2017
-
Bestandsdatenauskunft 2016: Behörden haben über zehn Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört
Coverbilder des Jahresberichts der Bundesnetzagentur. Bestandsdatenauskunft 2016: Behörden haben über zehn Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört Im letzten Jahr haben Behörden alle drei Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor. Die Abfragen des „Behördentelefonbuchs“ haben sich innerhalb der letzten acht Jahre mehr als verdoppelt.
-
: 61. Netzpolitischer Abend heute in Berlin
Jeden ersten Dienstag im Monat: Der Netzpolitische Abend der DigiGes in Berlin : 61. Netzpolitischer Abend heute in Berlin Wie an jedem ersten Dienstag im Monat findet heute der Netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft in der c‑base Berlin statt.
Auf dem Programm stehen diesmal:
- Alexander Rabe (eco): #NetzDG – Ein Gesetzentwurf mit Kollateralschaden-Garantie
- Frank Rieger (CCC): WannaCry
- Axel Bussmer & Nils Leopold (Humanistische Union): Grundrechte-Report 2017
- Johanna Kolberg & Hannes Kapsch (komplexbrigade): Twitch plays Theatre
Die c‑base findet sich an der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist ab 19:15 Uhr, los geht’s gegen 20:00 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream auf c‑base.org. Der Eintritt ist frei.
-
: Vermittlung nicht möglich: 19,3 Stellen für die Informationsfreiheit
Mehr Arbeit als zu schaffen: Beauftragte für Informationsfreiheit (Symbolbild) : Vermittlung nicht möglich: 19,3 Stellen für die Informationsfreiheit Krude Ausreden von Ämtern und verweigerte Auskünfte: Zwar müssen die Beauftragten für Informationsfreiheit täglich zwischen BürgerInnen und Behörden vermitteln. Doch aufgrund fehlender Ausstattung können viele von ihnen praktisch nicht viel bewirken.
-
: „Du siehst mich“ – Der Evangelische Kirchentag und die Überwachung
Ständig unter Beobachtung: Auf dem Kirchentag waren auch die Augen der Polizei überall. : „Du siehst mich“ – Der Evangelische Kirchentag und die Überwachung Videoüberwachung und Taschenkontrollen. Das sollte das Motto – „Du siehst mich“ – des Evangelischen Kirchentags bestimmt nicht bedeuten. Dennoch war die Überwachung präsent wie nie und es stellt sich die Frage, wer hier eigentlich die Besucher sieht: Gott oder die Polizei?
-
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW22: Daten zwischen öffentlich und privat
Wenn es doch nur schmecken würde : Netzpolitischer Wochenrückblick KW22: Daten zwischen öffentlich und privat Die Woche im Überblick: Staatstrojaner sollen massenweise eingesetzt werden, das Urheberrecht ist auf EU-Ebene und in Deutschland von vielen Seiten unter Beschuss – und die Telekom verletzt die Netzneutralität.
-
: SPD nähert sich sicherheitspolitischen Hardliner-Positionen von CDU und CSU
Bei der Sicherheitspolitik nähert sich die SPD der schwarzen Tür. (Symbolbild) : SPD nähert sich sicherheitspolitischen Hardliner-Positionen von CDU und CSU Innere Sicherheit ist eines der großen Themen im Bundestagswahlkampf. Die SPD hat nun ihre Forderungen präsentiert: Mehr Videoüberwachung, mehr Kooperation von Geheimdiensten und Polizei sowie ein europäisches FBI. Dabei verfehlt sie das „Augenmaß“, das sie zu wahren verspricht.
-
: re:publica 2017 – Europas Ringen um ePrivacy
Wer die digitale Gesellschaft liebt, sollte sich informieren und einmischen! : re:publica 2017 – Europas Ringen um ePrivacy Auf der re:publica 2017 sprach unser Redakteur Ingo Dachwitz über die aktuelle „Lobby-Schlacht um Brüssel: Ende mit Tracken oder Tracken ohne Ende?“. Schließlich steht mit der derzeit verhandelten ePrivacy-Verordnung die wichtigste Datenschutzdebatte des Jahres an.
Inhaltlich berührt die Verordnung große Themen, die uns alle betreffen: Grundrechte, Selbstbestimmung und die Monetarisierung von Daten.
In der EU wird gerade über eine Verordnung verhandelt, die genau für diesen Bereich der elektronischen Kommunikation verbindliche und zeitgemäße Regeln schaffen soll. Diese „ePrivacy-Verordnung“ könnte in absehbarer Zeit die letzte Möglichkeit sein, der Daueraufzeichnung und ‑auswertung unseres Lebens klare Grenzen zu setzen.
In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.
Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google
Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org
Um zu verdeutlichen, warum diese Verordnung so wichtig ist, startet Ingo seinen Vortrag mit einem Crashkurs zur Bedeutung von Datenschutz und erklärt mit plastischen Beispielen, was konkret dahintersteckt, wenn Firmen uns(ere Daten) tracken.
Der Vortrag fasst den Stand der Debatte zusammen und erklärt das aktuelle Arbeitspapier der ePrivacy-Verordnung. Zwar enthält dieses aus Bürger- und Verbrauchersicht durchaus positive Punkte, es mangelt jedoch nicht an Verbesserungsmöglichkeiten. Und hier sind wir alle gefragt, um Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen und der Wirtschaftslobby etwas entgegenzustellen.
-
: NetzDG: jugendschutz.net wehrt sich gegen Kritik
Laut jugendschutz.net habe man keine empirische Studie durchführen wollen. : NetzDG: jugendschutz.net wehrt sich gegen Kritik Die umstrittene Monitoring-Studie von jugendschutz.net, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung mit wissenschaftlichen Fakten unterfüttern sollte, sei nicht mit dem Ziel durchgeführt worden, eine „empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“.
In einer Stellungnahme wehrt sich das Bund-Länder-Kompetenzzentrum gegen die scharfe Kritik des Medienrechtsprofessors Marc Liesching, der die Erkenntnisgrundlagen der Studie in Frage stellte, da sie von Rechtslaien vorgenommen worden sei. Das berichtet Heise Online, dem die Stellungnahme von jugendschutz.net vorliegt:
Den Monitoring-Bericht der Organisation zog die Bundesregierung in der schriftlichen Begründung zum NetzDG-Gesetzesentwurf als zentrales Argument und einzigen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit der neuen Regelung heran. Bundesjustizminister Heiko Maas zitierte außerdem wiederholt die von jugendschutz.net ermittelten Löschquoten, um in der Öffentlichkeit für seinen umstrittenen Netz-DG-Entwurf zu werben.
[…]
In seiner Stellungnahme stellt jugendschutz.net selbst die Verwendung ihres Berichts in der Gesetzesbegründung in Frage: Man habe „das Monitoring nicht mit dem Ziel durchgeführt, eine empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“. Das Ziel des Gesetzentwurfs, große Plattformen zur Bereitstellung gut funktionierender Beschwerdesysteme anzuhalten, sei aber zu begrüßen.
Das Monitoring sei „im Rahmen eines von BMFSFJ und BMJV beauftragten Projektes, das ein breiteres Ziel verfolgt und weder auf die Löschung von Inhalten noch auf strafbare Hassbotschaften beschränkt ist“, erfolgt. jugendschutz.net betonte, dass „die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit der maßgeblichen Tatbestände zu seinen Kernaufgaben gehört. Die Beurteilungen seien „von erfahrenen und speziell geschulten Fachkräften“ vorgenommen worden. Diese hatten „in Zweifelsfällen die Möglichkeit, einen Volljuristen zur Beurteilung hinzuzuziehen“.
-
: Zerstört die EU die Filmindustrie? Nachgefragt bei der EU-Abgeordneten Julia Reda
: Zerstört die EU die Filmindustrie? Nachgefragt bei der EU-Abgeordneten Julia Reda Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung über Urheberrechtsreformen berichtet, geht es regelmäßig darum, das Ende ganzer Branchen zu verhindern. Ein Gespräch mit der EU-Abgeordneten Julia Reda über die vermeintliche Zerstörung von Europas Filmindustrie durch eine EU-Verordnung.
-
: Die informierte Einwilligung: Ein Datenschutzphantom
Wie konnte die Einwilligung im Datenschutzrecht eine so starke Stellung gewinnen? (Symbolbild) : Die informierte Einwilligung: Ein Datenschutzphantom Kaum jemand liest die unzähligen Seiten der Geschäftsbedingungen aller möglichen Internetdienste. Die meisten haken einfach ab: Klick und weg. Schließlich wollen sie den Dienst nutzen. Dabei legitimieren wir mit dieser so genannten „informierten Einwilligung“ einen Eingriff in unsere Grundrechte. Wie kam es dazu?
-
Kommentar: Bald werden Staatstrojaner massenhaft eingesetzt. Außer es geschieht noch ein Wunder – und die SPD verhindert es.
Wer ist glaubwürdiger? Weihnachtsmann oder SPD? Kommentar: Bald werden Staatstrojaner massenhaft eingesetzt. Außer es geschieht noch ein Wunder – und die SPD verhindert es. Von wegen nur gegen Terror: Polizei und Staatsanwälte wollen massenhaft digitale Geräte hacken, um Alltagskriminalität zu verfolgen. Gestern haben Sachverständige im Bundestag über den Staatstrojaner gestritten. Die eigentliche Entscheidung fällt woanders: Bei der SPD-Fraktion. Ein Kommentar.
-
: Die unendliche Geschichte von „Metall auf Metall“: Sampling vor dem Europäischen Gerichtshof
Metall auf Metall (Symbolbild) : Die unendliche Geschichte von „Metall auf Metall“: Sampling vor dem Europäischen Gerichtshof Ein gerade Mal zwei Sekunden langes Sample beschäftigt schon seit Jahrzehnten deutsche Gerichte – und demnächst auch den Europäischen Gerichtshof. Der deutsche Bundesgerichtshof will dabei erfahren, ob Kunstfreiheit über den Leistungsschutzrechten steht.
-
: Urteil: Facebook-Account bleibt für Eltern von verstorbenem Kind gesperrt
Der Facebook-Account des eigenen Kindes bleibt auch nach dessen Tod verschlossen. : Urteil: Facebook-Account bleibt für Eltern von verstorbenem Kind gesperrt Eltern erhalten nach dem Tod ihres Kindes keinen Zugang zu dessen Facebook-Account. Das hat das Berliner Kammergericht in der zweiten Instanz entschieden. Die Begründung: Das Fernmeldegeheimnis steht dem Anspruch der Erben entgegen und schützt die Kommunikation derjenigen Menschen, mit denen das Kind zuvor über Facebook Kontakt hatte:
[…] Das Fernmeldegeheimnis werde jedoch in Art. 10 Grundgesetz geschützt und sei damit eine objektive Wertentscheidung der Verfassung. Daraus ergebe sich eine Schutzpflicht des Staates und auch die privaten Diensteanbieter müssten das Fernmeldegeheimnis achten.
Das Urteil (Pressemitteilung hier) ändert damit auch die vorherige Entscheidung des Landgerichts Berlin ab, das zugunsten der klagenden Mutter entschieden hatte. Rechtskräftig ist das aktuelle Urteil noch nicht, im Falle einer möglichen Berufung würde das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof landen. Die Mutter wollte auf den Facebook-Account ihrer Tochter zugreifen, um die näheren Umstände ihres Todes zu untersuchen.
-
: re:publica 2017: Welche Algorithmen wir brauchen
Felix Stalder : re:publica 2017: Welche Algorithmen wir brauchen Brauchen wir Algorithmen oder sind sie eine Gefahr? Sie können auch richtig genutzt werden. Was ihre richtige Anwendung sein könnte, bedarf jedoch der Verhandlung.
-
: EU-Urheberrecht: Konservative für Verschärfung von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht
: EU-Urheberrecht: Konservative für Verschärfung von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht In den laufenden Kompromissverhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform sehen die Urheberrechtshardliner im EU-Parlament offenbar ihre Felle davonschwimmen. Mit radikalen Vorschlägen zu Upload-Filtern und Leistungsschutzrechten wollen sie die schlechtesten Kommissionsvorschläge jetzt doch noch retten.
-
: Bei der Telekom-Hauptversammlung die Netzneutralität verteidigen
Der CCC Köln demonstrierte heute vor der Telekom-Hauptversammlung : Bei der Telekom-Hauptversammlung die Netzneutralität verteidigen In einer Rede auf der Telekom-Hauptversammlung hat unser Autor Thomas Lohninger den Aktionären erklärt, warum der StreamOn-Tarif die Netzneutralität verletzt – und warum das schlecht für die Innovation und ein offenes Netz ist.
-
: Bundesdatenschutzbeauftragte rügt Vorhaben, den Staatstrojaner-Einsatz drastisch zu erweitern
Hacker der Polizei (Symbolbild). : Bundesdatenschutzbeauftragte rügt Vorhaben, den Staatstrojaner-Einsatz drastisch zu erweitern Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff weist auf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme bei dem Vorhaben hin, staatliches Hacken für Dutzende Straftaten zuzulassen. Sie findet deutliche Worte für die Verfahrensweise, mit der das Justizministerium Gesetzesänderungen mit langfristigen Folgen in erstaunlicher Hektik zusammenstoppelt.
-
: EU-MinisterInnen für grenzüberschreitende Beschlagnahme von Cloud-Daten [Update]
Vereinfachte Rechtshilfeersuchen könnten die Herausgabe elektronischer Daten in der Cloud grenzüberschreitend erleichtern. Dies beträfe auch die EU-US-Kooperation. : EU-MinisterInnen für grenzüberschreitende Beschlagnahme von Cloud-Daten [Update] Die Europäische Union will die Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel durch Internetanbieter erleichtern. Dabei geht es um direkte Abfragen von Bestandsdaten durch europäische Polizei- und Geheimdienstbehörden bei den Firmen. Damit wollen die Behörden den umständlichen Rechtsweg insbesondere in den USA vermeiden.
-
: re:publica 2017 – Adblocker, die Blocker blocken
Torsten Kleinz bloggt über Blocker (kleines Wortspiel, eigentlich hält er hier einen Vortrag). : re:publica 2017 – Adblocker, die Blocker blocken Auf der re:publica 2017 sprach der Journalist Torsten Kleinz über Adblocker, die Werbung beim Surfen im Internet für Verbraucher ausblenden. In seinem Vortrag sprach er auch über Adblocker-Blocker, die es Firmen ermöglichen, dieses Blockieren von Werbung zu umgehen. Ebenfalls Thema: Adblocker-Blocker-Blocker, die wiederum das Blockieren von Adblockern verhindern sollen. Und ja, er erwähnt schlussendlich auch kurz Adblocker-Blocker-Blocker-Blocker, die letztgenanntes Verhindern wiederum verhindern sollen.
Die zentrale These seines Vortrags:
Der Kampf Adblocker versus Blocker-Blocker verändert die Web-Landschaft bereits. Immer mehr Teile des Netzes verschwinden hinter Paywalls, Fake-News hingegen florieren.
In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.
Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google
Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org
Kleinz zufolge sei das gesamte Internet durch Werbung strukturiert, da große Bereiche darüber finanziert würden. Somit seien auch „werbe-freundliche“ Strukturen, wie die Verbreitung der Programmiersprache Flash, stark verbreitet worden. Im Gegensatz zu „Werbungs-hinderlichen“ Strukturen, wie dem Verschlüsselungsprotokoll SSL. Man muss der These von Kleinz, die Werbung als einzige erklärende Variable darstellt, jedoch nicht unbedingt folgen.
Rund um einige Adblocker-Hersteller ist ein großer Markt für ein Geschäftsmodell entstanden, welches „nervige“ von „nicht nerviger“ Werbung trennt. Somit werden die Verbraucher vor allzu aufdringlicher Werbung geschützt. Parallel dazu lassen sich einige Hersteller der Adblocker dafür bezahlen, bestimmte Werbung nicht zu blockieren.
Wir empfehlen neben Kleinz’ Vortrag „Krieg der Blocker – Kein Problem anderer Leute“ auch die Lektüre der Kontroverse rund um Adblock Plus und deren umstrittenes Geschäftsmodell. Eine Diskussion, die in dem Vortrag von Kleinz leider nicht erwähnt wird. Ebenfalls nicht erwähnt: Das Problem der Werbebanner, die Schadsoftware ausliefern.
Den Vortrag gibt es auch als Audio-Datei:
-
: EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“
Während die EU noch diskutiert, macht Deutschland schonmal einen Alleingang.(Symbolbild) : EU diskutiert über Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: „Anlasslose Speicherung nicht mehr möglich“ Der Europäische Gerichtshof hat eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verboten. Trotzdem wollen viele Mitgliedstaaten weiterhin Verkehrsdaten speichern. In verschiedenen EU-Gremien wird diskutiert, ob das möglich ist. Währenddessen macht Deutschland einen Alleingang.