.
    Hier:
    „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Einsatz von sogenannten „stillen SMS“ bei der Verfolgung mutmaßlicher Straftäter rechtmäßig ist. “
    Zeit:
    „Bei der Verfolgung von mutmaßlichen Straftätern dürfen Geheimdienste sogenannte stille SMS nutzen. “
    Urteil:
    Die Stille SMS ist eine technische Maßnahme iSv StPO §100i. Ebenda:
    „(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Abs. 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat, so dürfen durch technische Mittel
    1. die Gerätenummer eines Mobilfunkendgerätes und die Kartennummer der darin verwendeten Karte sowie
    2. der Standort eines Mobilfunkendgerätes

    ermittelt werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.“

    1. Ich denke nicht, dass von einer Krise des Journalismus zu sprechen ist, wenn eine Kurzmeldung (Linkschleuder), die das Urteil (vom Februar) selbst sowie einen einschätzenden (aktuellen) Artikel zu dieser Entscheidung verlinkt, in knapper Form zusammenfasst, was dieses Urteil besagt. Die „stille SMS“ ist rechtmäßig, das ist die korrekte, wenn auch sehr knappe Darstellung der Entscheidung, die nun über den Einzelfall hinaus gilt. Natürlich gilt das immer nach Maßgabe der Vorschrift der StPO (hier § 100i Abs. 1 Nr. 2), aus der die Eingriffsbefugnis von den BGH-Richtern konkret abgeleitet wurde.
      (Ich finde übrigens den zitierten Satz der ZEIT weniger korrekt.)

      Wo ist denn nun die Krise des Journalismus?

      1. Zugegebenermaßen mach hier netzpolitik.org am wenigsten falsch und meine Stimmung war gestern nicht ganz auf der Höhe.

        Ich hab‘ aber tatsächlich Probleme zu erkennen, warum hier ein wilder Mix speziell von Überschriften und Aufmachern entsteht (wenn man die Presse quer liest), in dem jeder mal „Geheimdienst“, „Verfolgung“, „umstritten“ etc. unterbringen muß, wenn das Urteil insgesamt sich auf diesen speziellen Fall der Ermittlung bezieht und DABEI bestätigt, das „stille SMS“ eine technische Maßnahme nach StPO100i ist. Was die klagende Partei versucht hat anzuzweifeln, in ihrem beschriebenen Einzelfall.

        Journalismus sollte in erster Linie beschreiben, was ist oder was passiert ist, und nicht schon in der Einleitung Framing betreiben.

        Eure Überschrift ist damit nicht zu kritisieren.

  2. Tja, der Verfassungsschutz der Treue Wachhund unseres Innenministeriums!

    Wovor hat unser Innenministerium denn Angst?
    Vor dem Bürger, der z.B. die festgelegten Machtverhältnisse durch seine Wahl gefährdet.
    Der Bürger ist also ein Gefährder, den es zu überwachen gilt!

    Oder der Verfassungsschutz guckt nur mal nach, ob seine V-Leute sich auch dort aufhalten wo sie sich aufhalten sollten!
    Also eine „freiwillige Selbstkontrolle“ der vertrauenswürdigen Mitarbeiter!
    Sollte ich noch weiter frotzeln?
    Nein, ich glaube nicht!
    Stille SMS funktioniert nur, wenn der Betroffene Gefährder nicht mit einer Überwachung rechnet, als Krimineller würde ich von einer Verfolgung ausgehen und mein „Diensthandy“ mit zu meinen kriminellen Aktivitäten nehmen, das ich regelmäßig wechsle!

    Fazit?
    Es gibt Möglichkeiten sich als Krimineller und echter Terrorist vor Verfolgung zu schützen!
    Als echter Krimineller und echter Terrorist ist die Wahrscheinlichkeit also gering per SMS entlarvt zu werden!
    Hingegen ist ein normaler Bürger, der eine andere Meinung kund tut, als es dem Innenministerium genehm ist und sich dieser Meinung viele andere Bürger anschließen, wesentlich gefährdeter eine Stille SMS zu empfangen!
    Hinzu kommt noch die Auswertung der Funkzelle, in der sich diese Meinungsabweichler treffen könnten!
    Also, Terroristen und Kriminelle, dürfen sich beruhigt zurück lehnen!
    Bürger die sich politisch engagieren und von der politischen Linie des Innenministeriums abweichen sollten sich eher vor einer Stillen SMS fürchten, oder sich ein entsprechendes konspiratives Mobiltelefon anschaffen, mit dem er sich ein Taxi rufen kann!

    1. Stell dir vor du gehst einkaufen und neben dir knallt die Bombe. Du bist weg. Wer war schuld? Der VS, weil er den Straftäter nicht orten durfte. Weiter so.

      1. Der VS weil er statt den Terroristen, wie öfter mal, normale Bürger verfolgt hatte, siehe Anis Amri oder den NSU!
        Sind ja nur ein Paar Beispiele, die Darstellen sollen, das unser Verfassungsschutz nur Gefährder der politischen Ordnung (ausschließlich Union, SPD, Grüne bzw. FDP als exklusive Führungsparteien) aus dem Weg räumt, Terroristen und Kriminelle werden als Begründung für neue „Sicherheits-“ also Repressionsgesetze benötigt, also ein „Beseitigen“ wäre für Gesetzesgeber fatal, da die Begründung für z.B. mehr Überwachung des Bürgers weg fiele!

          1. Klick bitte hier hyperlink drauf und so ziemlich am Ende findest du den String, heraus Kopieren und entsprechend auf deine Bedürfnisse anpassen!

  3. Die Person sollte innerhalb der Monatsfrist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
    Anschließend das Verfahren zum EGMR bringen.
    Dann erst ist es vernünftig geklärt worden. Leider ist dieser Ablauf bei den meisten Sachen unumgänglich. Muss da leider aus Erfahrung sprechen.
    PS: Man kann beim Bundesverfassungsgericht ganz ohne Anwalt auftreten und beim EGMR auch das Verfahren ohne Anwalt beginnen.

  4. Versteh ich das richtig. Die stille SMS darf von den Geheimdiensten und im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eingesetzt werden? Die meisten stillen SMS werden aber von der Polizei nicht im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens benutzt. Hat das jetzt ein Ende?

    1. Nein, das geht jetzt erst los mit der Hexenjagt!
      Es ist wie beim DDR Regime, am Ende sahen sie überall Böse Menschen und die Geheimdienste mussten Böse Menschen liefern, was sehr schwierig war, denn die Menschen hatten sich angepasst!
      Also wurden Szenarien erfunden und dann später dem Regime als „reales Bedrohungsszenario“ verkauft.
      Diese Szenarien musste man natürlich bekämpfen und die Abteilungen bekamen Mittel und Personal.
      Klar mussten jetzt die Initiatoren der Szenarien nachweisen, das die Investitionen etwas brachten.
      Was sie in Zugzwang brachte!
      Die Spirale begann!
      Immer geringere Vergehen wurden verfolgt und auch geahndet.
      Das alles um die Daseinsberechtigung der Abteilungen, deren bedarf an Mittel und Personal nachzuweisen!
      Das ist heute nicht viel Anders, es ist in der Informationsgesellschaft nur viel schlimmer geworden!
      Man baut zwar wie früher Phantome auf, die man jagt, wie heute den NSU oder Anis Amri.
      Im Gegensatz zur DDR-Zeit, werden die „Hunde“ von der Kette gelassen, wenn man einen Anschlag für die Daseinsberechtigung braucht oder eine Partei für ihre Politik Aufmerksamkeit benötigt.
      Terroristen wie Anis Amri oder die Mitglieder des NSU werden/wurden nicht mehr „beobachtet“ und durften dann machen, was sie „wollten“!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.