Unirahmenvertrag schränkt digitales Lernen ein [Update]

An vielen Universitäten nutzen Dozierende Online-Lernplattformen, um ihren Studierenden Semesterunterlagen schnell und einfach zur Verfügung zu stellen. Damit könnte nächstes Jahr Schluss sein. Dann soll jeder Text bürokratisch einzeln abgerechnet werden – feiern Papier-Reader bald ihr Comeback?

Wenn Studierende für Seminare Texte lesen müssen, dann finden sie diese meist auf Online-Lernplattformen. Damit könnte es jetzt vorbei sein. Bild: Galymzhan Abdugalimov unter CC0-Lizenz

Kürzlich versprach Bildungsministerin Johanna Wanka mit einem „Digitalpakt“ ein längst überfälliges Upgrade für die digitale Schulbildung. Ganze fünf Milliarden Euro sollen das digitale Lernen in Deutschland nach vorne katapultieren.

Gleichzeitig gefährden veraltete Urheberrechtsregeln eines der erfolgreichsten digitalen Bildungsprojekte – die Online-Lernplattformen an Universitäten und Hochschulen. Denn ab dem 1. Januar 2017 gelten deutschlandweit neue Regeln zur Abrechnung der Urheberrechtsansprüche bei Semesterunterlagen, die Dozierende auf Lernplattformen wie Moodle oder Blackboard hochladen.

Schon jetzt gelten Beschränkungen (pdf) hinsichtlich der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. Rechtlich zulässig ist die Nutzung von Beiträgen aus Zeitungen und Zeitschriften, von Werken bis 26 Seiten und bis zu 12 Prozent der Seiten eines längeren Werks pro Lehrveranstaltung (aber maximal 100 Seiten). Für die Nutzung zahlen die Universitäten jedes Jahr einen Pauschalbetrag an die Verwertungsgesellschaft VG Wort, den Zusammenschluss von Autoren und Verlagen. Diese reicht die Gelder an die Autoren – nach Abzug des Verwaltungsaufwandes – weiter.

Was sich ändert

Die jahrelange Praxis ändert sich nun in Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied im Jahr 2013, dass es den Universitäten zumutbar sei, genutzte Werke einzeln bei der VG Wort zu melden und mit ihr abzurechnen. Um diese Einzelmeldungen zu regeln, schlossen VG Wort und die Kultusministerkonferenz vor kurzem einen Rahmenvertrag (pdf) ab, dem die Universitäten nun beitreten sollen.

Der neue Rahmenvertrag sieht vor, dass die Universitäten für jede Nutzung pro Kurs und Semester einen mit der Formel

„Seiten x TN [Teilnehmer]-Zahl x 0,8 Cent“

errechneten Betrag an die VG Wort bezahlen. Wenn allerdings bereits eine digitalisierte Fassung in der Bibliothek vorhanden ist, muss diese verlinkt werden und die Einzelmeldung entfällt.

Eigene Digitalisate sind nur für den Fall erlaubt, dass das Werk nicht digital verfügbar ist, also etwa nicht als E-Book in der Bibliothek vorhanden ist. Vorlesungsfolien und Skripte sind von der Abrechnung nicht betroffen, da sie als „eigene Inhalte“ gelten (siehe diese Übersicht über meldepflichtige Werke, pdf). Zur Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Meldungen soll die VG Wort Zugriff auf die Lernplattformen bekommen.

Mehraufwand für Dozierende & Studierende

An der Humboldt-Universität zu Berlin wären laut einem Schreiben der Präsidentin (pdf) die Dozierenden selbst für die Meldepflicht zuständig. Sie müssten prüfen, ob ein Werk bereits in digitaler Form in der Bibliothek vorliegt und ansonsten eine Liste der meldepflichtigen Werke führen. Das schafft – zusätzlich zu den ohnehin zunehmenden administrativen Aufgaben der Lehrenden – weitere bürokratische Hürden.

Welche Folgen eine Einzelabrechnung hätte, zeigt ein Pilotversuch der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/15. Waren ein Jahr zuvor noch etwa 4.500 Texte auf der Lernplattform verfügbar, sank die Zahl beim Pilotversuch auf ca. 1.000. Viele Dozierende verzichteten auf die Bereitstellung, weil sie Schwierigkeiten bei der Einordnung der Werke hatten.

Die Studie aus Osnabrück verdeutlicht aber auch: Die wirklichen Leidtragenden sind die Studierenden. Rund zwei Drittel der befragten Studierenden gaben in einer Umfrage an, einen höheren oder sehr viel höheren Aufwand bei der Literaturbeschaffung zu haben.

Unis lehnen Rahmenvertrag ab

Ob die Universitäten dem Rahmenvertrag überhaupt beitreten, ist allerdings noch unklar. Laut Deutschlandfunk weigern sich die Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den Vertrag zu unterschreiben. Der entstehende Aufwand sei unverhältnismäßig, kritisieren die Hochschulen.

Unterschreiben die Universitäten die Rahmenverträge nicht, dürfen die Dozierenden aber auch keine Texte mehr online stellen. Stattdessen könnten die analogen Reader aus Papier ihr Comeback feiern – zur Freude von Copyshops und zum Ärger von Studierenden. An den Berliner Universitäten raten die Lehrenden aufgrund der unklaren Situation dazu, vor dem 1. Januar alle Texte herunterzuladen. Denn ob diese danach noch digital verfügbar sind, weiß zum aktuellen Zeitpunkt niemand so richtig.

Vor dem von Bildungsministerin Wanka angekündigten „großen Sprung nach vorn“ beim digitalen Lernen kommt wahrscheinlich erst einmal ein großer Schritt zurück.

[Update, 3.11.2016]: Studierende rufen für Freitag, den 4.11.2016 um 15:00 Uhr zu einer Demonstration vor dem Büro der VG Wort in Berlin auf.

Aufruf an Dozierende und Studierende: Wie reagiert Eure Universität auf den Unirahmenvertrag? Wurde bereits informiert? Schreibt mir Eure Erfahrungen per Mail (s. u.) oder als Kommentar.

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67 Ergänzungen

  1. Der Hass auf Digitalisierung ist in Deutschland bei den Boykotteuren grenzenlos. War es nicht auch die Kultusministerkonferenz die rechtswidrige Spionagesoftware einsetzen wollte, um Urheberechte von elektronischen Dokumenten auszuspionieren?
    Diese Hassbürokraten sind doch schon 2012 auf die Nase gefallen mit ihrer Sabotage.
    http://www.gew-nds.de/Aktuell/archiv_mai_12/Info_Erklaerung_KMK_und_Verband_Bildungsmedien_07.05.2012.pdf
    Ich kann mich auch erinnern, dass die VGWort rechtswidrig Geld an Verlage abgeführt hat und damit Autoren betrogen hat. Das scheinen Kriminelle Vereinigungen zu sein, die VGWort und die KMK.
    Ich finde es entsetzlich, dass man den Mist verwirrter, halbkrimineller Bürokraten immer aufräumen muss, ohne dass die für die angerichteten Schäden haften müssen oder irgendeine Art Verantwortung für ihre Spinnereien tragen müsste. Zum einen sollte man überlegen, ob man die Täter nicht in die Psychiatrie zu Spitzer nach Ulm zwangseinweist und einen Amtsarzt ihre Zurechnungsfähigkeit prüfen lässt.
    Wenn es nur um die Vergütung der Autoren geht, dann können die Dozenten ihre Skripte auch freiwillig bei der VGWort anmelden. Wie bei Bloggern: die dürfen, aber müssen nicht.
    Es ist entsetzlich, wie Bildung von den zuständigen Beamten hinterfotzig hintertrieben wird. Die jüngsten PISA-Zahlen haben ja gezeigt, welche n Mist diese Chaoten bei der Vernichtung des deutschen Bildungswesens anrichten.

  2. Von wegen ein großer Sprung nach vorne.

    Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen großen Schritt weiter.

    ;-)

  3. Wir wurden über den FZS informiert und beraten im AStA wie wir uns verhalten. Ich würde mir wünschen die Werke frei zur Verfügung zu stellen. Die meisten Werke konnten nur entstehen weil Steuergelder das Studium und die forschung der Autoren finanziert haben. Alles in diesem Rahmen entstandene Wissen sollte frei zugänglich sein und uns allen dienen. Zum Glück gibt es scihub…

    1. Zum Glück gibt es eine aktive Open-Access-Bewegung. Die aktuelle Entwicklung ist in diesem Kontext als Chance zu sehen (so Eric Steinhauer auf Twitter). Publiziert Open Access, liebe Wissenschaft!

  4. Ich leite in diesem Semester an der Hochschule, an der ich auch als WiMi angestellt bin, ein Seminar. Bei uns sind die Konsequenzen, dass für dieses Wintersemester *gar keine* urheberrechtlich geschützten Inhalte in die Lernplattformen eingestellt werden dürfen. (Erlaubt wird uns Dozenten das schon, aber für eventuelle Haftungsforderungen müssen wir dann selbst aufkommen). Das führt natürlich dazu, dass wir keinerlei Texte mehr online stellen.

    Zusätzlich hat das alles eine große Unsicherheiten ausgelöst. Was ist zum Beispiel mit Abbildungen aus urheberrechtlich geschützten Werken? Darf man Folien, die solche Abbildungen enthalten, online stellen? Was ist mit Videomitschnitten von Vorlesungen, die wir für alle Vorlesungen anfertigen wollen, wenn auf den Folien solche Abbildungen enthalten sind? Die Verunsicherung führt dazu, dass Studierende dieses Semester klar benachteiligt sind, weil sie nicht auf die sonst üblichen Angebote zugreifen können.

    1. Danke für deinen Kommentar. Die von dir angesprochene Unsicherheit, was ab 1.1. genau hochgeladen werden darf und was nicht, ist meiner Meinung nach auch das größte Problem (neben dem Arbeitsaufwand für die Einzelmeldung). Für erste sollte diese Übersicht der Universität Osnabrück helfen: http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/4_forschung/bilder/bilder/Pilotprojekt_52a/Info_Schaubild_Mat_52a.pdf Demnach ist weiterhin erlaubt Vorlesungsfolien hochzuladen, auch mit Abbildungen und Zitaten.

      1. Die #vgwort verunsichert durch ihr (inkompetentes) Vorgehen ihre eigenen Mitglieder.
        Haette die #vgwort die Auswirkungen ihres #antideals mit der #kmk nicht antizipieren koennen und ihre Mitglieder, also Professo*innen und Dozen*innen vorab im Umgang mit dem #unirahmenvertrag schulen koennen?
        So wurde erneut fahrlaessig in kauf genommen, dass die Mitglieder und Profitierenden der #vgwort vom Handeln dieser „verwertungsgesellschaft“ ueberfordert sind.
        Hierunter leiden Studierende und Schuele*innen am meisten: digitale Materialien werden nicht mehr online gestellt. Inhalte aus Lernplattformen (moodle / isis / ilias / studip) wurden bereits weitestgehend entfernt.
        Im Endeffekt leiden dann die eigenen Mitglieder (ohne Nutzung, keine Verguetung von Schriftwerken) aber vor allem wird dadurch ein digitales Bildungssystem lahmgelegt!
        Es kann nicht sein, dass Wirtschaft (vgwort) und Politik (kmk) nicht verpflichtet sind, sich vorab mit dem Konsequenzen ihrer Gesetzgebungen / Deals auseinander zu setzen.

        #unirahmenvertrag nominiert sich damit selbst zum Preis #Digitalversagen2016

    2. Daher: Open Access auch als Wissenschaftler unterstützen und CC-Lizenzen für die eigene Forschung vergeben.

      1. Die VG Wort verlangt, dass auch solche Werke, die unter CC oder anderen freien Lizenzen stehen, gemeldet werden.

  5. Hier einmal ein Beitrag von der anderen Seite des Tisches, um all denen, die gern VG-Wort oder Verlage bashen mal zu vergegenwärtigen, dass die Contents, die sie alle gern nutzen möchten, nicht vom Himmel fallen. Ich war selber mal Student und weiß natürlich, dass Studierende und Lehrende sehr gern Contentes „for free“ nutzen möchten und jeden der auf Urheberrechte verweist gern als bildungsfeindlichen Dinosaurier darstellen. Bezeichnender Weise wird der Student, der bis eben noch jeglichen Copyright abschaffen wollte, urplötzlich ganz ganz still, wenn er SELBER Urheber eines wissenschaftlichen Aufsatzes, Lehrwerkes oder welchen Contents auch immer wird. Plötzlich möchte er gar nicht mehr, dass so einfach Jedermann seinen mühsam entwickelten Content for free nutzen kann und damit tun und lassen kann was er will. Einfach mal die Perspektive des Gegenübers einzunehmen, kann bei solchen Diskussionen sehr hilfreich sein. Tatsache ist: Irgendjemand muss den Autor für sein geistiges Eigentum bezahlen. Entweder der einzelne Student muss die 8 Cent bezahlen, oder die Uni, oder die Bundesländer oder wer auch immer – von mir aus auch der Steuerzahler. Die wenigsten Autoren werden aber bereit sein, „für lau“ zu arbeiten (Davon ganz abgesehen, dass es bei den meisten Lehrwerken nicht mit den Autoren getan ist, sondern eine ganze Mannschaft von Redakteuren, Grafikern, Mediengestaltern, Fachlektoren beteiligt sind. Und alle die möchten gern bezahlt werden).

    1. Komischerweise sind signifikante Teile der weltweiten digitalen Infrstruktur auf genau diese Weise entstanden: das freie Teilen von Informationen und erarbeitetem Wissen.

      Aber das ist anscheinend noch immer #neuland. Vielleicht war’s auch ein historischer Ausrutscher, weil die alten Besitzstandswahrer nicht aufgepast haben.

    2. Mit Verlaub: Ihre Bemerkungen über die andere Seite des Tisches sind Unsinn. Ich veröffentliche auch und bekomme von der VGWort für Peanuts. Mir ist das egal, was meine Leser mit meinem Content machen. Die Erstellung muss nicht mit Abgaben des Lesers bezahlt werden, es lassen sich auch andere Geschäftsmodelle finden. Urheber in den öffentlich-rechtlichen Anstalten werden auch nicht nach Zuschauerabgaben bezahlt, sondern meist im Festgehalt. Wie Professoren und Dozenten auch. Ihre Behauptungen von der. Ihre kecken Behauptungen, die allgemein nicht stimmen, sollen als Argument für Kostenerhöhungen dienen, dies sich gegen Studierende richten.
      Sie haben ja nicht mal richtig die Anzahl der Akteure mit ihrem Märchen von den zwei Seiten gezählt. Es gibt Leser, Autoren, die Kultusministerkonferenz und die VGWort. Die VGWort ist dafür bekannt, dass sie Autoren betrügt, die Kultusministerkonferenz ist von den Autoren nicht demokratische legitimiert worden, ihre Urheberrechte wahr zu nehmen. Eine kackfreche Bürokratie, die sich vor Gesetzlosigkeit nicht scheut, wie wir beim Schultrojaner gesehen haben, läuft Amok. Zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben gerade beim Youtube gesehen, wie Bürokratien wie die Gema auf den Bürger scheissen und ihr perverses Süppchen kochen, dass die Bürger Deutschlands herab setzt.
      http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/172598/schultrojaner-endgultig-vom-tisch
      Wieviel Urheberrechtsarbeitsaufwand wird denn Dozenten an US-Hochschulen vom Staat aufgebürdet? In England sind die Copyright-Bestimmungen trotz harten Crwon-Copyright für Hochschulen und Schulen gelockert worden, statt neuer Behinderungen einzuführen mit der Digitaliserung:
      https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/375951/Education_and_Teaching.pdf
      Der Hass der Weberschen Bürokratie auf die Digitalisierung zerstört in seinem Amok das Land. Wir sind bescheuert, wenn wir das demokratisch dulden.

    3. Ich reihe mich mal auch in das „Bashing“ ein … und werde dir mal versuchen zu erklären, wie das Ganze im Großen funzonieren machen tutet!
      Wenn du wirklich etwas verwertbares erstellt hast, was wirklich Kohle abwirft, dann musst du es explizit schützen lassen!
      Insbesondere in den US&A … und das wird Teuer!
      Warum?
      Nun, ist einem Kumpel so gegangen … hat was geschrieben und Patentieren lassen … leider nur in DE … dann ist ein Ami daher gekommen, hat es in US&A patentieren lassen und kassiert fleißig Asche!
      Mein Kumpel?
      Nun … der kassiert für Deutschland … nix … weil die Konkurrenz das Zeuch in den US&A ordert, hier nicht verkauft aber einsetzt … und ja, das dürfen „Die“!
      Ist wie das Patent mit dem mischen von Wasser und Benzin … kannste selber in deiner Küche mixen … nur nich verticken! -> http://www.google.com/patents/DE19701327A1?cl=de
      … aber bedenke … Wasserstoffperoxid ist einer der Emulgatoren!
      … geh‘ mal in die Apotheke und ordere des Zeuch … klar kannste auch im Indernet bestellen tun, kommt sogar an und evtl. kömmt auch nich „The Police“!

      1. Januar 1997 … wieviel Treibstoff hätten „wir“ sparen können … das CO2 was „wir“ hätten einsparen können … der Stickoxid Skandal wäre erst gar nicht aufgetreten …
        … aber hey … fossile Brennstoffe gibbet ja jenuch!

    4. Entschuldige mal. Wir reden hier von wissenschaftlichen Texten. Von wem werden diese geschrieben? Richtig zum Großteil von WissenschaftlerInnen. Und wer bezahlt die? Zum größten Teil der Staat. Warum publizieren diese`? Sicher nicht wegen des Geldes, sondern um am akademischen Diskurs teilzuhaben,

      Wer kassiert am Ende? Die Verlage.
      Genau, diejenigen die mittlerweile meist nichtma´l mehr ein Lektorat vornehmen und wo man häufig zuzahlen muss (Ok, abegesehen von Bänden wo sie Geld riechen).

      Ich bin selber Wissencshaftler, Dozent und Autor.

      Ich werde in Zukunft die Onlineplattform nur noch zur kommunkation nutzen. Ansonsten gibt es einen Kopierordner im Copyshop oder bei uns. Ich werd mich dafür einsetzen, dass die Studis im PC pool ein paar gut funktionierende, kostenlose Durchzugscanner bekommen. Die werden sich schon organisieren.

      Ausserdem gibts ja auch Libgen und SciHub, darauf kann man beiläufig ja mal hinweisen.

      1. p.s. mir als Autor ist es lieber meine Sachen werden gelesen, und sind frei verfügbar. Geld hab ich dafür schon in Form von Gehalt bekommen. Damit das klar rauskommt.

        Ich würde gern mehr OpenAccess publizieren, da bauen wir unsere Strukturen (v.a. bei Büchern) ja aber erst noch aus.

    5. Bei der Ablehnung des Rahmenvertrags geht es überhaupt nicht um die zu zahlenden Vergütungen. Die stehen ja auch im Gesetz drin und sind völlig unstrittig. Es geht hier aber darum, dass nun jede einzelne Nutzung von Lehrenden, die eigentlich andere Aufgaben haben, eingeordnet, per Recherche auf ihre Statthaftigkeit überprüft und dann per Formular gemeldet werden muss. Der dabei entstehende Aufwand ist nach unserer Auffassung unverhältnismäßig.

      1. Das bedeutet also, das die Lehrkraft mittels Bürokratie so gebunden werden soll, das diese ihrer Lehrtätigkeit nur noch unzureichend nachkommen kann!
        Das Nenne ich doch mal ganz (zynisch) eine Gute Bildungspolitik!

      2. Als ob die Dozenten die Listen erstellen würden. Schließlich gibt es noch niedere Positionen in der universitären Hackordnung.

        1. Niedere Positionen hin oder her. Auch unsere studentischen Hilfskräfte leisten einen sinnvollen Beitrag zur Lehrstuhlarbeit. Die kann ich deutlich sinnvoller einsetzen als zum Erstellen von solchen Listen. Da geht so oder so auf irgendeiner Ebene Arbeitszeit verloren und mithin kostet es neben den eigentlichen Gebühren Lehrstuhlmittel, die woanders fehlen.

    6. Also dieses Hohelied auf die Verlage ist in der Wissenschaft vollkommen fehl am Platz. Als Wissenschaftler bekommt man keine nennenswerte Unterstützung durch die Verlage. Bei Journals werden die Redaktion und die Gutachter durch ehrenamtliche Wissenschaftler übernommen, die Beiträge kommen von Wissenschaftlern, die ihr Gehalt von der Uni bekommen. Lektorat wurde bisher immer von Seiten der Uni bezahlt und an Externe gegeben und der Abgleich zum Layout war meine Aufgabe als Autor. Für die Publikation gab es kein Geld, aber dafür musste ich je nach Verlag/Journal 2-3-seitige Rechteabtretungen unterschreiben damit es zu einer Publikation kommt. Meist gab es wenigstens EINE Autorenkopie dafür. Bei manchen Verlagen nicht mal eine digitale Fassung des Papers. Ich habe bei einem Paper die absurde Situation, dass ich für die digitale Fassung selbst 40€ zahlen müsste. Auf mehrfache Rückfragen hat der Verlag nicht reagiert.

      Bei Lehrbüchern? Redaktion und Inhalt kommt von den beteiligten Wissenschaftlern. Lektorat wird teils über Kreuz von den Lehrstühlen übernommen. Von Springer kam da nichts. Der finale Satz kam von Springer und war bisher immer grottig und voller typografischer Fehler. Mir ist wirklich schleierhaft wie man in der heutigen Zeit die Wissenschaftsverlage noch verteidigen kann, wenn man nicht von ihnen bezahlt oder wirtschaftlich abhängig ist. Einen wertvollen Beitrag leisten sie für mich als Wissenschaftler nicht. Im Gegenteil, der Verkauf von Abos zu absurd hohen Preisen behindert meine tägliche Arbeit, weil meine Uni natürlich nicht alle Journals im Abo hat. Würden Elvisier, Springer und co heute sterben, wäre ich nicht traurig.

    7. Einfach mal die Perspektive des Gegenübers einzunehmen, kann bei solchen Diskussionen sehr hilfreich sein. Tatsache ist: Irgendjemand muss den Autor für sein geistiges Eigentum bezahlen.

      Nun, von welchem Gegenüber reden wir hier? Von der Perspektive des Autors oder der des Verlags?

      Tatsache ist, dass Artikel von Wissenschaftlern nicht im Kontext der Gewinnerzielung generiert werden. Das sind Arbeiten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses an staatlichen Universitäten vom Steuerzahler bereits schon durchfinanziert sind und die Autoren publizieren nicht zum Zweck der privaten Bereicherung. Die Probleme entstehen erst dort, wo der Publikationsprozess beginnt.

      Den Kostenfaktor „Verlagsleistungen“ könnte man im Anschluss an den Wissenschaftsbetrieb auch ohne Verlage zu Selbstkosten realisieren. Dies hat die Lobby der Verlagshäuser bisher ohne Mühe verhindern können.

  6. Die Uni Hannover hat mit Rundschreiben an alle Studierenden auf die Änderungen aufmerksam gemacht und dargelegt, dass die Niedersächsischen Hochschulen gemeinsam gegen den neuen Rahmenvertrag politischen Druck (auch mithilfe der Studierenden) aufbauen wollen. Dazu folgende Ankündigung:
    https://www.uni-hannover.de/de/studium/elearning/52aurhg/
    In StudIP sind zudem bis zum Jahreswechsel alle Dokumente beim Einstellen als „Nicht frei von Rechten Dritter“ markiert – was wohl die Dozierenden zur sorgfältigen Prüfung veranlassen soll.

    Bezüglich des politischen Drucks: Der ist meiner Meinung nach höchst notwendig und vermutlich sollte BALD etwas passieren – wäre ja schön, wenn sich Unis, Studierende und NGOs hier zusammentun könnten.

    1. An der Leibniz Universität Hannover steht das Thema „Umgang mit §52a“ schon seit mehreren Tagen als erster Eintrag mitten auf der Homepage.

      Ironischerweise direkt unter einer Bilderschau, die auch ein Bild des Namenspatrons Leibniz und den Spruch „Mit Wissen Zukunft gestalten“ enthält.

  7. Meine Fakultät hat es sich recht einfach gemacht: Texte werden nicht mehr hochgeladen, sondern per Rundmail verteilt.
    Die Uni selbst hat sich dazu nicht geäußert, scheint aber zumindest auch nichts dagegen zu haben.

    1. … frisst aber Ressourcen, zumindest, wenn alles auf’m Mailserver verbleibt!
      Wird es heruntergeladen und auf’m Mailserver gelöscht, dann nicht, is‘ kloar, ’ne woar!

  8. „Wissen ist Macht!“
    Politiker möchten kein Wissen für Alle!
    Die neue Bildungsreform beinhaltet das leeren … das Einsparungspotential im Bereich Allgemeinwissen ist noch groß!
    Der Bürger hat noch zu viel Wissen … dieses muss für einen höheren Zweck eingespart werden!
    Das für den Bürger benötigte Wissen, muss noch effizienter durch „Glauben“ ersetzt werden!

    Ihre Unionsparteien

  9. Bei uns (Universität Tübingen) wurden die Studierenden in der letzten Woche per Mail folgendermaßen informiert: „Ende November werden wir Sie verbindlich über den Ausgang der Klärungsbemühungen informieren. Auch werden wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt das neue Nutzungsmodell detailliert vorstellen können, so dass Sie bis zum 1. Januar 2017 Zeit haben werden, sich auf eine geänderte Rechts- und Vertragslage einzustellen und etwaige Anpassungen in Ihren Kurscontainern auf den Lernplattformen durchzuführen.
    Von jeglichen Veränderungen unberührt bleiben die Organisations- und Kommunikationsfunktionen der Lernplattformen. Dies gilt dauerhaft auch für Inhaltsmaterialien, an denen Sie selbst explizit entsprechende Nutzungsrechte besitzen, für Online-Inhalte, die die Universitätsbibliothek lizenziert hat, für Bilder (da die VG Bild im Gegensatz zur VG Wort einer pauschalen Vergütung zugestimmt hat) sowie für sämtliche Open-Access-Inhalte oder Open Educational Resources (OER).

  10. Ist doch völlig lebensfern, die Lösung mit dem Einzelnachweis.

    Wieso ist man nicht bei der Pauschale geblieben? Die hätte man ja regelmässig nachverhandeln können. Aber so sind die Hochschulen gezwungen 30€ an Lohn, Arbeit und Material zu investieren um festzustellen, ob sie 10€ an Abgaben entrichten müssen.
    Kein denkender Mensch lässt sich auf so etwas ein!

  11. Beide Seiten haben berechtigte Interessen. Die Autoren haben in der Regel viel Arbeit investiert, um die Texte und Abbildungen zu entwickeln und „aufs Papier“ zu bringen. Die Universitäten haben ein großes Interesse, dass die Studenten Zugang dazu erhalten, um besser lernen zu können. Es sit von Dozenten auch zu erwarten, dass sie die einzelnen Quellen und den Umfang / die Anzahl der Abbildungen angeben.
    Was mich immer wundert, dass man mit Skripten, die kopiert werden, relativ viele Möglichkeit hat, wogegen die Digitalisate immer sehr viele Restriktionen erhalten. Wo ist der Unterschied? Der Qualitätsverlust ist bei den Kopierern eher gering, sodass es an das Digitalisat herankommt. Ist der einzige Grund, dass man Digitalisate so viel einfacher kopieren kann? Was macht das für den Autor für einen Unterschied?
    Es wird Zeit, das man beim Urheberrecht endlich grundlegend darüber nachdenkt, wie man mit Digitalmedien umgeht, ohne dass man sie der Analogvariante benachteiligt.

    Und bei Medien, die von Professoren deutscher Hochschulen verfasst werden, sollte man wirklich erwarten können, dass sie für die Lehre in Deutschland kostenlos genutzt werden können. Sie werden schließlich von deutschen Steuern bezahlt und ich bezweifel, dass sie die Werke komplett außerhalb ihrer Arbeitszeit verfassen, zumal die Arbeitszeit eines Beamten gar nicht so klar geregelt ist.

  12. Der Unirahmenvertrag war in unserem Laden noch kein Thema – soweit mir bekannt und sofern ich nicht eine Infomail im Corporate Spam übersehen habe. Aus Gründen der Rechtssicherheit gibt es ab dem nächsten Jahr wieder den guten, alten Kopiervorlagenordner im Semesterapparat und bei mir im Büro. Ilias werde ich dann nur noch zur Kommunikation einsetzen. Hach, das wird so richtig nostalgisch, wie zu meinen eigenen Studienzeiten! Mit dem entscheidenden Unterschied allerdings: damals ging’s tatsächlich nicht anders!
    Das antizipierte Erfassungsmodell stammt ja unübersehbar von der Gema. Und jeder, der schon einmal den Aufwand der Listenerfassung miterlebt hat, wenn öffentlich irgendwelche Musik gespielt werden sollte, wird sich GANZ bestimmt im universitären Alltag nicht darauf einlassen mögen. Die Bürokratisierung treibt ohnehin schon immer seltsamere Blüten.
    Außerdem beobachte ich seit dem letztem Jahr (teilweise auch im wissenschaftlichen Betrieb), dass Kritik zunehmend als „bashing“ abgetan wird, um die Mühe zu vermeiden, sich inhaltlich auseinanderzusetzen. Hat jemand zufällig mitbekommen, wann das Phänomen begonnen hat? Ich halte es für extrem lohnend, sich damit einmal näher zu beschäftigen.

  13. „Ein Grund [dem Vertag nicht beizutreten] ist, dass bislang nicht klar ist, aus welchen Geldern die Universitäten die Einzelmeldungen bezahlen sollen.“ – als Vertreter der Uni Osnabrück und am Pilotversuch Beteiligter war ich in den letzten Wochen bei vielen Diskussionen dabei und NIEMALS ging es dabei darum, dass die Hochschulen die Kosten nicht tragen könnten oder wollten. Bei uns in Osnabrück wären lt. Pilotversuch für ein Semester nur 5.000€ angefallen, das eigentliche Problem ist der „bürokratische Anachronismus“ (HRK zum Pilotversuch), der einen riesigen Aufwand für sehr wenig Ertrag mit sich bringt. Die Hochschulen wären sicherlich bereit und in der Lage, Pauschalbeträge zu zahlen (bislang haben das die Länder getan, die sich mit Unterzeichnung des Rahmenvertrages von dieser Last befreit haben).

    1. Danke für den Hinweis, dann hatte ich das falsch verstanden. Verstehe ich dich richtig, dass die Beträge bei Pauschalabrechnung und Einzelmeldung wahrscheinlich ähnlich wären?

      1. Bei Pauschalabrechnung wären die Beträge sogar deutlich höher, weil viele Lehrende bei Einzelmeldungspflicht auf die Bereitstellung von Texten verzichten. Um mal Zahlen zu nennen: Man spricht davon, dass für die Vergangenheit für ganz Deutschland ca. 2 Millionen € pro Jahr gezahlt wurden, die VG Wort rechnet nach eigenen Angaben (Workshop Uni Duisburg-Essen, 12.10.2016) mit ca. 4-5 Mio. € Einnahmen aus den Einzelmeldungen. Rechnet man die Zahlen unseres Pilotversuchs in Osnabrück auf ganz Deutschland hoch, käme man bei Einzelmeldung auch ca. auf 2 Mio. € pro Jahr, bei Pauschalabrechnung entsprechend ca. auf das 4-fache.

        1. Generell als Einstieg / Ueberblick zum Thema:
          https://www.youtube.com/watch?v=FhQ5UADV6RE
          Tobias Thelen fasst in 30 Minuten den Pilotversuch in Osnabrueck zusammen.
          Vielen Dank hierfuer an Tobias Thelen (@theleprompt)! Bisher halten sich Beteiligte und vor allem Betroffene (Studierende) doch stark zurueck.

          Nicht nur Simon Rebiger (@s_phre), fehlen in der Debatte Zahlen / Statistiken. In Minute 11:30 (Abschnitt 2 „Kostenverhaeltnis“) des Videovortrags werden von Tobias Thelen „Aufwände“ zusammengestellt und der oben zitierte „bürokratische Anachronismus“ wird veranschaulicht. An dieser Stelle waere es interessant, einen Vergleich zur Situation VOR dem NEUEN Rahmenvertrag zu Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz zu ziehen. Wie war das Kostenverhaeltnis ZUVOR? Wieviel Cent pro Seite wurden pauschal gezahlt? Wieso scheinen auch hier keine Zahlen fuer die Ausgaben von oeffentlichen Geldern vorzuliegen?

          Wesentlicher fuer Studierende ist jedoch eine vielen Darstellungen immanente Verkuerzung:
          So werden, nicht nur in Minute 11:30 (Abschnitt 2 „Kostenverhaeltnis“) des Videovortrages, „Aufwände“ auf Seiten der Studierenden vernachlaessigt.
          Auch Zusammenfassungen wie

          Die Hochschulen wären sicherlich bereit und in der Lage, Pauschalbeträge zu zahlen (bislang haben das die Länder getan, die sich mit Unterzeichnung des Rahmenvertrages von dieser Last befreit haben).

          sind verkuerzt. Dies machen einige der hier stehenden Kommentare gluecklicherweise deutlich und auch eine Befragung von 393 studentischen Teilnehmenden am Pilotprojekt zeigt: „Aufwand fuer Studierende deutlich erhöt“ . Nicht erst ab 01.01.2017, sondern schon seit MONATEN tragen Studierende eine „Last“, von der sich die Laender befreit haben und welche die Universitaeten nicht tragen wollen. Diese wird ab und zu umschrieben (in besagtem Videovortrag ab Minuten 19:30) jedoch nur selten beziffert!
          Es findet also, zumindest temporaer, faktisch eine Umverteilung der Kosten von Landes auf Studierendenebene statt. Dies trifft aber vor allem Studierende, welche sowieso schon (systematisch und institutionell) benachteiligt werden (Stichworte: „Verschärfung der sozialen Selektion im Bildungssystem“).
          Wie lang dieses „temporaer“ dauern kann, ist an dem GEMA versus Youtube Dilemma abzusehen (https://netzpolitik.org/2016/youtube-und-gema-einigen-sich-weniger-sperrbildschirme-aber-keine-rechtssicherheit/).
          In der Stellungnahme der Landes-Asten-Konferenz (LAK) Niedersachsen werden allein als „Kopierkosten“ Zahlen genannt, welche die von Tobias Thelen genannten „Aufwände“ fuer die Universitaet Osnabrueck um den Faktor zwei uebertreffen. Studierende wuerden eine doppelte Last und damit Abstand die Hauptlast tragen:
          http://www.lak-niedersachsen.de/2016/10/studieren-wie-in-den-90ern-wir-sehen-uns-am-kopierer/

          Dazu kommen die zu erwartenden Kosten, welche sich an der Universität Osnabrück auf insgesamt 26.000 Euro pro Semester belaufen würden. Weitere 50.000 Euro an Kopierkosten würden allein auf die Studierenden entfallen.

          Hier auch eine Frage an Universitaetsleitungen und Dozierende und die VG Wort:
          Wann haben Sie das letzte mal an einem Kopierer fuer Studierende in einer Universitaets-Bibliothek gestanden? Wichtig: Ein Kopierer fuer Studierende. Nicht die haeufiger gewarteten / ausgetauschten und generell moderneren Geraete, welche nur „Mitarbeitenden“ der Universitaeten zur Verfuegung stehen. Die Kopierer, die staendig kaputt sind, einen Papierstau nach dem Anderen produzieren. Fragen Sie mal die Studierenden danach, die wissen noch, wo die stehen.

          Zwei weitere Fragen an Tobias Thelen, Simon Rebiger und andere:
          Wie hoch sind die Kosten fuer Studierende? Wieviel Mehraufwand wird hier nicht auf Universitaeten oder Dozierende sondern auf Studierende ausgelagert? Wann waren Sie das letzte Mal Kopieren, an studentischen Kopierern? Also wirklich Sie Tobias Thelen, nicht Ihre studentischen Beschaeftigten.

          Zu „guter Letzt“:
          Wenn geschrieben / gesagt wird, dass die #VGWort, im gesetzlichen Rahmen, ihr „gutes Recht“ ausuebt, laesst das vor allem Rueckschluesse auf offensichtliche Hochachtung von diskriminierender deutscher(!) Gesetzgebung zu und nicht auf die moralische Unbedenklichkeit solcher Ausuebung von (ungerechtem) „Recht“ durch „Verwertungsgesellschaften“ oder deren Rechtfertigung durch Profiteure dieser Verwertung („Autoren“).

          Die Stellungnahme der Landes-Asten-Konferenz Berlin fast folgerichtig zusammen:
          https://www.lak-berlin.de/zuruck-in-die-zukunft-mit-kmk/

          Der Unirahmenvertrag mit der VG Wort ist also gleich aus mehreren Gründen problematisch: Er bedroht die Digitalisierung von Studium und Lehre und schmälert deren Qualität, er stellt einen weiteren Frontalangriff auf die ohnehin zu knappen Finanzen der Hochschulen dar und er bedeutet in letzter Konsequenz eine massive Verschärfung der sozialen Selektion im Bildungssystem. Zudem steht er für das Gegenteil ökologischer Nachhaltigkeit und wird bereits nach kürzester Zeit Berge von Papierausdrucken und Kopien produzieren.

          Inkompetenzen im Umgang mit diesem Thema werden durch Reaktionen von Leitungen / Verwaltungen diverser Universitaeten deutlich. Im Artikel oben findet sich besonders eklatantes Beispiel.

          Angemessene Reaktionen (Beispiel: OpenAccess) auf solch grobe Fahrlaessigkeiten kommen teils von verschiedenen netzpolitisch aktiven Parteien, vor allem aber von (digital / diskriminierungs-) sensiblen Studierenden selbst:

          https://netzpolitik.org/2016/unirahmenvertrag-studierende-protestieren-und-unis-verweigern-unterzeichnung/
          https://www.piratenpartei.de/2016/11/04/unirahmenvertrag-piraten-setzen-auf-open-educational-resources-und-open-access/
          https://www.youtube.com/watch?v=yzB4zXhn4DI

          Es sei an dieser Stelle nochmals auf Twitter und relevante Hashes zum Thema verwiesen:
          #unirahmenfuckup
          #unirahmenvertrag
          #lesemaut
          #vgwortraub

          1. 1. Meine studentischen Hilfskräfte kopieren nicht, das mache ich im Zweifelsfall schon selbst in der Bibliothek.

            2. Für de Situation vor dem neuen Rahmenvertrag gibt es keine sehr guten Zahlen. Grundsätzlich ging es dabei auch um 0,8ct/Seite/Teilnehmer, die Zahlen wurden aus einigen Stichproben hochgerechnet.

            Die 50.000€, die die LAK Niedersachsen nennt, stammen auch aus einer Berechnung unseres Pilotprojektes, allerdings waren damit nicht Kopierkosten im engeren Sinne gemeint, sondern wir haben auch versucht, den zeitlichen Aufwand irgendwie in Kosten zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen für Studierende sind ja auch nicht ganz klar, denn es gibt mehrere Szenarien mit unterschiedlichen Auswirkungen:

            1. Verzicht auf Bereitstellung der Literatur, stattdessen Literaturliste: Recherche-, Beschaffungs- und Kopieraufwand. (Oft kann man aber auch einen USB-Stick in die Kopierer stecken und muss kein Papier bezahlen)
            2. Verzicht auf weiterführende/vertiefende Literatur: Qualitätsverlust.
            3. Vermehrte Beschaffung von eBook-Lizenzen: Mehrkosten für die Uni, aber kein Mehraufwand für Studierende (diese Option wird ja durchaus diskutiert)
            4. Vermehrte Investition in Entstehung von Open-Access-Literatur: Da passiert einiges für Zeitschriftenartikel, aber m.W. noch sehr wenig für Lehrbücher.

  14. Hallo,

    Martin Luther Universität hat auch Informiert. Ab 1.1.2017 soll dann die Uploadfunktion einfach komplett gesperrt werden um Dozenten und Professoren vor eventuellen Haftungen zu schützen. Der Test an der Uni Osnabrück WS 14/15 wurde auch erklärt. Auszug “ … Deshalb hat die Hochschulrektor*innenkonferenz beschlossen, diesen Vertrag nicht anzunehmen und ist damit verpflichtet auf alle Texte der VG Wort zu verzichten, um Druck für einen neuen und besseren Vertrag zu machen. Auch wenn dieser Vertrag als absolut unvernünftig tatsächlich zu verwerfen ist, sind nicht nur Texte der VG Wort, sondern das gesamte StudIP bedroht: Da die Leitung der Universität das Risiko vermeiden möchte, dass Dozierende in Unkenntnis der Situation Texte der VG hochladen, soll die gesamte Upload-Funktion bei StudIP ab Januar 2017 deaktiviert werden – damit sind Skripte, Folien und Texte, die überhaupt nichts mit der VG Wort zu tun haben, ebenfalls betroffen…“

  15. Für mich als freie Lehrbeauftragte ist die Konsequenz jedenfalls klar. Wenn die Uni die Einzelmeldung auf mich abwälzen will, dann werde ich in Zukunft keine digitalen Texte zur Verfügung stellen und dann gibt es eben einen Handapparat in der Universitätsbibliothek und die Studenten können sich dort die Text scannen (und ich werde ihnen raten, sich das scannen aufzuteilen und die Texte dann untereinander zu tauschen). Wenn die Uni die Meldung übernimmt, gibt es weiter Texte. So einfach ist das. Ich bin jedenfalls nicht bereit, bei dem eh schon geringen Honorar auch noch einen Tag mit diesen dämlichen Meldungen zu verbringen.
    Ich bin wie viele Wissenschaftler auch Nutznießer der VG Wort, denn in der Regel bekommt man ja für wissenschaftliche Publikationen kein Honorar und da freut man sich schon über die paar Euro, die es von der VG Wort gibt. Die Frage ist doch, warum man keine pauschale Regelung findet, sondern so ein bürokratisches Monster schaffen muss. Wir leben in Absurdistan.

  16. Wir brauchen mehr OpenAccess. Zumindest Zweitveröffentlichungen für den Anfang. Viele Verlage erlauben das bei Papers schon heute nach 12 Monaten Wartezeit. Für alles was nicht Top-Aktuell ist wäre damit also prinzipiell gar keine Abgabe mehr zu entrichten.
    Gemacht wird das noch viel zu wenig.

  17. Weiß jemand, ob die VG Wort vorhat, die mit diesem Verfahren eindeutig bestimmten AutorInnen zuzuschreibenden Einnahmen auch nur an diese Auszuschütten? Oder sollen die Einnahmen wie üblich in den großen Topf kommen und dann abhängig von den im jeweiligen Jahr gemeldeten Texten an alle verteilt werden?

  18. Eine Frage:
    – Was ist ein „Papier-Reader“?
    Ich habe zwar studiert, höre das Wort aber zum ersten Mal.
    Ist das eine Person, die von Papier (vor)liest?
    Ist das ein techinsches Gerät?
    Ich habe keinen Schimmer.

    Danke

      1. Danke. Ich hatte nur nach „Papier-Reader“ gesucht, nach „Reader“ zu suchen erschien mir aussichtslos. Ich bin oft verwirrt, wenn in der Unterüberschrift eines Artikels ein Wort vorkommt, dass im gesamten Text dann kein einziges Mal steht.
        [GELÖST]

  19. Krass, wie hier in der Diskussion der Begriff „geistiges Eigentum“ Einzug hält. Wenn jemand wie Albert Einstein oder andere bedeutende Forscher all ihr Zeug als „geistiges Eigentum“ angesehen hätten und es nicht frei veröffentlicht hätten, würden wir hier immer noch denken die Welt wäre eine Scheibe.

    Ich kann echt nur den Kopf schütteln, wie gerade Leute die die Universität verlassen plötzlich auf das schmale Brett kommen, ihre eigene bedeutungslose Masterarbeit sei ein „geistiges Eigentum“. Oftmals ist es eh nicht mehr als eine Kompilation der Arbeitsergebnisse anderer ohne jeden Mehrwert.

    Aber schön zu sehen, wie der Kapitalismus mittlerweile aus purer Verzweiflung angesichts mangelnder Rendite bzw. mangelndem Wachstums jetzt auch schon die Keime für möglicherweise einmal fruchtbare Erfindungen und Erkenntnisse der Wissenschaft auffrisst.

    Weiter so und die Uni ist in Kürze ebenfalls mausetot. Die Uni-Präsidenten von Deutschland sind ein Haufen Schlaffis & totale Managementversager, dass sie sich nicht lautstark gegen so einen Übergriff wehren.

  20. Eine Frage:

    Wen vertritt die VG Wort überhaupt?
    Wer sind die Mitglieder der VG Wort?
    Gibt es Informationen darüber, welche Personen- / Berufsgruppen vom Unirahmenvertrag profitieren?

  21. Studierende haben schon genug Zeitaufwand mit dem Studium im Allgemeinen, sie sollen sich auf’s lernen konzentrieren. Und nicht auf Informationsbeschaffung..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.