Neue Streifenwagen in NRW übermitteln keine Daten an BMW

Neue Fahrzeuge übermitteln regelmäßig eine Vielzahl von Daten an die Hersteller. Dass dies ein massives Datenschutzproblem ist, hat auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen erkannt.

Serienmäßig funken neue BMW zahlreiche Informationen an den Hersteller. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 Jens Keb

Das Land NRW hat für 21 Millionen Euro neue Streifenwagen des Typs BMW 318d geleast.
Laut verschiedener Medienberichte sammeln und versenden diese Fahrzeuge sensible Daten über die Nutzung des Fahrzeuges an den Hersteller. Zu diesen Daten gehören unter anderem das Fahrverhalten, Länge gefahrener Strecken, letzte Ziele des Navigationsgerätes und Handydaten gekoppelter Handys.

Diese Überwachungsdaten werden über eine fest verbaute SIM-Karte versendet, die Funktion ist bei den BMW-Fahrzeugen standardmäßig eingeschaltet. Sie kann nur im Opt-Out-Verfahren abgeschaltet werden, laut Forenberichten wissen zahlreiche Kunden gar nicht, welche Daten da über sie an den Hersteller übermittelt werden.

Ein Leser wies uns jüngst darauf hin, dass diese Daten auch bei genutzten Einsatzfahrzeugen der Polizei ein Datenschutzproblem darstellen könnten. Wir haben beim Innenminsterium in Nordrhein-Westfalen angefragt, wie dort mit den so genannten TeleServices der neuen Einsatzfahrzeuge umgegangen wird. Ein Sprecher sagt:

Mit der Firma BMW wurde vertraglich festgelegt, dass die fest in die Streifenfahrzeuge eingebauten SIM-Karten (embedded SIM) von der BMW AG beim Netzbetreiber abgemeldet werden. Somit ist nur der reine eCall (Notruf 112), der ab 2018 für die Erlangung der Betriebserlaubnis von Neufahrzeugen vorgeschrieben ist, ohne weitere Datenübermittlung gewährleistet. Eine darüberhinausgehende Datenübertragung, z.B. an BMW, wurde durch diese Maßnahme ausgeschlossen.

21 Ergänzungen

  1. Aha! Da will sich der Überwacher nicht „überwachen“ lassen! So so!!
    Sarkasmus Ende

    1. Eine Datenübermittlung an eine Privatfirma wie BMW ist ein Unding meines Erachtens. Die Übermittlung von Daten von Steifenwagen, bzw. generell Regierungsfahrzeugen geht schon zweimal nicht. Überwachung ist grundsätzlich bitter, aber die Überwachung von einer Regierung ist etwas anderes als die der Privatwirtschaft. Das muss man schon unterscheiden.

  2. If you have something to hide maybe you shouldn’t be doing it in the first place.

    Oder wie war das noch gleich?

  3. Der Privatkunde bekommt vom BMW Händler in der Regel ein Formular ausgehändigt, das er unterschreiben muss. Darin stimmt er explizit der Datenübermittlung zu. Wenn er dem nicht zustimmt, legt BMW alles was Daten überträgt, lahm. Blöd ist das nur für die Kunden, die sich das größte Navi einbauen haben lassen und dann erst bei der Übergabe bemerken, was da eigentlich übertragen wird. Da ist dann nichts mehr mit Internet gestützter Stauumfahrung und Concierge Service.
    Manchmal muss man sich aber auch fragen, wie doof und vertrauensselig die Leute sind.

  4. Was passiert eigentlich, wenn ich so ein Fahrzeug privat kaufe? Muss ich darauf hingewiesen werden? Für mich als Laie ist diese Eigenschaft überraschend…

  5. Dazu passend:

    Die Polizeigewerkschaften haben verhindert, dass Streifenwagen mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet werden. Die Polizeibehörden wollten eine „effizientere Einsatzsteuerung“ (wie in der Logistikbranche). Die Polizeigewerkschaften fürchteten den „gläsernen“ Polizisten.

    Die neuen Body-Cams werden nicht permanent laufen und sollen kein Beweismaterial gegen Polizisten bei möglichem Fehlverhalten erzeugen. Ein Generalverdacht gegen Polizisten sei nicht tragbar.

    Ist das Doppelmoral?

      1. Es ist trotzdem Doppelmoral, wenn man für sich selbst den Datenschutz in Anspruch nimmt, der einen beim „Feind“ Bürger einfach immer nur stört, und gegen den man da lobbyiert.

  6. @ Markus Reuter

    „Neue Streifenwagen in NRW übermitteln keine Daten an BMW“

    Doch. eCall! Crash eines Streifenwagen = Datenübermittlung.

    Ab 2018 in jedem Neuwagen. Heute schon bei BMW, Mercedes & Co.
    Wer Premium kauft, wird als Erster verwanzt. Alle anderen ab 2018.
    Gebrauchtwagen werden der Renner unter Privacy-Freunden.

    1. Hat man direkt Auskunft über Unfallwagen oder nicht. Ich guck, dass meine alte Schüssel noch so lange wie möglich lebt. Keine nennenswerte Elektronik.

  7. Somit ist nur der reine eCall (Notruf 112), der ab 2018 für die Erlangung der Betriebserlaubnis von Neufahrzeugen vorgeschrieben ist, ohne weitere Datenübermittlung gewährleistet.

    Was aber weiterhin möglich ist, sind Ortungen über Mobilfunk-Zellen. Das erleichtert Fahndung und Überwachung ganz erheblich.

  8. Leute um ein eCall abzusetzen muss man ständig im Mobilfunknetz eingebucht sein, stellt euch mal vor das System müsste sich in Falle eines Crashs erst noch Einbuchen.
    Also ständige Verfolgung des Fahrzeug möglich.
    Immer die Verschleierung von Tatsachen !

    1. Das stimmt so nicht. Es wird ein System mit einer „Dormant Sim“ zum Einsatz kommen, die auch nicht an einen Netzbetreiber gebunden ist. Erst bei einem Notfall oder Notfall-Call bucht sich die SIM in das stärkste verfügbare Mobilfunknetz in der Umgebung ein. Da die Dormant-Sim bis zur Notfallauslösung in kein Netz eingebucht ist, lassen sich auch keine Bewegungsprofile damit erzeugen.

  9. „Mit der Firma BMW wurde vertraglich festgelegt, dass die fest in die Streifenfahrzeuge eingebauten SIM-Karten (embedded SIM) von der BMW AG beim Netzbetreiber abgemeldet werden. Somit ist nur der reine eCall (Notruf 112), der ab 2018 für die Erlangung der Betriebserlaubnis von Neufahrzeugen vorgeschrieben ist, ohne weitere Datenübermittlung gewährleistet.“

    Hallo wen abgemeldet, wie eCall ?????????

  10. eCall, der ab 2018 für die Erlangung der Betriebserlaubnis von Neufahrzeugen vorgeschrieben ist,

    Diese Art von aufgedrängter Sicherheit ist brutal, weil man sich dagegen nur durch vorsätzlichen Gesetzesbruch wehren kann. Baut man das Ding aus, dann erlischt die Betriebserlaubnis – mit allen Konsequenzen.

    Ein Ausweg ist ab 2018 nur noch über Gebrauchtwagen < Bj. 2018 möglich. Der Kauf eines PKW mit Elektroantrieb kommt demnach ab 2018 auch nicht mehr für mich in Betracht.

    Der eCall ist eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Fußfessel.

    1. Das fällt natürlich auch alles unter die VDS, der ADAC sollte sich eine Verfassungsbeschwerde überlegen.

  11. Da hat mal wieder jemand eher kurzsichtig gedacht. Sicher, mit nicht registrierter SIM kann sich das Auto in keinem kommerziellen Mobilfunknetz einbuchen und Daten übermitteln. Aber …

    … da der Notruf möglich ist ist das Auto nach wie relativ problemlos durch andere als die Polizei trackbar.

    … wir wissen seit c’t 5/2015 S86ff das man relativ einfach ein „privates“ Mobilfunknetz aufspannen kann, das diese SIMs dann doch akzeptiert. Das Equipment dafür paßt in einen Rucksack.

    Folglich ist das Abstellen der Datenübertragung an der Quelle notwendig, alles andere ist nur ein Quickhack mit kurzfristiger Wirkung.

  12. Allein der Titel. Vor 25 Jahren hätte man gedacht, was ist denn das für eine Nachricht. Hund beißt Mann.

    Als ein Auto noch ein Auto war.

    Und nicht ein Tentakel des Überwachungskapitalismus.

  13. +++ Newsticker +++ Newsticker +++ Newsticker +++ Newsticker +++ Newsticker +++

    MÜNCHEN (bpa). Intelligente Streifenwagen künftig ohne Besatzungen unterwegs.

    Feldversuche zu Predictive Policing bestätigen, dass intelligentes Bestreifen mit herkömmlichem Polizeipersonal kaum möglich ist. Bessere Ergebnisse hingegen konnten mit sogenannten Wach-Polizisten erzielt werden, die noch kein Routineverhalten entwickeln konnten. Durch weitere Operationalisierung konnte dann nachgewiesen werden, dass optimale Streifen meist durch Null-Besatzungen erreicht wurden. Optimale Betriebsabläufe wurden stets durch konsequenten Ausschluss von Fehler- und Störquellen erreicht, was mit mehrfach redundanten Steuergeräten realisiert wird.

    Im #Wach-Ministerium (ehemals Ministerium des Innersten) sucht man nun nach Lösungen, wie künftig überflüssige Streifenpolizisten in das Konzept der neuen Wach-Polizei integriert werden können. Die Organisationsberatung Roland Taler empfiehlt Ressourcen-orientierte Verwendung des Personals, d.h. die Besatzungen sollten künftig das tun, was sie am Besten können. Das bedeutet, dass Polizei verstärkt dort als präsent wahrgenommen wird, wo der Bürger sie auch sieht. Als Beispiele führt Roland Taler Fitness-Studios, Kneipen, Imbiss-Stände und einschlägige Etablissements an. Auch Scheineinkäufe im Einzelhandel kommen in Betracht. Herumlungern in bevorzugten Wohngebieten hingegen ist zu unterlassen, da die Anwohner Uniformierte dort als verkleidete Verbrecherbanden interpretieren, was zu einer Mehrbelastung der Notrufzentralen führt.

    Um möglichen Diskriminierungen und Neidverhalten in Polizei-Wachen effektiv zu begegnen, werden die neuen Wach-Streifen von der Wach-Wache zu sogenannten Kompetenz-Spots gefahren. Während der automatisierten Selbstfahrt der neuen intelligenten Streifenwagen, werden die neuen Wach-Streifengänger/innen audiovisuell auf ihre Einsätze vorbereitet.

    Nach dem Aussteigen beginnt dann die Intelligente Streifenfahrt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.