Bundesrat entscheidet für Gemeinnützigkeit von Freifunk-Communities

Der Bundesrat hat heute beschlossen, Freifunk-Communities in die Abgabenordnung aufzunehmen und damit als gemeinnützig anzuerkennen. Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Förderung des digitalen bürgerschaftlichen Engagements zur Schaffung offener und freier WLANs durch viele Freifunk-Communities.

Freifunk.net

Die Förderung von offenen WLANs ist eines der Anliegen der Digitalen Agenda der Deutschen Bundesregierung. Viel ist in diese Richtung noch nicht passiert, gerade bastelt man zum dritten Mal an einer Rechtssicherheit in Folge der Störerhaftung herum. Einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der digitalen Spaltung durch offene WLANs bieten die Freifunk-Communities. In vielen Städten arbeiten Ehrenamtler daran, lokale Netz-Infrastrukturen zu schaffen, in dem sie ihre Internetzugänge mit Nachbarn teilen und vernetzen. Infolge dieses bürgerschaftlichen Engagements gibt es dann mehr offene WLANs.

In immer mehr Kommunen und Bundesländern gibt es endlich Förderung für diese Freifunk-Communities. Denn auch wenn viel durch ehrenamtliches Engagement gemacht werden kann, kostet die Technik für Router und Richtfunkverbindungen Geld. Ein Problem dabei ist, dass Freifunk-Communities häufig nur durch Tricks als gemeinnützig anerkannt werden und das eine Förderung erschwert. Denn die Abgabenordnung stammt noch aus der analogen Zeit. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben eine Bundesratsinitiative gestartet und dafür das Problem beschrieben:

Körperschaften, die sich im Bereich des so genannten Freifunks engagieren, können bisher allerdings nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie satzungsmäßig und tatsächlich entweder einen der in der grundsätzlich abschließenden Aufzählung des § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung ausdrücklich aufgeführten gemeinnützigen Zwecke (so genannte Katalogzwecke) oder mildtätige Zwecke nach § 53 der Abgabenordnung fördern. In Frage kommt als gemeinnütziger Zweck insbesondere die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 der Abgabenordnung; z.B. durch Bildungsmaßnahmen zu Fragen der Hard- und Software in diesem Bereich). Mildtätige Zwecke wurden in der Vergangenheit z.B. durch die unentgeltliche Überlassung von Hard- und Software an Flüchtlingsunterkünfte gefördert. An der bisherigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung dieser Tätigkeiten ändert sich durch die geplante Neuregelung nichts. Soweit sich Freifunk-Initiativen daneben jedoch aktiv an der Schaffung und Unterhaltung der Freifunk-Netze selbst beteiligen, ist eine Steuerbegünstigung nach geltendem Recht nicht möglich. Daher dürfen sie keine für den steuerlichen Spendenabzug erforderlichen Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Das gemeinnützige Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft soll deshalb durch die Aufnahme eines neuen Katalogzwecks in die Abgabenordnung unterstützt werden. Die neue Ziffer ermöglicht es, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch bzw. ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten.

Die Lösung sieht nach dem Gesetzentwurf so aus:

Der Entwurf sieht eine Ergänzung der Katalogzwecke durch eine neue Ziffer 26 „Freifunk-Netze“ in § 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung vor. Dadurch wird – unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung – eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit auch für Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft, z.B. Vereinen, eröffnet, die Kommunikationsnetzwerke aufbauen und unterhalten. Aus Wettbewerbsgründen ist es erforderlich, den Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten zu beschränken.

Heute war der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“ im Bundesrat und wurde mit einer Mehrheit beschlossen. Jetzt müssen sich Bundesregierung und Bundestag dem Thema annehmen.

Auf jeden Fall wurde heute ein wichtiger Meilenstein in Richtung der Anerkennung von Freifunk-Communities als digitalem bürgerschaftlichen Engagement beschlossen. Wir drücken die Daumen, dass die Abgabenordnung demnächst endlich in dieser Sache ergänzt wird.

11 Ergänzungen

  1. Hey endlich mal eine gute Nachricht bei all dem verantwortungslosen Schwachsinn, den die Herrschenden sonst verzapfen!

  2. Was nützt einem die Gemeinnützigkeit, wenn das ganze durch die Störerhaftung wieder im Keim erstickt wird?

  3. Telekommunikationanschluss braucht das aufgesattelte WLAN trotzdem, oder nicht? Ein Router des Freifunks allein hilft nicht weiter, oder?

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