Mit allen Mitteln hält das Bundesinnenministerium die Kooperation europäischer Geheimdienste in Den Haag gegenüber dem Parlament geheim. Als Grund wird eine interne Absprache der Dienste genannt. Dabei wäre die Bundesregierung auch bei berechtigten Geheimhaltungsinteressen verpflichtet, die Abgeordneten zu informieren.