Bundespolizei und Bundeswehr wollen unbemannte Hubschrauber

Derzeit werden von zivilen und militärischen Behörden vorwiegend kleine Drehflügler-Drohnen genutzt. Als Erstes interessierte sich die Marine für größere Senkrechtstarter, es folgten Tests auf Schiffen der Bundespolizei. Jetzt werden die Drohnen auch für das Heer und die „landgestützte Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ der Bundespolizei interessant.

Die senkrecht startende „Tron“, die von der Bundespolizei getestet wird. Die „Hybrid-Drohne“ wird auch von der Deutschen Bahn geflogen. – Alle Rechte vorbehalten Quantum Systems

Die Bundespolizei setzt verstärkt auf die Anschaffung von unbemannten Hubschraubern. So beschreibt es ein Artikel in dem Bundespolizei-Magazin „Kompakt“, der diese Woche online und gedruckt erschien. Bislang waren diese Pläne nur für die Bundespolizei-Abteilung „See“ bekannt, die bereits seit 2013 Tests mit senkrecht startenden Drehflügler-Drohnen auf ihren Küstenwachschiffen vornimmt. Für die neu bestellten Einsatzschiffe ist der „bordgestützte Einsatz“ von größeren Drohnen jetzt fest eingeplant, vorher sollen die Drohnen jedoch zur „Einsatzreife“ gebracht werden.

Die „Neo S-300“ aus der Schweiz wird seit 2013 auf der Ostsee erprobt. - CC-BY-SA 3.0 Waerfelu

Bislang nutzt die Bundespolizei lediglich Quadrokopter verschiedener Typen sowie das unbemannte Kleinflugzeug „Aladin“ für Einsätze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Hierzu gehören außer der Grenzsicherung auch Bahnanlagen. Jetzt sollen auch sogenannte VTOL-Drohnen beschafft werden (Vertical Take-Off and Landing). Für die Pilotversuche auf See nutzte die Bundespolizei Drohnen vom Typ „NEO S-300“ des Schweizer Herstellers Swiss-UAV, die rund 30 Kilogramm Nutzlast befördern.

Erstmals Tests von „Hybrid-Drohne“

Ebenfalls in 2013 startete die Bundespolizei Pläne, um größere Drohnen für eine „landgestützte Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ zu beschaffen. Damals setzte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums eine Arbeitsgruppe ein, um die Erprobung und den etwaigen Einsatz zu koordinieren. Beteiligt war auch die Spezialeinheit GSG 9, die nach einem Erprobungsauftrag durch das Bundesinnenministerium mehrere Systeme beschafft hat. Laut dem Magazin „Kompakt“ hat sich die Aufklärung mithilfe von Drohnen bei der GSG 9 inzwischen „als Standardverfahren etabliert“. Nun könnten weitere Einsatzgebiete folgen.

Erstmals hatte die Bundespolizei im vergangenen Jahr eine sogenannte Hybrid-Drohne der Firma Quantum Systems begutachtet. Der Flieger vom Typ „Tron“ besitzt Tragflächen für den Geradeausflug, startet jedoch senkrecht. Wegen des geringeren Luftwiderstandes verfügt das System über eine deutlich längere Flugdauer von bis zu zwei Stunden, trägt dafür mit 2 Kilogramm aber vergleichsweise wenig Nutzlast. Auch die Deutsche Bahn setzt die Drohne mittlerweile ein. Tests der Bundespolizei erfolgten im Hafen von Warnemünde und auf der Ostsee von Bord eines Einsatzschiffes, allerdings moniert die Bundespolizei Verbesserungsbedarf „hinsichtlich des Bedienkomforts“. Das Gerät soll laut dem Hersteller 44.900 Euro kosten.

Bundespolizei hat Sicherheitsbedenken wegen DJI-Drohnen, Bundeswehr nicht

Erprobt wurden außerdem Drohnen des chinesischen Herstellers DJI, die vor allem im Hobby-Segment beliebt sind. Die in Elektronikmärkten angebotenen Geräte erfüllen der Bundespolizei-Arbeitsgruppe zufolge „nicht die polizeilichen Anforderungen“ hinsichtlich wetterspezifischer Unempfindlichkeit sowie der Sensorleistung.

Gemeint ist vermutlich, dass die Geräte nicht mit radarbasierten Kameras ausgestattet werden können. Schließlich zeigt sich die Bundespolizei besorgt, dass die Hersteller der DJI-Apps zur Verarbeitung der aufgenommen Bilder den chinesischen Behörden auf Anforderung alle erhobenen Daten zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund hat sich auch das US-Militär gegen die Nutzung der Drohnen entschieden. Die Bundeswehr hingegen hegt diesbezüglich keine Bedenken.

Flüge mit „luftfahrtechnisch noch nicht-zugelassenem Equipment“

Der vom Heer erprobte „R 350“ ist wie die „NEO S-300“ eine VTOL-Drohne. - Alle Rechte vorbehalten ESG

Auch die Bundeswehr interessiert sich für größere, senkrecht startende Drohnen. Vorausfliegende unbemannte Hubschrauber könnten beispielsweise Landeplätze für Kampf- und Transporthubschrauber auskundschaften. Zunächst hatte der in München ansässige Rüstungszulieferer Elektroniksystem- und Logistik GmbH (ESG) die notwendigen Sensoren und Algorithmen für das Projekt entwickelt, Anfang Oktober erfolgten erste Flugtests auch außerhalb der Sichtweite. Es flog ein Prototyp, der auf der bis zu 150 kg schweren Hubschrauberdrohne „R-350“ der schwedisch-schweizerischen Firma UMS Skeldar basiert.

Während der Erprobung befand sich der ESG zufolge nicht näher bezeichnetes „luftfahrtechnisch noch nicht-zugelassenes Equipment“ an Bord. UMS Skeldar wirbt damit, dass ihre Drohnen mit elektro-optischen Sensoren und einem lasergestützten Radar ausgerüstet werden können. Möglich wäre auch die Beförderung sogenannter „Sniffer“ zum Aufspüren chemischer Stoffe, um dadurch Kampfmittel und Sprengfallen zu erkennen.

Schließlich will auch die Marine seit mehreren Jahren Hubschrauberdrohnen einkaufen, um ihre neuen Korvetten auszurüsten. Ursprünglich sollten „Camcopter“ von der österreichischen Firma Schiebel gekauft werden, das Verteidigungsministerium brach das Vorhaben aber wegen finanzieller Risiken beim Zulassungsprozess wieder ab. Im Juli wurde die Beschaffung der Marine-Drohnen erneut ausgeschrieben.

3 Ergänzungen

  1. Die gesellschaftliche Debatte, die sich hierbei ergibt, hat eigentlich nichts mit Drohnen zu tun. Weil worum geht es hier? Dass staatliche Institutionen mit Fluggeräten zur Beobachtung unterwegs sind? Das passiert schon seit Jahrzehnten, um nicht zu sagen seit über 100 Jahren.

    Die Technik macht es jetzt nur günstiger und weniger riskant, da keine Menschen an Bord sind. Aber grundsätzlich ist das eine juristische Debatte über Befugnisse der Behörden — oder übersehe ich da etwas?

    1. Ich würde es schon als riskant bewerten, wenn aufgrund einer Fehlfunktion so eine 100kg-Drohne dem freien Fall nichts mehr entgegenzusetzen hat – vielleicht sind auf Demonstrationen dann wieder Schutzhelme erlaubt.

      Abgesehen davon ist es natürlich eine juristische Debatte, die sich aber in die falsche Richtung bewegt: Befugnisse werden erweitert anstatt diese zu beschneiden.

      Dabei ermöglicht der Wegfall der Kosten- und Personalhürde doch gerade eine gefährliche Ausweitung.

      Besonders ist in diesem Zusammenhang das Synergiepotenzial kritisch zu bewerten. Man stelle sich autonome Drohnen vor, welche mit IMSI-Catcher und biometriefähigem Kamerasystem ausgerüstet 24/7 über uns kreisen, Personen autom. identifizieren, Daten für Bewegungsprofile liefern, mit IR-Kameras Menschen in absoluter Dunkelheit und sogar in Innenräumen auffinden können. Das alles natürlich anlassbezogen, denn Taschendiebe lauern schließlich überall.

      Wie Gerhart Baum treffend im Interview mit Netzpolitik formulierte: „Die Bürgerrechte hatten in der Groko keinen Anwalt.“

      Und sie werden auch in der nächsten keinen bekommen.
      Wir leben in einer Misch-Welt aus Orwell und Huxley: Während Bürgerrechte abgebaut und Überwachung ausgeweitet werden, amüsieren wir uns in einem hedonistischen Konsumwahn zu Tode.

  2. Die Tests mit dem NEO S-300 fanden bereits 2011 von Bord der BG21 statt, ebenfalls vor Warnemünde. Dieser Einsatz dauerte lediglich einen Tag und diente dem Nachweis der Landefähigkeit auf bewegten Schiffen. Swiss-UAV firmierte im Sommer zur UMS AG um. In 2015 wurde die UMS-Skeldar AG gegründet, ein JointVenture von Saab AB und UMS AG. Der R-350 ist das Nachfolgemodell des NEO-300, unschwer an der gleichen Formgebung zu erkennen. Ein wenig tiefgründigere Recherche würde vielleicht helfen…..

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