Mit dem Informationsfreiheitsgesetz kann jeder Anfragen an Behörden stellen, um Transparenz herzustellen und Rechtsbrüche aufzudecken. Zur Vereinfachung und Zugänglichkeit dieses Prozesses trägt die Open Knowledge Foundation mit ihrem Projekt FragDenStaat.de maßgeblich bei. In seinen diesjährigen Vortrag erklärt Arne Semsrott, wie man so und mit zahlreichen Klagen gegen politische Ohnmacht vorgehen kann.
Keine Fortschritte bei der Gesetzeslage
Denn insgesamt ist es nicht so gut um die Informationsfreiheit in Deutschland bestellt, wie man denken könnte. Mit Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Hessen gibt es vier Bundesländer, die überhaupt kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben. Bis auf Luxemburg, Österreich und Weißrussland ist das in Europa sonst nirgendwo der Fall. Die beiden letzteren, Niedersachsen und Hessen, legten 2017 jeweils Entwürfe vor, die um den Titel des schlechtesten IFG konkurrieren könnten. In Hessen müssen nach aktuellem Entwurf weder Verfassungsschutz noch Polizei Auskünfte geben. Genauere Informationen zu Informationsfreiheit nach Bundesländern werden übrigens auf der Website des vorgestellten transparenzranking.de präsentiert.
Was trotzdem möglich ist
Nichtsdestotrotz gibt es einige Dinge, die 2017 angegangen wurden: Es wurde ein Entwurf für ein Transparenzgesetz für Berlin geschrieben, der mangels Initiative aus dem Parlament über einen Volksentscheid durchgesetzt werden könnte. Auch interne Untersuchungen zu den Berliner Polizisten, die im Rahmen des Hamburger G20-Gipfels als Partypolizei verfrüht nach Hause geschickt wurden, wurden angefragt und schließlich freigegeben, wobei ein fragwürdiges Vorgehen bei der internen Untersuchung aufgedeckt wurde. Es gab zahlreiche weitere erfolgreiche Klagen gegen verschiedene Behörden, unter anderem gegen das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, erzählt Semsrott in seinem Vortrag.
Umweltinformationen über BND und Verfassungsschutz
Von größter Bedeutung könnte die Idee sein, BND und Verfassungschutz über das Umweltinformationsgesetz auf die Finger zu schauen. Während beide nämlich von IFG-Anfragen ausgenommen sind und auch über Bundesarchive mittlerweile nicht neues mehr in Erfahrung gebracht werden kann, können sie sich diesem Gesetz nach EU-Regelung nicht entziehen. „Alles was stinkt, laut ist oder irgendetwas kaputt macht, ist eine Umweltinformation“, sagt Arne Semsrott, „so auch ein Gutachten zu einer Bombe zum Beispiel ist nach dieser Definition eine Umweltinformation“. BND und Verfassungsschutz behaupteten zuerst, dass dieses Gesetz nicht für sie gelte. Ob das stimmt, werden das Kölner Verwaltungsgericht beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht 2018 entscheiden. Viele weitere Details und warum er eigentlich als Schreibtisch-Hooligan betitelt wurde, erfahrt ihr im Video.
Den unterhaltsamen Vortrag findet ihr auch bei media.ccc.de. Wer Youtube nutzen will, klickt hier.
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