Das Ende der Roaming-Gebühren: Erfolgsgeschichte mit Lücken

Beim nächsten Sommerurlaub innerhalb der EU müssen Nutzer keine hohen Aufschläge mehr befürchten, wenn sie am Strand nach Hause telefonieren oder Urlaubsbilder verschicken. Dennoch lohnt es sich, ins Kleingedruckte des Mobilfunkvertrags zu schauen.

Auf Reisen innerhalb der EU fallen künftig keine Roaming-Gebühren mehr an. – CC0 Annie Spratt

Ab heute gehören Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen weitgehend der Vergangenheit an. Damit tritt, rechtzeitig vor der sommerlichen Urlaubssaison, eine gut zehn Jahre lang verhandelte Regelung in Kraft, die Europa ein Stück weit näher zusammenbringt.

„Das Ende der Roaminggebühren ist ein echter europäischer Erfolg“, erklärten die Präsidenten von EU-Parlament und EU-Kommission sowie der Ministerpräsident von Malta, das derzeit den Vorsitz des Rates der EU innehat, in einer gemeinsamen Aussendung. Doch auch wenn es sich insgesamt um einen Erfolg handelt, geht es, wie so oft in der EU, nicht ohne Ausnahmen und Fußnoten: Um zu verhindern, dass sich EU-Bürger mit billigen SIM-Karten aus dem Ausland eindecken und so das heimische Preisgefüge durcheinander bringen, ist die Nutzung auf vier Monate beschränkt. Danach sieht die „Fair-Use-Policy“ Aufschläge vor.

Datenvolumen bleibt limitiert

Zudem begrenzt die Einigung grundsätzlich das Datenvolumen, was sich jedoch bei den notorisch hohen deutschen Mobilfunkpreisen und knapp bemessenen Transfervolumina hierzulande nicht bemerkbar macht. In Ländern wie Finnland hingegen, wo praktisch unbegrenzter mobiler Datenverbrauch zum Alltag gehört, haben Netzbetreiber bereits Ausnahmen erwirkt und dürfen künftig moderate Aufpreise verlangen.

Diese Entwicklung sollte man im Auge behalten, könnte sie doch den angestrebten digitalen Binnenmarkt aushebeln: Generell dürfen sich Mobilfunkanbieter an ihre Regulierungsbehörden wenden und sie um solche Ausnahmen ersuchen, wenn sie ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Laut EU-Kommission haben europaweit 36 Anbieter Einschränkungen erbeten, von Tausenden insgesamt.

Freilich müssen diese jährlich überprüft und neu genehmigt werden, sodass sich die federführend an den Verhandlungen beteiligte finnische Europaabgeordnete Miapetra Kumpula-Natri (Sozialdemokraten) keine Sorgen macht: „Die Ausnahmen sind nur ein Zwischenstadium, das recht schnell verschwinden wird. Die Gründe sind sowohl fallende Großhandelspreise für Daten als auch ein gesunder Wettbewerb zwischen Anbietern.“ Tatsächlich sollten die regulierten Großhandelspreise, die sich die Unternehmen gegenseitig in Rechnung stellen, den Betreibern Luft verschaffen: Sie fallen von derzeit knapp acht Euro bis 2022 schrittweise auf 2,5 Euro pro Gigabyte.

Flat ist nicht gleich Flat

Aufpassen sollten Nutzer, ob ihr Vertrag auch wirklich eine Roaming-Option enthält. Das ist nicht bei allen Tarifen der Fall, insbesondere bei reinen Datentarifen. Ebenso gelten bestimmte netzinterne oder sogenannte Community-Flatrates ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Ein wenig absurd erscheint auch, dass sich nun zwar zum Inlandstarif im Ausland telefonieren lässt – etwa aus Griechenland nach Deutschland oder nach Spanien. Hingegen können Netzbetreiber für Gespräche aus dem In- ins EU-Ausland weiterhin ihre gewohnten Aufschläge berechnen.

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