Gutachten zur Geheimdienstkontrolle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages maßregelt Regierung

Mit allen Mitteln hält das Bundesinnenministerium die Kooperation europäischer Geheimdienste in Den Haag gegenüber dem Parlament geheim. Als Grund wird eine interne Absprache der Dienste genannt. Dabei wäre die Bundesregierung auch bei berechtigten Geheimhaltungsinteressen verpflichtet, die Abgeordneten zu informieren.

Details über die Zusammenarbeit europäischer Geheimdienste erfährt das Parlament nicht. (Symbolbild) – CC0 Mike Wilson

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich in einem Gutachten mit der parlamentarischen Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) befasst. Hintergrund ist die fortdauernde Weigerung der Bundesregierung, über die Auslandsaktivitäten des deutschen Inlandsgeheimdienstes in Den Haag Auskünfte zu geben. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium wurde hierzu nicht informiert.

Die Heimlichtuerei ist laut der Ausarbeitung rechtlich bedenklich. Demnach darf die Bundesregierung zwar ihre Geheimhaltungsinteressen wahren, muss aber gleichzeitig auch Möglichkeiten suchen, das Informationsbedürfnis der Abgeordneten zu erfüllen.

Operative Zusammenarbeit seit Sommer 2016

Seit einem Jahr hat sich das BfV mit 29 europäischen Geheimdiensten in Den Haag in einer „operativen Plattform“ zusammengeschlossen. Es handelt sich dabei um ein Echtzeit-Informationssystem und eine gemeinsame Datei zur Terrorismusbekämpfung. Die beteiligten Dienste entsenden hierzu VerbindungsbeamtInnen nach Den Haag. Die Anlage ist physisch beim niederländischen Inlandsgeheimdienst AIVD angesiedelt, gehört jedoch zu der „Counter Terrorism Group“ (CTG).

Die CTG wurde im Jahr 2001 vom sogenannten „Berner Club“ ins Leben gerufen, einem informellen Zusammenschluss von Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz. Weder die CTG noch der „Berner Club“ gehören zur Europäischen Union, die kein Mandat für die Koordination der Geheimdienste hat.

Zwar nimmt das BfV seit Jahrzehnten an Treffen des „Berner Clubs“ teil, jedoch wurden dort bislang nur strategische Verabredungen getroffen. Die nunmehr operative Zusammenarbeit wurde im Sommer 2016 in einer eilig gezimmerten Vorschrift des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt.

Geheimhaltung wegen „Third Party Rule“

In rund einem Dutzend parlamentarischer Initiativen hatten Abgeordnete in den vergangenen zwei Jahren erfolglos nach der CTG, dem „Berner Club“ und der neuen „operativen Plattform“ in Den Haag gefragt. So ist völlig unklar, welche Personen nach welcher Maßgabe in der „CTG-Datenbank“ gespeichert werden. Auch der konkrete Ort, die Beschaffenheit der Datenbank, dort geführte Datenfelder oder eingesetzte Such- und Analysewerkzeuge bleiben geheim. Keine Details gibt es zur Geheimdienstzusammenarbeit, zu übernommenen Aufgaben, internen Arbeitsgruppen, Kosten und zur internen Organisationsstruktur.

So kann nicht geklärt werden, ob die Arbeit des Zentrums wie behauptet auf den „islamistischen Terrorismus“ beschränkt bleibt. Von Bedeutung ist auch die Frage der beteiligten Dienste. Sofern diese über Polizeivollmachten verfügen, dürfte das BfV aufgrund des deutschen Trennungsgebotes mit diesen keine Informationen austauschen.

Als Grund der Geheimhaltung nennt die Bundesregierung die „Third Party Rule“. Dabei handele es sich um eine „allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich“. Keine der gelieferten Informationen sollen an Dritte („Third Party“) weitergegeben werden. So der mitteilende Staat die Verfügungsbefugnis über seine Informationen behalten, damit auch keine Rückschlüsse auf die Quelle möglich sind.

Kein pauschales Auskunftsverweigerungsrecht

Dem Bundesinnenministerium zufolge (PDF) fällt sogar die bloße Existenz einer Kooperation von Geheimdiensten unter die „Third Party Rule“. Der Wissenschaftliche Dienst vertritt hierzu eine andere Rechtsauffassung und verweist darauf, dass der Grundsatz der „Third Party Rule“ kein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen darstellt, sondern als „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ einzuordnen ist:

Ein pauschales Auskunftsverweigerungsrecht unter Verweis auf die „Third Party Rule“ über sämtliche Aktivitäten in der CTG, wie dies in der Fragestellung angelegt ist, steht der Bundesregierung unter Zugrundelegung der dargestellten verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht zu.
[…]
Das Bundesverfassungsgericht ordnet, wie bereits oben dargestellt, die „Third Party Rule“ nicht als zwingenden Rechtssatz ein. Die Bundesregierung muss sich daher in entsprechenden Konstellationen um eine Freigabe beim herausgebenden Staat bemühen. Scheitern diese Bemühungen, ist zudem eine Interessenabwägung zwischen der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und dem parlamentarischen Informationsinteresse vorzunehmen.

Ministerium hat niemals Freigabeanfragen gestellt

Im Klartext heißt das: Die Bundesregierung hat die Pflicht, sich um ein Einverständnis mit dem Staat zu bemühen, der die Informationen in Den Haag geteilt hat. Dieser kann die Weitergabe verweigern. Jedoch muss die Bundesregierung in jedem Einzelfall prüfen, ob sich das Verbot auch auf das Parlamentarische Kontrollgremium erstreckt.

Laut dem Bundesinnenministerium wurde bei allen parlamentarischen Anfragen „das parlamentarische Informationsinteresse gegen das Interesse an der Erhaltung der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit“ abgewogen. In welchen Fällen überhaupt eine Freigabeanfrage erfolgte, verschwieg das Ministerium zunächst.

Erst auf Nachfrage kam jetzt heraus, dass die Bundesregierung sich niemals die Mühe machte, die Abgeordneten über die Auslandsaktivitäten des Inlandsgeheimdienstes zu informieren. Nach eigenem Gutdünken hat das Bundesinnenministerium auf die vorgeschriebenen Freigabeersuchen verzichtet. Weil die Anfragen den „Kernbestand nachrichtendienstlicher Arbeitsweise“ berührten, hätten diese „keine Erfolgsaussichten gehabt“.

10 Ergänzungen

  1. Früher hatten wir die Stasi, heute die EUsi…

    Also keine Risikoerhöhung, nichts zu sehen, weitergehen, alles zu unserem Besten! :)

    1. Früher gab es den Spitzbart und danach Honi, jetzt die frühere FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda des SED-Unrechtsregime der DDR, Angela Merkel. Was will man von einer Regierung unter der Leitung dieser Person anderes erwarten. Mir ist kein Kanzler bekannt, dem so oft Missachtung des Parlaments vom BVerfG. attestiert wurde. Das Grundgesetz interessiert nur dann, wenn es zum eigenen Vorteil gereicht. Ansonsten ist nur lästig und das BVerfG. ein Störenfried, den man nicht ernst zu nehmen braucht.

      Nur leider ist das kein rein deutsches Phänomen. Mit dem Wegfall des kommunistischen Gegenpols zeigen die Politiker der sogenannten Demokratien immer mehr ihre wahres Gesicht. Es hat zwar einige Zeit gedauert, bis sie sich zu trauen begannen. Dafür geht jetzt um so mehr der Punk ab. Hoffentlich muss ich den endgültigen Knall nicht mehr miterleben.

  2. Das ist jetzt der Angriff auf die FDGO.
    In welcher Form soll ich Widerstand leisten? Wie kann ich Abhilfe schaffen?
    Wir sollten uns organisieren und das besprechen. Dringend.

    1. Alter, organisier Dir einen Termin beim Psychiater und besprich das mit dem.

      Das GG ist kein Waffenschein. Und vergiss nicht während der Revolution „Rasen betreten verboten“ Schilder zu beachten und kauf Dir endlich eine Bahnsteigkarte! Soll ich Dir von Deiner Mutter ausrichten. :)

      Deine Freiheit ist halt der Preis für den multikulturellen Konsens, also heul nicht rum.

      Cohn-Bendit 1991 „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer; sie hat die Tendenz, in eine Vielfalt von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeit ihrer Werte einzubüßen.“

      http://www.zeit.de/1991/48/wenn-der-westen-unwiderstehlich-wird/seite-2

      War da irgendwas unklar? Die ganzen Sicherheitsbeamten hedgen nur die Erüllung eurer Wünsche. Lebt damit.

    2. „Auf zu großen Taten, nieder mit den Staaten“, lautet die anarchistische Devise chris! ;-)

  3. Und wo bleibt der Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger, für den nie eine „third-party-rule“ gilt?
    Solange es sich deutsche Geheimdienste nicht leisten können, Verfassungsverteidigern wie Edward Snowden freies Informationsrecht zu garantieren, so lange weiß ich, dass diese Geheimdienste nicht für mich arbeiten: denn „für mich“ geht nur MIT dem Grundgesetz.
    Die Zukunft von Edward Snowden wurde nicht in den USA zerstört, sondern im 1.Untersuchungsausschuss in Berlin. Und von einem Whistleblower-Schutzgesetz fehlt jede Spur bei der Großen Koalition.
    Und das Team Voßkuhle ist ein Totalausfall, was ich am allerallerwenigsten verstehe.
    Wie kann man der parlamentarischen Kontrolle die Selektorenprüfung nach Artikel 10 GG verweigern als Verfassungsrichter???

  4. Ueber deutsche Geheimdienste ist fast jeder Kommentar ueberfluessig, sie arbeiten im Dunkeln, hebeln
    alle Gesetze aus und sind grenzenlos kriminell. Sie werden von ganz oben gedeckt. Das ist das Problem.

  5. Ich habe mal eine Frage an alle die sich genauer damit auskennen.
    Das Forum der Tagesschau (meta.tagesschau) wird durch einen Tracker der sich `tracking.js´ nennt „unterstützt“.
    Dieser kann unter HTML5 zur Gesichtserkennung benutzt werden.(Herstellerangabe)
    Ist so etwas wirklich notwendig zum Betreiben eines Forums ?

    Dankesehr im Voraus

  6. So wird man Systemkritiker und ähnliche unangenehme Zeitgenossen einfach viel effektiver los. So für den Erhalt der Demokratie und so, ist ja ganz klar. Denn was hier hinter verschlossenen Türen stattfindet ist quasi nichts anderes als das Vorgehen eines Erdos oder anderen, nur eben wunderschön getarnt. Die Bundesregierung hat eine durchaus präzise und weitreichende Arbeitsweise.

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