EU-ParlamentGrundrechte in Freihandelsabkommen einbauen

Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, Netzneutralität, Verschlüsselung und Datenschutz in internationalen Handelsabkommen zu verankern. Das sei mit dem Prinzip des „freien Datenflusses“ vereinbar. Jetzt liegt es an der Europäischen Kommission, auf diese Forderungen zu antworten.

Internationaler Handel ist eng mit dem Aufstieg der Container-Logistik verbunden. Neben dem „Warenstrom“ soll nun ein „Datenfluss“ entstehen. CC-BY-ND 2.0 Marc oh!

Europa will in der Digitalwirtschaft aufholen: Siemens setzt stärker auf den weltweiten Verkauf von Software, SAP ist schon lange eines der größten Software-Unternehmen der Welt. Start-Ups sollen in Deutschland und Europa gefördert werden, der französische Präsident hat in diesem Sommer „Start-Up-Hub“ in Paris eröffnet. Die Hoffnung auf Europas globale Wettbewerbsfähigkeit im IT-Sektor hat der Ausschuss für internationalen Handel im Europäischen Parlament nun dazu genutzt, eine Stärkung von Netzneutralität, Verschlüsselung, sowie von Verbraucher- und Datenschutz zu fordern.

Den ersten Initiativbericht (pdf) zu einer digitalen Handelspolitik, der von nun an alle fünf Jahre überarbeitet werden soll, haben die ParlamentarierInnen mit großer Mehrheit im Plenum verabschiedet. Ein Initiativbericht basiert auf Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Parlament kann sie als grundsätzliche Positionierungen eigenständig verabschieden – daraus folgen aber nicht notwendigerweise Gesetzesinitiativen der Kommission.

Marktzugang für europäische Unternehmen

Erste Priorität ist, „den Marktzugang für digitale Waren und Dienstleistungen in Drittstaaten“ sicherzustellen. Europäische IT-Unternehmen sollen nicht von privaten und öffentlichen Ausschreibungen in Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ausgeschlossen werden. Außerdem soll die „erzwungene Datenlokalisierungen“ eingehegt werden. Regierungen können bisher verlangen, dass bestimmte Daten innerhalb eines Landes gehalten werden. Das beschreiben die VolksvertreterInnen im Initiativbericht teilweise als „digitalen Protektionismus“. Es könnte beispielsweise Cloud-Geschäftsmodellen der europäischen IT-Industrie, bei denen die Daten außerhalb des Landes verarbeitet werden, im Weg stehen.

Die ParlamentarierInnen schließen allerdings nicht aus, dass Handelspartner der EU bestimmte Daten in ihrem Einflussbereich halten können, sofern es mit dem Schutz personenbezogener Daten „hinreichend begründet“ sei. Die Abwägung soll nicht innerhalb des Investitionsschutzes stattfinden. Das würde verhindern, dass Unternehmen Länder wegen ihrer Datenschutzbestimmungen auf Schadensersatz verklagen können. Damit könnten die Grundrechte der Handlungspartner gestärkt werden.

Ja zu Datenschutz, Verschlüsselung und Netzneutralität

Die Europäische Union soll ihre Handelsabkommen auch als internationales Druckmittel nutzen, um „digitale Rechte“ außerhalb des eigenen Wirtschaftsraums „zu verbessern“. So werden die EU-Datenschutzvorschriften in dem Bericht auch nicht als Handelshemmnisse charakterisiert, wie es etwa im Rahmen der Verhandlung des Freihandelsabkommens Trade in Services Agreement (TiSA) oft zu hören war. Stattdessen: „In Freihandelsabkommen [darf] nichts die EU und ihre Mitgliedstaaten daran hindern, ihre Datenschutzvorschriften zu erhalten, zu verbessern und anzuwenden.“

Zudem müsse in Handelsabkommen geklärt werden, dass an Behörden außerhalb der EU „keine Details über die Verschlüsselungstechnologie, die für Produkte verwendet werden, herausgegeben oder übermittelt werden“. Das dürfte Geheimdienste verärgern.

Außerdem adressiert das Parlament die „globale digitale Kluft“ und hält fest, dass europäische Netzbetreiber durch „Investitionen in Breitbandinfrastrukturen in Entwicklungsländern uneingeschränkt zur Wahrung eines freien, offenen und sicheren Internets“ beitragen müssen. US-Firmen wie Facebook stehen global in der Kritik, weil sie die Förderung des Internetzugangs in afrikanischen Ländern oder Indien nutzen wollen, um NutzerInnen an das eigene Unternehmen zu binden. Ein europäischer Ansatz sähe anders aus, findet das Parlament:

Der Grundsatz der Netzneutralität [sollte] ein wesentlicher Teil der Strategie der EU für den digitalen Handel [sein], damit ein fairer Wettbewerb und Innovationen in der digitalen Wirtschaft möglich sind und gleichzeitig die Redefreiheit im Internet sichergestellt ist.

Inwiefern die Europäische Kommission dem Initiativbericht folgt und Forderungen daraus in einen Gesetzesentwurf gießt, der dann wieder im Parlament diskutiert würde, ist noch offen.

1 Ergänzungen

  1. Konzernschutzabkommen, als Freihandelsabkommen verbrämt, sind in ihrer Demokratiefeindlichkeit auch dann prinzipiell abzulehnen, wenn man pro forma Datenschutz einbaut. Man sollte besser nicht vergessen: das ist der “Datenschutz”, wie ihn Google und Facebook “einhalten” mit ihren “Datenschutzeinstellungen”.

    Totalüberwachung wird nicht besser, wenn man sie weglügt.

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