Anfang des Jahres wurden Pläne europäischer Inlandsgeheimdienste zur Einrichtung eines „Anti-Terror-Zentrums“ in Den Haag bekannt. Es gehört zur 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“, (CTG) die wiederum vom geheimnisumwitterten „Berner Club“ gestartet wurde. Ziel der Zusammenarbeit ist zunächst der Austausch und die Verarbeitung von Informationen zum Phänomenbereich „Islamistischer Terrorismus“ und „dschihadistische Gefährder“. Die CTG richtet dafür eine Datenbank ein, die beim niederländischen Geheimdienst AIVD geführt wird. Ein interaktives Echtzeit-Informationssystem ermöglicht die Kommunikation unter den Diensten.
Im „Berner Club“ und in der CTG sind die Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz vertreten. Weder die CTG noch ihre „operative Plattform“ gehören jedoch zur Europäischen Union, die über keine Kompetenz zur Koordination der Geheimdienste verfügt. Doch auch dieses Gebot bröckelt, denn über das Zentrum in Den Haag arbeitet die CTG mit EU-Einrichtungen zusammen.
Der EU-Anti-Terrorbeauftragte Gilles de Kerchove nimmt seit mindestens drei Jahren an allen Konferenzen der Geheimdienstchefs teil. Im Juni entschieden die EU-InnenministerInnen, die CTG fortan zu „relevanten Themen“ einzuladen. Die Polizeiagentur Europol, deren Zentrale auch in Den Haag angesiedelt ist, und die CTG wollen die „strukturelle Zusammenarbeit“ intensivieren.
Inbetriebnahme erfolgte planmäßig
Parlamentarische Anfragen zu dem Zentrum, zur CTG und zum „Berner Club“ laufen „aus Gründen des Staatswohls“ größtenteils ins Leere. Zuletzt teilte das Bundesinnenministerium lediglich mit, dass die Inbetriebnahme des „Anti-Terror-Zentrums“ planmäßig am 1. Juli erfolgte. Im Sprachgebrauch der Geheimdienste wird die Einrichtung als „operative Plattform“ bezeichnet. 23 der 30 an der CTG beteiligten Geheimdienste beteiligen sich daran und entsenden VerbindungsbeamtInnen. Alle drei Wochen finden gemeinsame Sitzungen statt. Aus Deutschland nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz teil.
Ein Sekretariat gibt es nicht, alle logistischen Aufgaben übernimmt der AIVD. In welchem seiner Gebäude die „operative Plattform“ logiert, wird wegen „möglicher Ausspähungsgefahr“ nicht offen gelegt. Auch welche Geheimdienste welcher Länder teilnehmen, bleibt geheim. Es gilt die „Third-Party-Rule“, die eine Weitergabe von Informationen verbietet, die ein Geheimdienst von einem Partner erhält. Die Bundesregierung beschreibt dies gewöhnlich als „Geschäftsgrundlage vertraulicher Zusammenarbeit der Nachrichtendienste“.
Späte Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Einige der teilnehmenden Geheimdienste (etwa in Österreich) besitzen jedoch Polizeivollmachten. Das könnte bedeuten, dass die Informationen für Exekutivmaßnahmen genutzt werden. In Deutschland wäre dies nach dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten nur über Umwege gestattet. Rechtsstaatliche Bedenken hat das Bundesinnenministerium diesbezüglich nicht. Die „Third-Party-Rule“ sieht vor, dass die übermittelten Informationen einer strengen Zweckbindung unterliegen und „lediglich zur nachrichtendienstlichen Aufklärung“ verwendet werden dürfen.
Eine parlamentarische Überprüfung ist jedoch kaum möglich. Seit über einem Jahr wurde die Einrichtung der „operativen Plattform“ in Den Haag vorbereitet, im Februar berichteten Medien erstmals. Im Eiltempo peitschte die Koalition das erforderliche Gesetz zum internationalen Datentausch des Inlandsgeheimdiensts durch. Dessen ungeachtet wurde das Parlamentarische Kontrollgremium für die Nachrichtedienste (PKGr) erst Ende April diesen Jahres über das Zentrum in Den Haag unterrichtet.
